
F.A.M.E. AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
F.A.M.E. AG
25.03.2014 09:24
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Frau Vanessa Beuttenmüller, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.03.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der F.A.M.E. AG, Berlin, Deutschland am 19.03.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,61% (das entspricht 81500 Stimmrechten) betragen hat. 3,61% der Stimmrechte (das entspricht 81500 Stimmrechten) sind Frau Beuttenmüller gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der F.A.M.E. AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Nordwert Beteiligungs GmbH.
25.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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AXC0071 2014-03-25/09:24