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DGAP-HV: Biotest Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Biotest Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
26.03.2014 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Biotest AG 
 
   Dreieich 
 
   - ISIN DE0005227201, DE0005227235 - 
   - WKN 522720, 522723 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 7. Mai 
   2014, 10.30 Uhr, in der Alten Oper Frankfurt, Opernplatz, Mozart Saal, 
   60313 Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2013, des Lageberichts für die Biotest AG und den 
           Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB 
 
 
           Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.biotest.de eingesehen werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung 
           hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu 
           fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 26.027.020,64 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,63 je     EUR     4.155.002,46 
   dividendenberechtigter Vorzugsaktie auf 
   6.595.242 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,57 je     EUR     3.759.287,94 
   dividendenberechtigter Stammaktie auf 
   6.595.242 Stück Stammaktien 
 
   Ausschüttung insgesamt                           EUR     7.914.290,40 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklagen               EUR             0,00 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                  EUR    18.112.730,24 
 
   Bilanzgewinn                                     EUR    26.027.020,64 
 
 
           Die Dividende wird am 8. Mai 2014 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Anpassung der 
           Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Derzeit hat jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Tätigkeit 
           neben Auslagenerstattung Anspruch auf eine feste jährliche 
           Vergütung in Höhe von EUR 15.000 und zudem auf eine variable 
           Vergütung, deren Höhe sich nach der ausgeschütteten Dividende 
           richtet (§ 16 Absatz 1 der Satzung). Der Vorsitzende des 
           Aufsichtsrats erhält den dreifachen, sein Stellvertreter den 
           eineinhalbfachen Betrag der zuvor genannten Gesamtvergütung 
           (feste und variable Vergütung). Für die Tätigkeit in einem 
           Ausschuss des Aufsichtsrats erhält jedes Ausschussmitglied für 
           jede Ausschussmitgliedschaft eine jährliche Vergütung von EUR 
           4.000 als einfaches Ausschussmitglied bzw. von EUR 10.000 als 
           Vorsitzender des Prüfungsausschusses sowie von EUR 7.500 als 
           Vorsitzender eines sonstigen Ausschusses (§ 16 Absatz 2 der 
           Satzung). 
 
 
           Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die 
           Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats soll die feste jährliche 
           Vergütung des Aufsichtsrats von EUR 15.000 auf EUR 20.000 
           erhöht werden. Damit soll die Vergütung an den Umfang der 
           Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder und den 
           tatsächlichen Arbeitsaufwand angepasst werden. Die in § 16 
           Absatz 1 (b) der Satzung geregelte variable 
           Vergütungskomponente sowie die in § 16 Absatz 2 der Satzung 
           geregelte funktionsbezogene Vergütung der 
           Aufsichtsratsmitglieder bleiben unverändert. 
 
 
           Die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung soll zum 1. Januar 
           2015 wirksam sein. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       (a)   § 16 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
         '(1)  Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten 
               außer dem Ersatz ihrer Auslagen 
 
 
           (a)   eine jährliche feste Vergütung in Höhe von 
                 EUR 20.000, zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres, und 
 
 
           (b)   eine jährliche variable Vergütung. Jedes 
                 Aufsichtsratsmitglied erhält für das abgelaufene 
                 Geschäftsjahr für je EUR 0,01 ausgeschüttete Dividende, 
                 die EUR 0,24 je Stammaktie übersteigt, eine Vergütung in 
                 Höhe von je EUR 1.000, jedoch insgesamt höchstens EUR 
                 10.000.' 
 
 
 
 
       (b)   Mit Wirksamwerden der vorgenannten 
             Satzungsänderung von § 16 Absatz 1 der Satzung findet die 
             Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung 
             auf das am 1. Januar 2015 beginnende Geschäftsjahr. 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   - soweit ein solches besteht - sind nach § 19 der Satzung diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen 
   von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes übermitteln. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 16. April 2014, 0:00 Uhr 
   ('Nachweisstichtag'), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und 
   der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Biotest AG spätestens bis 
   zum Ablauf des 30. April 2014, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse 
   zugehen: 
 
   Biotest AG 
   c/o Landesbank Baden-Württemberg 
   Abteilung 4027/H 
   Am Hauptbahnhof 2 
   70173 Stuttgart 
   Fax: +49-711-12 77 92 64 
   E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
   Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache 
   abgefasst sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
   erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen 
   Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende 
   Institut vorgenommen. 
 
   Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Inhaber von Stammaktien 
   berechtigt. Den Vorzugsaktionären steht nach § 21 Abs. 2 der Satzung 
   kein Stimmrecht zu. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2014 10:14 ET (14:14 GMT)

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