Biotest Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 26.03.2014 15:14 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Biotest AG Dreieich - ISIN DE0005227201, DE0005227235 - - WKN 522720, 522723 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 7. Mai 2014, 10.30 Uhr, in der Alten Oper Frankfurt, Opernplatz, Mozart Saal, 60313 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts für die Biotest AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.biotest.de eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 26.027.020,64 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,63 je EUR 4.155.002,46 dividendenberechtigter Vorzugsaktie auf 6.595.242 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,57 je EUR 3.759.287,94 dividendenberechtigter Stammaktie auf 6.595.242 Stück Stammaktien Ausschüttung insgesamt EUR 7.914.290,40 Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 0,00 Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 18.112.730,24 Bilanzgewinn EUR 26.027.020,64 Die Dividende wird am 8. Mai 2014 ausgezahlt. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 6. Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung Derzeit hat jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Tätigkeit neben Auslagenerstattung Anspruch auf eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 15.000 und zudem auf eine variable Vergütung, deren Höhe sich nach der ausgeschütteten Dividende richtet (§ 16 Absatz 1 der Satzung). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den dreifachen, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag der zuvor genannten Gesamtvergütung (feste und variable Vergütung). Für die Tätigkeit in einem Ausschuss des Aufsichtsrats erhält jedes Ausschussmitglied für jede Ausschussmitgliedschaft eine jährliche Vergütung von EUR 4.000 als einfaches Ausschussmitglied bzw. von EUR 10.000 als Vorsitzender des Prüfungsausschusses sowie von EUR 7.500 als Vorsitzender eines sonstigen Ausschusses (§ 16 Absatz 2 der Satzung). Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats soll die feste jährliche Vergütung des Aufsichtsrats von EUR 15.000 auf EUR 20.000 erhöht werden. Damit soll die Vergütung an den Umfang der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder und den tatsächlichen Arbeitsaufwand angepasst werden. Die in § 16 Absatz 1 (b) der Satzung geregelte variable Vergütungskomponente sowie die in § 16 Absatz 2 der Satzung geregelte funktionsbezogene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bleiben unverändert. Die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung soll zum 1. Januar 2015 wirksam sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: (a) § 16 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: '(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen (a) eine jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 20.000, zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres, und (b) eine jährliche variable Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für das abgelaufene Geschäftsjahr für je EUR 0,01 ausgeschüttete Dividende, die EUR 0,24 je Stammaktie übersteigt, eine Vergütung in Höhe von je EUR 1.000, jedoch insgesamt höchstens EUR 10.000.' (b) Mit Wirksamwerden der vorgenannten Satzungsänderung von § 16 Absatz 1 der Satzung findet die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung auf das am 1. Januar 2015 beginnende Geschäftsjahr. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - soweit ein solches besteht - sind nach § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 16. April 2014, 0:00 Uhr ('Nachweisstichtag'), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Biotest AG spätestens bis zum Ablauf des 30. April 2014, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: Biotest AG c/o Landesbank Baden-Württemberg Abteilung 4027/H Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Fax: +49-711-12 77 92 64 E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Inhaber von Stammaktien berechtigt. Den Vorzugsaktionären steht nach § 21 Abs. 2 der Satzung kein Stimmrecht zu. Stimmrechtsvertretung
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March 26, 2014 10:14 ET (14:14 GMT)