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DGAP-HV: Biotest Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Biotest Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Biotest Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
26.03.2014 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Biotest AG 
 
   Dreieich 
 
   - ISIN DE0005227201, DE0005227235 - 
   - WKN 522720, 522723 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 7. Mai 
   2014, 10.30 Uhr, in der Alten Oper Frankfurt, Opernplatz, Mozart Saal, 
   60313 Frankfurt am Main, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2013, des Lageberichts für die Biotest AG und den 
           Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB 
 
 
           Die genannten Unterlagen können im Internet unter 
           www.biotest.de eingesehen werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der 
           Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung 
           hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu 
           fassen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 26.027.020,64 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,63 je     EUR     4.155.002,46 
   dividendenberechtigter Vorzugsaktie auf 
   6.595.242 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,57 je     EUR     3.759.287,94 
   dividendenberechtigter Stammaktie auf 
   6.595.242 Stück Stammaktien 
 
   Ausschüttung insgesamt                           EUR     7.914.290,40 
 
   Einstellung in die Gewinnrücklagen               EUR             0,00 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                  EUR    18.112.730,24 
 
   Bilanzgewinn                                     EUR    26.027.020,64 
 
 
           Die Dividende wird am 8. Mai 2014 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Anpassung der 
           Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Derzeit hat jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Tätigkeit 
           neben Auslagenerstattung Anspruch auf eine feste jährliche 
           Vergütung in Höhe von EUR 15.000 und zudem auf eine variable 
           Vergütung, deren Höhe sich nach der ausgeschütteten Dividende 
           richtet (§ 16 Absatz 1 der Satzung). Der Vorsitzende des 
           Aufsichtsrats erhält den dreifachen, sein Stellvertreter den 
           eineinhalbfachen Betrag der zuvor genannten Gesamtvergütung 
           (feste und variable Vergütung). Für die Tätigkeit in einem 
           Ausschuss des Aufsichtsrats erhält jedes Ausschussmitglied für 
           jede Ausschussmitgliedschaft eine jährliche Vergütung von EUR 
           4.000 als einfaches Ausschussmitglied bzw. von EUR 10.000 als 
           Vorsitzender des Prüfungsausschusses sowie von EUR 7.500 als 
           Vorsitzender eines sonstigen Ausschusses (§ 16 Absatz 2 der 
           Satzung). 
 
 
           Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die 
           Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats soll die feste jährliche 
           Vergütung des Aufsichtsrats von EUR 15.000 auf EUR 20.000 
           erhöht werden. Damit soll die Vergütung an den Umfang der 
           Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder und den 
           tatsächlichen Arbeitsaufwand angepasst werden. Die in § 16 
           Absatz 1 (b) der Satzung geregelte variable 
           Vergütungskomponente sowie die in § 16 Absatz 2 der Satzung 
           geregelte funktionsbezogene Vergütung der 
           Aufsichtsratsmitglieder bleiben unverändert. 
 
 
           Die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung soll zum 1. Januar 
           2015 wirksam sein. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       (a)   § 16 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
         '(1)  Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten 
               außer dem Ersatz ihrer Auslagen 
 
 
           (a)   eine jährliche feste Vergütung in Höhe von 
                 EUR 20.000, zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres, und 
 
 
           (b)   eine jährliche variable Vergütung. Jedes 
                 Aufsichtsratsmitglied erhält für das abgelaufene 
                 Geschäftsjahr für je EUR 0,01 ausgeschüttete Dividende, 
                 die EUR 0,24 je Stammaktie übersteigt, eine Vergütung in 
                 Höhe von je EUR 1.000, jedoch insgesamt höchstens EUR 
                 10.000.' 
 
 
 
 
       (b)   Mit Wirksamwerden der vorgenannten 
             Satzungsänderung von § 16 Absatz 1 der Satzung findet die 
             Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung 
             auf das am 1. Januar 2015 beginnende Geschäftsjahr. 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   - soweit ein solches besteht - sind nach § 19 der Satzung diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen 
   von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes übermitteln. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 16. April 2014, 0:00 Uhr 
   ('Nachweisstichtag'), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und 
   der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Biotest AG spätestens bis 
   zum Ablauf des 30. April 2014, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse 
   zugehen: 
 
   Biotest AG 
   c/o Landesbank Baden-Württemberg 
   Abteilung 4027/H 
   Am Hauptbahnhof 2 
   70173 Stuttgart 
   Fax: +49-711-12 77 92 64 
   E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
   Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache 
   abgefasst sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
   erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen 
   Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende 
   Institut vorgenommen. 
 
   Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Inhaber von Stammaktien 
   berechtigt. Den Vorzugsaktionären steht nach § 21 Abs. 2 der Satzung 
   kein Stimmrecht zu. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2014 10:14 ET (14:14 GMT)

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
   durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen 
   sonstigen Dritten, ausüben lassen. Zusätzlich bieten wir unseren 
   Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft 
   benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch im Fall der 
   Stimmrechtsvertretung sind die oben dargestellten Voraussetzungen für 
   die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   zu beachten. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts 
   bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG 
   in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
   gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht 
   verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte 
   und steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse 
   www.biotest.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung 
   2014' zum Download zur Verfügung. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgelegt werden oder im 
   Vorfeld der Hauptversammlung der Gesellschaft an folgende Adresse 
   übermittelt werden: 
 
           Biotest AG 
           Investor Relations 
           Landsteiner Straße 5 
           63303 Dreieich 
           Telefax: +49-6103-80 13 47 
           oder per E-Mail an: HV2014@biotest.de 
 
 
   Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur Entgegennahme des 
   Nachweises der Bevollmächtigung ab 9:30 Uhr bis kurz vor Beginn der 
   Abstimmungen lediglich die Ein- und Ausgangskontrolle zur 
   Hauptversammlung in der Alten Oper Frankfurt, Opernplatz, Mozart Saal, 
   60313 Frankfurt am Main, zur Verfügung. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 
   5 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen können 
   Besonderheiten gelten. Wir bitten die Aktionäre, sich in einem solchen 
   Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der 
   Vollmacht abzustimmen. 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   im Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur 
   organisatorischen Erleichterung gebeten, das auf der Eintrittskarte 
   abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter vollständig ausgefüllt an die Adresse der 
 
           Biotest AG 
           c/o ITTEB GmbH & Co. KG 
           Vogelanger 25 
           86937 Scheuring 
           Fax: +49-8195-99 89 664 
           E-Mail: biotest2014@itteb.de 
 
 
   bis zum Montag, dem 5. Mai 2014, 24:00 Uhr, dort eingehend zu 
   übersenden. 
 
   Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 
   verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die Stimmrechte 
   nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne Weisungen werden sich die 
   Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung 
   teilnehmen. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, 
   § 127, § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG) 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (das sind EUR 1.688.381,95) oder den anteiligen Betrag 
   von EUR 500.000 (dies entspricht - aufgerundet auf die nächsthöhere 
   volle Aktienzahl - 195.313 Aktien) erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. 
 
   Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand 
   der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 
   Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 6. April 2014, 
   24:00 Uhr, schriftlich zugehen. 
 
   Etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu 
   übermitteln: 
 
           Biotest AG 
           Vorstand 
           Landsteiner Straße 5 
           63303 Dreieich 
 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG) 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers übersenden. 
   Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge 
   und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die 
   nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge 
   und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
           Biotest AG 
           Investor Relations 
           Landsteiner Straße 5 
           63303 Dreieich 
           Telefax: +49-6103-80 13 47 
           oder per E-Mail an: HV2014@biotest.de 
 
 
   Innerhalb der gesetzlichen Frist, d.h. bis zum 22. April 2014, 24:00 
   Uhr, eingehende, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge werden auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Adresse www.biotest.de über den Link 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung 2014' zugänglich gemacht. 
 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der 
   genannten Internetseite veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG) 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der 
   Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht 
   besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf 
   die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
   einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der 
   in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
   Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG befinden sich auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.biotest.de über 
   den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung 2014'. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.biotest.de über 
   den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung 2014' zugänglich 
   gemacht. 
 
   Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung (§ 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG) 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung EUR 33.767.639,04. Es ist eingeteilt 
   in insgesamt 13.190.484 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem 
   rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 2,56, davon 6.595.242 
   Stammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten sowie 6.595.242 
   Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. 
 
   Dreieich, im März 2014 
 
   Biotest Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
26.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Biotest Aktiengesellschaft 
              Landsteinerstr. 5 
              63303 Dreieich 
              Deutschland 
E-Mail:       HV2014@biotest.de 
Internet:     http://www.biotest.de 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 26, 2014 10:14 ET (14:14 GMT)

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