DJ DGAP-HV: Biotest Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Biotest Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 26.03.2014 15:14 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Biotest AG Dreieich - ISIN DE0005227201, DE0005227235 - - WKN 522720, 522723 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 7. Mai 2014, 10.30 Uhr, in der Alten Oper Frankfurt, Opernplatz, Mozart Saal, 60313 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Biotest AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts für die Biotest AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.biotest.de eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 26.027.020,64 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,63 je EUR 4.155.002,46 dividendenberechtigter Vorzugsaktie auf 6.595.242 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,57 je EUR 3.759.287,94 dividendenberechtigter Stammaktie auf 6.595.242 Stück Stammaktien Ausschüttung insgesamt EUR 7.914.290,40 Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 0,00 Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 18.112.730,24 Bilanzgewinn EUR 26.027.020,64 Die Dividende wird am 8. Mai 2014 ausgezahlt. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 6. Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung Derzeit hat jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Tätigkeit neben Auslagenerstattung Anspruch auf eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 15.000 und zudem auf eine variable Vergütung, deren Höhe sich nach der ausgeschütteten Dividende richtet (§ 16 Absatz 1 der Satzung). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den dreifachen, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag der zuvor genannten Gesamtvergütung (feste und variable Vergütung). Für die Tätigkeit in einem Ausschuss des Aufsichtsrats erhält jedes Ausschussmitglied für jede Ausschussmitgliedschaft eine jährliche Vergütung von EUR 4.000 als einfaches Ausschussmitglied bzw. von EUR 10.000 als Vorsitzender des Prüfungsausschusses sowie von EUR 7.500 als Vorsitzender eines sonstigen Ausschusses (§ 16 Absatz 2 der Satzung). Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats soll die feste jährliche Vergütung des Aufsichtsrats von EUR 15.000 auf EUR 20.000 erhöht werden. Damit soll die Vergütung an den Umfang der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder und den tatsächlichen Arbeitsaufwand angepasst werden. Die in § 16 Absatz 1 (b) der Satzung geregelte variable Vergütungskomponente sowie die in § 16 Absatz 2 der Satzung geregelte funktionsbezogene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bleiben unverändert. Die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung soll zum 1. Januar 2015 wirksam sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: (a) § 16 Absatz 1 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: '(1) Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen (a) eine jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 20.000, zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres, und (b) eine jährliche variable Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für das abgelaufene Geschäftsjahr für je EUR 0,01 ausgeschüttete Dividende, die EUR 0,24 je Stammaktie übersteigt, eine Vergütung in Höhe von je EUR 1.000, jedoch insgesamt höchstens EUR 10.000.' (b) Mit Wirksamwerden der vorgenannten Satzungsänderung von § 16 Absatz 1 der Satzung findet die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung auf das am 1. Januar 2015 beginnende Geschäftsjahr. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts - soweit ein solches besteht - sind nach § 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 16. April 2014, 0:00 Uhr ('Nachweisstichtag'), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Biotest AG spätestens bis zum Ablauf des 30. April 2014, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: Biotest AG c/o Landesbank Baden-Württemberg Abteilung 4027/H Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Fax: +49-711-12 77 92 64 E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Inhaber von Stammaktien berechtigt. Den Vorzugsaktionären steht nach § 21 Abs. 2 der Satzung kein Stimmrecht zu. Stimmrechtsvertretung
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March 26, 2014 10:14 ET (14:14 GMT)
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung sind die oben dargestellten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu beachten. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte und steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.biotest.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung 2014' zum Download zur Verfügung. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgelegt werden oder im Vorfeld der Hauptversammlung der Gesellschaft an folgende Adresse übermittelt werden: Biotest AG Investor Relations Landsteiner Straße 5 63303 Dreieich Telefax: +49-6103-80 13 47 oder per E-Mail an: HV2014@biotest.de Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur Entgegennahme des Nachweises der Bevollmächtigung ab 9:30 Uhr bis kurz vor Beginn der Abstimmungen lediglich die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in der Alten Oper Frankfurt, Opernplatz, Mozart Saal, 60313 Frankfurt am Main, zur Verfügung. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen können Besonderheiten gelten. Wir bitten die Aktionäre, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter vollständig ausgefüllt an die Adresse der Biotest AG c/o ITTEB GmbH & Co. KG Vogelanger 25 86937 Scheuring Fax: +49-8195-99 89 664 E-Mail: biotest2014@itteb.de bis zum Montag, dem 5. Mai 2014, 24:00 Uhr, dort eingehend zu übersenden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG Tagesordnungsergänzungsverlangen (§ 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das sind EUR 1.688.381,95) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (dies entspricht - aufgerundet auf die nächsthöhere volle Aktienzahl - 195.313 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Tagesordnungsergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 6. April 2014, 24:00 Uhr, schriftlich zugehen. Etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen sind an folgende Adresse zu übermitteln: Biotest AG Vorstand Landsteiner Straße 5 63303 Dreieich Gegenanträge und Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG) Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds oder des Abschlussprüfers übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Biotest AG Investor Relations Landsteiner Straße 5 63303 Dreieich Telefax: +49-6103-80 13 47 oder per E-Mail an: HV2014@biotest.de Innerhalb der gesetzlichen Frist, d.h. bis zum 22. April 2014, 24:00 Uhr, eingehende, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.biotest.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung 2014' zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetseite veröffentlicht. Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG befinden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.biotest.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung 2014'. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.biotest.de über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung 2014' zugänglich gemacht. Angaben zur Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (§ 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 33.767.639,04. Es ist eingeteilt in insgesamt 13.190.484 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 2,56, davon 6.595.242 Stammaktien mit ebenso vielen Stimmrechten sowie 6.595.242 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Dreieich, im März 2014 Biotest Aktiengesellschaft Der Vorstand 26.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Biotest Aktiengesellschaft Landsteinerstr. 5 63303 Dreieich Deutschland E-Mail: HV2014@biotest.de Internet: http://www.biotest.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------
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March 26, 2014 10:14 ET (14:14 GMT)