DJ DGAP-HV: PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 26.03.2014 15:16 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer: A0Z 1JH ISIN: DE 000 A0Z 1JH 9 Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Dienstag, den 6. Mai 2014, um 10:00 Uhr, im Konferenzzentrum im Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, Deutschland, ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 11. März 2014 den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sind, ohne dass es nach dem Aktiengesetz zu diesem Tagesordnungspunkt einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf, der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Die genannten Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter http://www.psi.de/Hauptversammlung eingesehen werden. Die Unterlagen werden darüber hinaus in der Hauptversammlung am 6. Mai 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 639.284,22 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Bilanzausschusses (Prüfungsausschuss) vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 6. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung endet die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 29. April 2011 gewählten Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter) der Aktionäre mit dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite (volle) Geschäftsjahr nach Beginn der Aufsichtsratstätigkeit beschließt, also am 6. Mai 2014. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 10 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung sowie nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz) aus zwei von den Arbeitnehmern und vier von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird hierbei nicht mitgerechnet. Die Amtszeit der zu diesem Tagesordnungspunkt zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder läuft somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt auf Grundlage der von ihm beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats vor, die folgenden Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Herrn Prof. Dr.-Ing. Rolf Windmöller Ennepetal, Dipl.-Ingenieur; Berater; ehemals Vorstand der RWE Net AG. Herr Prof. Dr.-Ing. Windmöller ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der PRO DV Software AG, Dortmund. b) Herrn Bernd Haus Ranstadt, Dipl.-Ökonom; Berater; ehemals Geschäftsführer der EHG Elektroholding GmbH, einem Unternehmen des Daimler-Konzerns. Herr Haus hat derzeit keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne. c) Herrn Karsten Trippel Großbottwar, Selbständiger Kaufmann; Geschäftsführer der Sigma Verwaltungs GmbH. Herr Trippel ist Mitglied der gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräte der folgenden Gesellschaften: - Berlina AG für Anlagewerte, Berlin - Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft, Wuppertal - Preußische Vermögensverwaltung AG, Berlin d) Herrn Prof. Dr.-Ing. Ulrich Wilhelm Jaroni Aschau, Promovierter Ingenieur; ehemals Mitglied des Vorstands der ThyssenKrupp Steel Europe AG, Mitglied in der Akademie für Wissenschaften. Herr Prof. Dr.-Ing. Jaroni hat derzeit keine weiteren Aufsichtsratsmandate inne. Keiner der vorgeschlagenen Kandidaten ist Mitglied in einem dem Aufsichtsrat vergleichbaren Kontrollgremium eines ausländischen Wirtschaftsunternehmens. Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat verfügt u.a. Herr Bernd Haus auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft im Daimler-Konzern über Sachverstand auf den Gebieten Finanzierung sowie Rechnungslegung/Abschlussprüfung und erfüllt damit die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG. Zwischen keinem der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen maßgebende persönliche oder geschäftliche Beziehungen im Sinne der Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die vorstehend unter a) bis c) aufgeführten Herren gehören bereits dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an und werden zur Wiederwahl vorgeschlagen. Im Falle seiner Wahl soll Herr Prof. Dr.-Ing. Windmöller wieder für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. * * * Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nach § 16 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der sich bei der Gesellschaft angemeldet hat und für den die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens am Dienstag, den 29. April 2014, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse schriftlich oder per Telefax zugegangen sein. PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288. Die Anmeldung kann bis zum Ablauf der vorgenannten Frist der Gesellschaft auch in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail an anmeldung@haubrok-ce.de oder durch Eingabe auf den Internetseiten der
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Gesellschaft unter http://www.psi.de/Hauptversammlung, übermittelt werden. Um den Aktionären die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erteilung von Vollmachten zu erleichtern, erhalten alle Aktionäre, die spätestens zu Beginn des 22. April 2014 in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, die Einberufung nebst Unterlagen zur Anmeldung und Vollmachtserteilung (Anmeldebogen) und weiteren Informationen von der Gesellschaft auf dem Postweg. Nähere Erläuterungen zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen, die Ihnen zusammen mit dem Anmeldebogen übersandt werden. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter http://www.psi.de/Hauptversammlung einsehbar. Nach rechtzeitiger Anmeldung eines Aktionärs zur Hauptversammlung werden diesem oder dem von ihm ordnungsgemäß Bevollmächtigten Eintrittskarten ausgestellt und übersandt. Für das Recht zur Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung ist der zum Ablauf des 29. April 2014 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden in den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung und am Tag der Hauptversammlung, das heißt in der Zeit vom 30. April 2014 bis zum 6. Mai 2014, jeweils einschließlich, aus arbeitstechnischen Gründen nicht statt. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur auf Grund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, eine andere durch den Aktionär bestimmte Person oder durch einen weisungsgebundenen, von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Auch in diesem Fall sind die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister und die rechtzeitige Anmeldung bei der Gesellschaft erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr etwaiger Widerruf und der Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Der Nachweis einer Bevollmächtigung in Textform kann entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder auch vorab an die Gesellschaft per Post, per Telefax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse übermittelt werden: PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Telefax-Nummer: +49 (0)89 / 210 27 288 E-Mail: vollmacht@haubrok-ce.de. Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich nicht auf die Form von Erteilung, Widerruf und Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Vereinigungen von Aktionären oder andere Vollmachtnehmer, die unter die Bestimmung des § 135 AktG fallen. Für die Form einer Vollmacht, die einem Kreditinstitut, einer Vereinigung von Aktionären oder einem anderen Vollmachtnehmer, der unter die Bestimmung des § 135 AktG fällt, erteilt wird, können die zu Bevollmächtigenden abweichende Regelungen vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem betreffenden Institut, der betreffenden Vereinigung oder der betreffenden Person über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht entweder an einen von dem Aktionär benannten Vertreter seines Vertrauens oder an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (siehe dazu nachfolgend) ein Formular auf dem Anmeldebogen, welchen die Aktionäre, wie vorstehend erläutert, auf dem Postweg erhalten. Darüber hinaus kann unter http://www.psi.de/Hauptversammlung durch Eingabe im Internet eine entsprechende Vollmacht erteilt werden. Als Service für ihre Aktionäre bietet die Gesellschaft diesen an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Weisungen können auf dem im Anmeldebogen enthaltenen Vollmachtsformular sowie durch entsprechende Eingabe im Internet erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen, und werden sich ohne konkrete und widerspruchsfreie Weisung in Abhängigkeit von dem Abstimmungsverfahren bei der betreffenden Abstimmung der Stimme enthalten bzw. an dieser nicht teilnehmen; dies gilt insbesondere für etwaige erst in der Hauptversammlung gestellte Anträge oder Wahlvorschläge. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Weisungen zur Stellung von Anträgen zur Tagesordnung oder zur Ausübung des Rede- und Fragerechts an. Die Einzelheiten zur Vollmachtserteilung ergeben sich aus dem Anmeldebogen und den diesem beigefügten Hinweisen, die den Aktionären übersandt werden. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter http://www.psi.de/Hauptversammlung einsehbar. Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre, aus Gründen der vereinfachten Abwicklung die zur Verfügung gestellten Formulare für die Vollmachtserteilung zu nutzen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Vollmacht bei Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Form und der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen auch auf anderem Wege wirksam erteilt werden kann. Eine Vollmacht kann auch noch nach der Anmeldung, auch nach Ablauf der vorstehend erläuterten Anmeldefrist, und während des Verlaufs der Hauptversammlung erteilt oder unter Einhaltung der erforderlichen Form jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entspricht 784.869 Stück Aktien) oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (entspricht 195.313 Stück Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft spätestens bis zum Samstag, den 5. April 2014, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.psi.de/Hauptversammlung. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers im Rahmen der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG unterbreiten. Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG bzw. gemäß § 127 Satz 1 AktG spätestens bis Ostermontag, den 21. April 2014, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.psi.de/Hauptversammlung. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär in der Hauptversammlung auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen und auf die Lage des PSI-Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.psi.de/Hauptversammlung. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 15.697.366 Aktien ausgegeben, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 15.697.366 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 44.343 Stück eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Anzahl eigener Aktien kann sich bis zum Tag der Hauptversammlung noch verändern. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
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March 26, 2014 10:16 ET (14:16 GMT)
Die Informationen zur Hauptversammlung gemäß § 124a AktG sowie die vorgenannten weitergehenden Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, insbesondere Ausführungen zu Formerfordernissen und Anschriften für die Einreichung von Anträgen, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.psi.de/Hauptversammlung. Berlin, im März 2014 PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie Der Vorstand 26.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: PSI Aktiengesellschaft für Produkte und Systeme der Informationstechnologie Dircksenstraße 42-44 10178 Berlin Deutschland E-Mail: ir@psi.de Internet: http://www.psi.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------
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