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Dow Jones News
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DGAP-HV: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2014 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
26.03.2014 15:16 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
 
   44227 Dortmund 
 
   (ISIN DE0005677108 / Wertpapier-Kenn-Nummer: 567 710) 
 
 
   Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   unsere 15. ordentliche Hauptversammlung findet am Dienstag, den 13. 
   Mai 2014, um 10.00 Uhr im Casino Hohensyburg, Hohensyburgstraße 200, 
   44265 Dortmund, statt. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des 
           Lageberichts des Vorstands für die Elmos Semiconductor 
           Aktiengesellschaft und des Lageberichts für den Konzern 
           (jeweils einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den 
           übernahmerechtlichen Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 
           4 HGB und des erläuternden Berichts zu den wesentlichen 
           Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems 
           im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach § 289 Abs. 5 
           bzw. § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.elmos.com/investoren-presse/hauptversammlung 
           zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der 
           Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme der Aktionäre 
           zugänglich gemacht. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem bei der Elmos 
           Semiconductor Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn 
           für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 65.866.660,51 Euro eine 
           Dividende von 0,25 Euro je Aktie auszuschütten und den 
           Restbetrag in Höhe von 61.029.938,51 Euro auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (derzeit 327.697 
           Stück), die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die 
           Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 
           dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
           unverändert eine Dividende von 0,25 Euro je 
           dividendenberechtigte Stückaktie vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung 
           abstimmen zu lassen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 und des 
           Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts 
           für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des 
           Geschäftsjahrs 2014 zu bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über das Unterbleiben von Angaben 
           nach § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a Abs. 1, 
           314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB im Jahres- und 
           Konzernabschluss (Befreiung von der Verpflichtung zur 
           individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung) 
 
 
           Gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB sind im Anhang des 
           Jahresabschlusses einer börsennotierten Aktiengesellschaft 
           neben der Angabe der den Vorstandsmitgliedern für ihre 
           Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge zusätzliche 
           Angaben im Hinblick auf die jedem einzelnen Vorstandsmitglied 
           gewährten Vergütungen erforderlich. Entsprechendes gilt nach 
           §§ 315a Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB für 
           den Konzernanhang. 
 
 
           Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Mai 
           2010 hat unter Tagesordnungspunkt 12 gemäß §§ 286 Abs. 5 Satz 
           1, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB beschlossen, dass die 
           individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung im Anhang 
           des Jahres- bzw. Konzernabschlusses bei der Gesellschaft für 
           die Geschäftsjahre 2010 bis 2014 (einschließlich) unterbleiben 
           soll. 
 
 
           Diese Beschlussfassung soll in diesem Jahr erneuert werden. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
           Die gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315a 
           Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB (in ihrer 
           jeweils anwendbaren Fassung) verlangten Angaben unterbleiben 
           in den Jahres- und Konzernabschlüssen der Elmos Semiconductor 
           Aktiengesellschaft, die für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 
           (einschließlich) aufzustellen sind. 
 
 
           Mit Wirksamwerden dieses Beschlusses wird der Beschluss der 
           ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Mai 2010 
           unter Tagesordnungspunkt 12 aufgehoben. 
 
 
   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 19.674.585 Euro und ist in 19.674.585 
   nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede 
   Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft derzeit 327.697 
   eigene Aktien hält. Aus diesen Aktien stehen der Gesellschaft gemäß § 
   71b AktG keine Rechte zu, insbesondere keine Stimmrechte. 
 
   TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 11 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut 
   erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse 
   übermitteln: 
 
   Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank Aktiengesellschaft 
   Securities Production 
   - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 69 12012 86045 
   E-Mail: wp-hv@db-is.com 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im Aktiengesetz 
   hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d.h. auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), und somit auf den Beginn des 
   22. April 2014 beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der 
   Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 6. Mai 2014 unter der 
   genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich insoweit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2014 10:16 ET (14:16 GMT)

DJ DGAP-HV: Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: -2-

bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären von der Anmeldestelle 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut 
   anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des 
   maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das 
   depotführende Institut vorgenommen. 
 
   VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
 
   Erteilung von Vollmachten 
 
   Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Wenn 
   weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine 
   sonstige, Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG 
   gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen 
   die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft zumindest der Textform (§ 
   134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB). 
 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Erteilung der 
   Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen auch insoweit zumindest der 
   Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB). Wird ein 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt, müssen mit der 
   Vollmacht zudem Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
   werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
   abzustimmen. 
 
   Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte 
   Anmeldung des betreffenden Aktienbestandes und ein Nachweis des 
   Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   und sonstigen, Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und 
   den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen 
   Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen und sonstige, Kreditinstituten gemäß § 135 Abs. 
   8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können 
   zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung besondere Regelungen 
   vorsehen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem 
   zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten 
   Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen. 
 
   Übermittlung von Vollmachten an die Gesellschaft 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgelegt werden oder im 
   Vorfeld der Hauptversammlung durch Erklärung gegenüber der 
   Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: 
 
   Hauptversammlungsstelle der 
   Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
   Heinrich-Hertz-Straße 1 
   44227 Dortmund 
   Telefax: +49 (0)231/7549-548 
   E-Mail: hauptversammlung@elmos.com 
 
   Am Tag der Hauptversammlung selbst steht zur Entgegennahme des 
   Nachweises der Bevollmächtigung ab 9.00 Uhr bis kurz vor Beginn der 
   Abstimmungen lediglich die Ein- und Ausgangskontrolle zur 
   Hauptversammlung im Casino Hohensyburg, Hohensyburgstraße 200, 44265 
   Dortmund, zur Verfügung. Aktionäre, die die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung 
   bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung 
   gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 9. Mai 
   2014, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) postalisch, per Telefax 
   oder per E-Mail an die folgende Adresse zu übermitteln. 
 
   Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
   c/o ITTEB GmbH & Co. KG 
   Vogelanger 25 
   86937 Scheuring 
   Telefax:+49 (0)8195 - 99 89 664 
   E-Mail: elmos2014@itteb.de 
 
   Bereitstellung von Vollmachtsformularen 
 
   Aktionären, die sich entsprechend § 11 der Satzung der Gesellschaft 
   angemeldet haben, wird als Teil der Eintrittskarte ein 
   Vollmachtsformular zugesandt. Darüber hinaus ist ein 
   Vollmachtsformular über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich 
   und kann unter www.elmos.com/investoren-presse/hauptversammlung 
   abgerufen werden. 
 
   RECHTE DER AKTIONÄRE (ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSVERLANGEN) 
 
   1. Erweiterung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro (entspricht 
   500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, 
   dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den 
   Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs 
   sowie der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. 
   Letztmöglicher Zugangstermin ist daher Samstag, der 12. April 2014, 
   24:00 Uhr. 
 
   Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu 
   übermitteln: 
 
   Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
   z. Hd. des Vorstands 
   Heinrich-Hertz-Straße 1 
   44227 Dortmund 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem im 
   Internet unter www.elmos.com/investoren-presse/hauptversammlung 
   veröffentlicht. 
 
   2. Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
   Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu 
   den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu 
   übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich 
   gemacht werden, müssen sie der Gesellschaft mit Begründung und mit 
   Nachweis der Aktionärseigenschaft mindestens 14 Tage vor der 
   Versammlung, d.h. bis zum 28. April 2014, 24:00 Uhr, wie folgt 
   zugehen: 
 
   Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
   Hauptversammlungsstelle 
   Heinrich-Hertz-Straße 1 
   44227 Dortmund 
   Telefax: +49 (0)231/7549-548 
   E-Mail: hauptversammlung@elmos.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. 
   Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG werden zugänglich zu 
   machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des 
   Aktionärs und der Begründung sowie etwaiger Stellungnahmen der 
   Verwaltung hierzu im Internet unter 
   www.elmos.com/investoren-presse/hauptversammlung veröffentlicht. 
 
   Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines 
   Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht 
   begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch 
   dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, 
   ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur 
   Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich 
   gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
   beigefügt sind. Die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist allerdings 
   dieses Jahr nicht als Tagesordnungspunkt vorgesehen. 
 
   Auch wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge der Gesellschaft vorab 
   übermittelt worden sind, finden sie in der Hauptversammlung nur dann 
   Beachtung, wenn sie dort nochmals mündlich gestellt bzw. unterbreitet 
   werden. Das Recht der Aktionäre, auf der Hauptversammlung Gegenanträge 
   oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die 
   Gesellschaft zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt. 
 
   3. Auskunftsrecht 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein 
   Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des 
   Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft zu den mit ihr 
   verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht 
   auch die Lage des Elmos Semiconductor-Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
   einbezogenen Unternehmen. 
 
   4. Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 26, 2014 10:16 ET (14:16 GMT)

Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sind im Internet 
   unter www.elmos.com/investoren-presse/hauptversammlung abrufbar. 
 
   VERÖFFENTLICHUNG DER EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG SOWIE SONSTIGER 
   DOKUMENTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Die gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft 
   zugänglich zu machenden Informationen, insbesondere die Einberufung 
   der Hauptversammlung, die der Versammlung zugänglich zu machenden 
   Unterlagen, Anträge von Aktionären und weitere Informationen stehen im 
   Internet unter www.elmos.com/investoren-presse/hauptversammlung zur 
   Verfügung. 
 
   Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der 
   gleichen Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 26. 
   März 2014 veröffentlicht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
   Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
   ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET 
 
   Alle Aktionäre der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft sowie die 
   interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf Anordnung 
   des Versammlungsleiters am 13. Mai 2014 ab 10.00 Uhr in voller Länge 
   live im Internet verfolgen (www.elmos.com). Der uneingeschränkte 
   Onlinezugang zur Live-Übertragung wird unter 
   www.elmos.com/investoren-presse/hauptversammlung ermöglicht. 
 
   Dortmund, im März 2014 
 
   Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
26.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft 
              Heinrich-Hertz-Str. 1 
              44227 Dortmund 
              Deutschland 
Telefon:      +49 231 75490 
Fax:          +49 231 7549548 
E-Mail:       hauptversammlung@elmos.com 
Internet:     http://www.elmos.com 
ISIN:         DE0005677108 
WKN:          567710 
Börsen:       Frankfurt,  Berlin,  Düsseldorf,  München,  Hamburg, 
              Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 26, 2014 10:16 ET (14:16 GMT)

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