Drägerwerk AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 26.03.2014 15:17 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Drägerwerk AG & Co. KGaA Lübeck ISIN DE0005550602 und ISIN DE0005550636 und ISIN DE000A1G2UK0 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 09. Mai 2014, 10:00 Uhr, in der Lübecker Musik- und Kongresshalle, Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2013, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2013 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2013 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 386.319.703,86 ausweist, festzustellen. Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.draeger.com/hv eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 09. Mai 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 286 Abs. 1 Satz 1 AktG ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 171 AktG gebilligt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 beträgt EUR 386.319.703,86. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,83 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie - insgesamt EUR 5.436.500,00 EUR 0,77 je dividendenberechtigter Stammaktie - insgesamt EUR 7.823.200,00 Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 373.060.003,86 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dividendenberechtigt sind im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6.550.000 Vorzugsaktien (ISIN DE0005550636) und 10.160.000 Stammaktien (ISIN DE0005550602). Die Vorzugsaktien mit der ISIN DE000A1G2UK0 sind für das Geschäftsjahr 2013 nicht dividendenberechtigt. Die Dividende ist am 12. Mai 2014 zahlbar. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2013 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und der Quartalsfinanzberichte Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der Zwischenlageberichte des Halbjahresfinanzberichtes und der Quartalsfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2014 und für das Geschäftsjahr 2015, soweit sie vor der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2015 aufgestellt werden, zu wählen. 6. Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Drägerwerk AG & Co. KGaA und der Dräger Holding International GmbH Die Drägerwerk AG & Co. KGaA als Obergesellschaft und die Dräger Holding International GmbH mit Sitz in Lübeck als Untergesellschaft haben am 05.03.2014 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Drägerwerk AG & Co. KGaA ist zu 100% direkt an der Dräger Holding International GmbH beteiligt. Die Gesellschafterversammlung der Dräger Holding International GmbH hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 14.03.2014 bereits zugestimmt. Der Vertrag bedarf darüber hinaus zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Drägerwerk AG & Co. KGaA. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 05.03.2014 zwischen der Drägerwerk AG & Co. KGaA und der Dräger Holding International GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zuzustimmen. Der Inhalt dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ('Vertrag') ist im Wesentlichen folgender: - Die Dräger Holding International GmbH unterstellt sich der Leitung durch die Drägerwerk AG & Co. KGaA. Drägerwerk AG & Co. KGaA ist berechtigt, der Geschäftsführung der Dräger Holding International GmbH Weisungen hinsichtlich der Leitung der Dräger Holding International GmbH zu erteilen (§ 1.1 des Vertrages). Die Dräger Holding International GmbH ist verpflichtet, die Weisungen der Drägerwerk AG & Co. KGaA zu befolgen (§ 1.2 des Vertrages). - Die Dräger Holding International GmbH verpflichtet sich, - vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach § 2.3 des Vertrages - ihren ganzen Gewinn, der nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften zu ermitteln ist, an die Drägerwerk AG & Co. KGaA abzuführen (§§ 2.1 und 3.1 des Vertrages). Die Gewinnabführung darf den in § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung genannten Betrag nicht überschreiten (§ 2.2 des Vertrages). - Die Dräger Holding International GmbH kann mit Zustimmung der Drägerwerk AG & Co. KGaA Teile des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB einstellen, wenn und soweit dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen, wenn die Drägerwerk AG & Co. KGaA dies verlangt (§ 2.3 Satz 1 und Satz 2 des Vertrages). Die Verlustverrechnung mit und die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von anderen Gewinnrücklagen und von Gewinnvorträgen, die vor Inkrafttreten des Vertrages gebildet wurden bzw. entstanden sind, sowie von Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 HGB (gleichgültig, ob deren Bildung vor oder nach
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2014 10:17 ET (14:17 GMT)