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DGAP-HV: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2014 in Lübeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Drägerwerk AG & Co. KGaA  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
26.03.2014 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Drägerwerk AG & Co. KGaA 
 
   Lübeck 
 
   ISIN DE0005550602 und ISIN DE0005550636 und ISIN DE000A1G2UK0 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 09. Mai 2014, 10:00 
   Uhr, in der Lübecker Musik- und Kongresshalle, Willy-Brandt-Allee 10, 
   23554 Lübeck, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. 
           Dezember 2013, des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für 
           die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden 
           Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, des 
           Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des 
           Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die 
           Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. 
           KGaA zum 31. Dezember 2013 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den Jahresabschluss der Drägerwerk AG & Co. KGaA 
           zum 31. Dezember 2013 in der vorgelegten Fassung, die einen 
           Bilanzgewinn von EUR 386.319.703,86 ausweist, festzustellen. 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter www.draeger.com/hv 
           eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag der 
           persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung am 09. Mai 2014 zugänglich sein und mündlich 
           erläutert werden. 
 
 
           Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses nach § 286 Abs. 1 Satz 1 AktG ist keine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der 
           Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den 
           Konzernabschluss nach § 171 AktG gebilligt. Die 
           Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die 
           Hauptversammlung über die Billigung des Konzernabschlusses zu 
           beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss 
           gefasst. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA 
 
 
           Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 beträgt EUR 
           386.319.703,86. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 
 
 
           Ausschüttung einer Dividende von 
 
 
          EUR 0,83    je dividendenberechtigter Vorzugsaktie 
                      - insgesamt EUR 5.436.500,00 
 
          EUR 0,77    je dividendenberechtigter Stammaktie 
                      - insgesamt EUR 7.823.200,00 
 
 
           Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 373.060.003,86 wird 
           auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
           Dividendenberechtigt sind im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung 6.550.000 Vorzugsaktien (ISIN DE0005550636) 
           und 10.160.000 Stammaktien (ISIN DE0005550602). Die 
           Vorzugsaktien mit der ISIN DE000A1G2UK0 sind für das 
           Geschäftsjahr 2013 nicht dividendenberechtigt. 
 
 
           Die Dividende ist am 12. Mai 2014 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für 
           das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
           Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des 
           Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische 
           Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes und der 
           Quartalsfinanzberichte 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
           zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls 
           erfolgende prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse 
           und der Zwischenlageberichte des Halbjahresfinanzberichtes und 
           der Quartalsfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2014 und für 
           das Geschäftsjahr 2015, soweit sie vor der Hauptversammlung im 
           Geschäftsjahr 2015 aufgestellt werden, zu wählen. 
 
 
     6.    Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrages zwischen der Drägerwerk AG & Co. 
           KGaA und der Dräger Holding International GmbH 
 
 
           Die Drägerwerk AG & Co. KGaA als Obergesellschaft und die 
           Dräger Holding International GmbH mit Sitz in Lübeck als 
           Untergesellschaft haben am 05.03.2014 einen Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Drägerwerk AG & Co. 
           KGaA ist zu 100% direkt an der Dräger Holding International 
           GmbH beteiligt. Die Gesellschafterversammlung der Dräger 
           Holding International GmbH hat dem Beherrschungs- und 
           Gewinnabführungsvertrag am 14.03.2014 bereits zugestimmt. Der 
           Vertrag bedarf darüber hinaus zu seiner Wirksamkeit der 
           Zustimmung der Hauptversammlung der Drägerwerk AG & Co. KGaA. 
 
 
           Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat 
           schlagen vor, dem am 05.03.2014 zwischen der Drägerwerk AG & 
           Co. KGaA und der Dräger Holding International GmbH 
           abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
           zuzustimmen. 
 
 
           Der Inhalt dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages 
           ('Vertrag') ist im Wesentlichen folgender: 
 
 
       -     Die Dräger Holding International GmbH unterstellt 
             sich der Leitung durch die Drägerwerk AG & Co. KGaA. 
             Drägerwerk AG & Co. KGaA ist berechtigt, der 
             Geschäftsführung der Dräger Holding International GmbH 
             Weisungen hinsichtlich der Leitung der Dräger Holding 
             International GmbH zu erteilen (§ 1.1 des Vertrages). Die 
             Dräger Holding International GmbH ist verpflichtet, die 
             Weisungen der Drägerwerk AG & Co. KGaA zu befolgen (§ 1.2 
             des Vertrages). 
 
 
       -     Die Dräger Holding International GmbH 
             verpflichtet sich, - vorbehaltlich einer Bildung oder 
             Auflösung von Rücklagen nach § 2.3 des Vertrages - ihren 
             ganzen Gewinn, der nach Maßgabe der handelsrechtlichen 
             Vorschriften zu ermitteln ist, an die Drägerwerk AG & Co. 
             KGaA abzuführen (§§ 2.1 und 3.1 des Vertrages). Die 
             Gewinnabführung darf den in § 301 AktG in seiner jeweils 
             gültigen Fassung genannten Betrag nicht überschreiten (§ 2.2 
             des Vertrages). 
 
 
       -     Die Dräger Holding International GmbH kann mit 
             Zustimmung der Drägerwerk AG & Co. KGaA Teile des 
             Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 
             3 HGB einstellen, wenn und soweit dies handelsrechtlich 
             zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
             wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des 
             Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 
             HGB sind aufzulösen und zum Ausgleich eines 
             Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen, 
             wenn die Drägerwerk AG & Co. KGaA dies verlangt (§ 2.3 Satz 
             1 und Satz 2 des Vertrages). Die Verlustverrechnung mit und 
             die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von anderen 
             Gewinnrücklagen und von Gewinnvorträgen, die vor 
             Inkrafttreten des Vertrages gebildet wurden bzw. entstanden 
             sind, sowie von Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 
             4 HGB (gleichgültig, ob deren Bildung vor oder nach 

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March 26, 2014 10:17 ET (14:17 GMT)

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