FUCHS PETROLUB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 26.03.2014 15:41 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- ? FUCHS PETROLUB SE Mannheim - WKN 579040 und 579043 - ISIN DE 0005790406 und DE 0005790430 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 7. Mai 2014 um 10:00 Uhr (Einlass ab 08:30 Uhr) im Congress Center Rosengarten, Mozartsaal, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim TAGESORDNUNG TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte der FUCHS PETROLUB SE und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 TOP 5 Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe neuer Aktien und damit verbundene Satzungsänderungen (zugleich vorsorglich erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre) TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 35.490.000 mit der Ermächtigung zum teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung TOP 7 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung eines Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrags zwischen der FUCHS PETROLUB SE und der FUCHS Finanzservice GmbH I. TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER FUCHS PETROLUB SE, MANNHEIM 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte der FUCHS PETROLUB SE und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können im Internet unter www.fuchs-oil.de, dort unter INVESTOR RELATIONS/ Hauptversammlung 2014 und in den Geschäftsräumen am Sitz der FUCHS PETROLUB SE, Friesenheimer Straße 17, 68169 Mannheim eingesehen werden. Sie werden Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 129.529.026,27 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,38 auf jede EUR der derzeit (Stand: 19. März 2014) 34.902.368 Stück 48.165.267,84 dividendenberechtigten Stammaktien Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,40 auf jede EUR der derzeit (Stand: 19. März 2014) 34.902.368 Stück 48.863.315,20 dividendenberechtigten Vorzugsaktien Zwischensumme EUR 97.028.583,04 Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag) EUR 32.500.443,23 Bilanzgewinn EUR 129.529.026,27 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien gemäß § 71b Aktiengesetz* nicht dividendenberechtigt sind. Der auf nicht dividendenberechtigte Stamm- und Vorzugsaktien entfallende Betrag, 587.632 Stammaktien und 587.632 Vorzugsaktien (Stand jeweils: 19. März 2014), damit EUR 1.633.616,96, wird zusätzlich in den Gewinnvortrag eingestellt. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigten Stamm- bzw. Vorzugsaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 1,38 je dividendenberechtigte Stammaktie bzw. von EUR 1,40 je dividendenberechtigte Vorzugsaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. Die Dividende ist am 8. Mai 2014 zahlbar. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe neuer Aktien und damit verbundene Satzungsänderungen (zugleich vorsorglich erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe neuer Aktien vor. Im Ergebnis führt dies zu einer Verdoppelung sowohl des Grundkapitals der Gesellschaft als auch der Anzahl der Stamm- und Vorzugsaktien. Mit Wirksamwerden der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung durch Eintragung ins Handelsregister entstehen die neuen Anteilsrechte automatisch in der Person der Berechtigten. Die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 5 ist zugleich vorsorglich erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre nach Art. 60 SE-Verordnung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 5.1 Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 70.980.000 wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. Aktiengesetz*) um EUR 70.980.000 auf EUR 141.960.000 erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von EUR 70.980.000 der in der Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Gewinnrücklagen in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von je 35.490.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stamm- und Vorzugsaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00, die an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 1:1 ausgegeben werden. Die neuen Aktien nehmen am Gewinn des ganzen Geschäftsjahres 2014 teil. Der Kapitalerhöhung wird die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat gebilligte und somit festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 zugrunde gelegt. Die Bilanz wurde von KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. 5.2 Die Satzung wird wie folgt neu gefasst: 5.2.1 § 5 Absatz 1 der Satzung erhält folgenden Wortlaut: 'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 141.960.000 (in Worten Euro einhunderteinundvierzig Millionen neunhundertsechzigtausend).' 5.2.2 § 5 Absatz 2 Satz 1 der Satzung erhält folgenden
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March 26, 2014 10:41 ET (14:41 GMT)