Von Viktoria Dendrinou
Der französische Baustoffkonzern Saint-Gobain muss für die Beteiligung an einem Autoglaskartell eine geringere Strafe zahlen als ursprünglich von der Europäischen Kommission verhängt. Auf 715 Millionen von 880 Millionen Euro setzte das zweithöchste Gericht der Europäischen Union die Kartellstrafe herab.
Vor sechs Jahren hatte die EU-Kommission Strafen von insgesamt fast 1,4 Mrd Euro gegen Autoglas-Hersteller verhängt. Nach Darstellung der Kommission haben die drei größten Hersteller von Autoglas zwischen 1998 und 2003 Preise abgesprochen und Märkte unter sich aufgeteilt.
Saint-Gobain war gegen die als unangemessen hoch empfundene Kartellstrafe vorgegangen. Die Höhe der Strafe entspreche 95% eines Jahresumsatzes im Erstausrüstungsgeschäft der Autoglas-Sparte oder dem Nettogewinn "einiger Jahrzehnte", hatten das Unternehmen damals lamentiert. Die Kommission wiederum hatte argumentiert, dass Saint-Gobain ein Widerholungstäter und die Strafe deswegen so hoch ausgefallen sei.
Das EU-Gericht kam nun allerdings zu dem Schluss, dass es sich in den Jahren 1984 bis 1988, als die Kartellwächter Saint-Gobain schon einmal wegen ähnlicher Vergehen unter die Lupe genommen hatten, um eine andere Konzerntochter gehandelt hat als die, der die 880-Millionen-Euro-Strafe aufgebrummt wurde.
Saint-Gobain hat noch nicht entschieden, ob es die verringerte Strafzahlung akzeptieren oder in Berufung gehen soll.
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March 27, 2014 06:29 ET (10:29 GMT)
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