Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 19.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Goldaktie: Eine Erfolgsgeschichte, die seinesgleichen sucht, startet gerade richtig durch!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
27.03.2014 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
 
   München 
 
   - ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 - 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am 
 
   Donnerstag, den 8. Mai 2014, 10:00 Uhr, 
 
   in das 
 
   HOTEL HILTON MÜNCHEN PARK, Am Tucherpark 7, 80538 München 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die 
           Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des 
           Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 
           2.906.217,36 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   -    Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je             EUR 
        Stückaktie (ISIN DE0005199905) auf 3.695.000    1.847.500,00 
        Stückaktien 
 
   -    Einstellung in andere Gewinnrücklagen                    EUR 
                                                        1.058.717,36 
 
   -    Bilanzgewinn                                             EUR 
                                                        2.906.217,36 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die BTU Treuhand GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Dieser nimmt auch die 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, 
           sofern eine solche erfolgt. 
 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet 
   ('Anmeldung') und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen 
   haben ('Nachweis'). Die Anmeldung bedarf der Textform. 
 
   Der Nachweis ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des 
   depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz zu erbringen und muss 
   sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
   Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 17. April 2014 (d.h. 17. 
   April 2014, 0.00 Uhr) beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung 
   im vorstehenden Sinne bemisst sich ausschließlich nach dem 
   Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass damit eine 
   Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes einherginge. Auch im 
   Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
   nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h. 
   Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 
 
   Donnerstag, den 1. Mai 2014, 24.00 Uhr, 
 
   eingehen: 
 
   LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
   c/o UniCredit Bank AG 
   CBS51GM 
   80311 München 
   Fax: +49 (0)89 5400-2519 
   E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de 
 
   Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises unter der 
   vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für 
   die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne mit 
   dieser Bitte das Teilnahme- oder Stimmrecht der Aktionäre 
   einzuschränken -, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des 
   Nachweises an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu 
   tragen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können 
   oder wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender 
   Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine 
   Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch im Falle der 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind die fristgemäße 
   Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis erforderlich. Die 
   Erteilung und der Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform. Die 
   Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   oder durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt 
   werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, 
   bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der 
   Gesellschaft in Textform. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können 
   den Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung an der 
   Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen oder vor der 
   Hauptversammlung an folgende Adresse übermitteln, wobei die 
   Übermittlung auch per Telefax oder per E-Mail erfolgen kann: 
 
   LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
   - Vorstandssekretariat - 
   Marienplatz 11 
   80331 München, oder 
   Fax: +49 (0)89 23691-600, oder 
   E-Mail: info@ludwigbeck.de 
 
   Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht 
   werden kann, wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und 
   kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist an vorgenannte Adresse zu 
   richten. Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter 
 
   http://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung/ 
   abgerufen werden. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer 
   der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt 
   werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein 
   Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
   Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen in § 135 AktG 
   gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   nach § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger 
   bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein 
   mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service an, 
   einen von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechts-vertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage 
   der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht 
   an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr 
   Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein 
   Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch 
   gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann 
   das Formular auch im Internet unter 
 
   http://kaufhaus.ludwigbeck.de/unternehmen/investor-relations/corporate-events/hauptversammlung/ 
   abgerufen oder bis spätestens 7. Mai 2014, 24:00 Uhr, bei der 
   Gesellschaft kostenlos unter folgender Adresse angefordert werden: 
 
   LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG 
   - Vorstandssekretariat - 
   Marienplatz 11 
   80331 München 
   Fax: +49 (0)89 23691-600 
   E-Mail: info@ludwigbeck.de 
 
   Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu 
   eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Weitere Informationen hierzu 
   erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.446.117,50 und ist in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 27, 2014 10:08 ET (14:08 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.