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DGAP-HV: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion -2-

DJ DGAP-HV: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2014 in Konferenzzentrum des Sheraton München Arabellapark Hotels, Arabellastr. 5, 81925 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
28.03.2014 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   DATA MODUL Aktiengesellschaft 
   Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen 
 
   München 
 
   - ISIN: DE0005498901 - 
   - WKN: 549 890 - 
 
 
   ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
 
   Montag, den 12. Mai 2014, um 10:00 Uhr 
 
   im Konferenzzentrum des Sheraton München Arabellapark Hotels, 
   Arabellastr. 5, 
   81925 München 
 
   stattfindenden 
 
   Ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Einzelabschlusses der 
           DATA MODUL AG und des Konzernabschlusses sowie des 
           Lageberichtes für die DATA MODUL AG und den Konzern 
           einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den 
           übernahmerelevanten Angaben und den wesentlichen Merkmalen des 
           internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf 
           den Rechnungslegungsprozess, des Vorschlags des Vorstands für 
           die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
           festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
           entfällt daher. 
 
 
           Ab Einberufung der Hauptversammlung können die Unterlagen in 
           den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Landsberger Straße 322, 
           80687 München, eingesehen werden. Außerdem sind sie im 
           Internet unter www.data-modul.com/hv veröffentlicht. Auf 
           Verlangen erhält jeder Aktionär eine kostenfreie Abschrift 
           dieser Unterlagen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Gesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 2.036.400,00 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
 
 
   Gewinnverteilung unter den Aktionären              EUR    2.036.400,00 
 
   (EUR 0,60 je dividendenberechtigter Stückaktie) 
 
   Einstellung in andere Gewinnrücklagen              EUR            0,00 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                    EUR            0,00 
 
   Bilanzgewinn                                       EUR    2.036.400,00 
 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags 
           gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht 
           dividendenberechtigt sind. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 
           1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 
           DrittelbG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, davon ein 
           Arbeitnehmervertreter und zwei Vertreter der Anteilseigner. 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseigner nicht 
           an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer wurde am 11. März 
           2014 nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes mit 
           Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. 
           Mai 2014 gewählt. 
 
 
           Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2014 
           endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der 
           Anteilseigner, Frau Victoria Hecktor und Herrn Tony Tsoi Tong 
           Hoo. 
 
 
           Dem Aufsichtsrat liegt ein Vorschlag gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 
           Nr. 4 AktG von Aktionären, die zusammen mehr als 25 % der 
           Stimmrechte an der DATA MODUL AG halten, vor, den derzeitigen 
           Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, Herrn Dipl.- Ing. 
           Peter Hecktor, der zum Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung am 12. Mai 2014 aus dem Vorstand der 
           Gesellschaft ausscheiden wird, als Vertreter der Anteilseigner 
           in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schließt sich 
           diesem Vorschlag an. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       a)    Herrn Dipl.-Ing. Peter Hecktor, wohnhaft in 
             München, 
             bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 
             2014 Vorstandsvorsitzender der DATA MODUL AG, 
 
 
             und 
 
 
       b)    Herrn Tony Tsoi Tong Hoo, wohnhaft in Hong Kong, 
             Vorstandsvorsitzender der Varitronix International Limited 
             und Mitglied des Vorstands der ReOrient Group Limited, beide 
             mit Sitz in Hong Kong 
 
 
 
           mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung der 
           Gesellschaft am 12. Mai 2014 bis zum Ende der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als 
           Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats 
           zu wählen. 
 
 
           Herr Hecktor nimmt keine Mandate in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten oder in anderen vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 
           wahr. 
 
 
           Herr Tsoi ist als unabhängiger Non-executive Director Mitglied 
           des Boards der Fairwood Holdings Limited, die an der Börse von 
           Hong Kong notiert ist. 
 
 
           Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt Herr 
           Hecktor, für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.4 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodexes soll der unmittelbare Wechsel eines Vorstandsmitglieds 
           in den Aufsichtsratsvorsitz eine der Hauptversammlung zu 
           begründende Ausnahme sein. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, 
           dass die Wahl von Herrn Hecktor in den Vorsitz des 
           Aufsichtsrats im wohlverstandenen Unternehmensinteresse der 
           DATA MODUL AG liegt. Herr Hecktor hat als langjähriger 
           Vorstandsvorsitzender die Entwicklung der DATA MODUL AG zu 
           einem weltweit tätigen Hersteller und Anbieter von 
           Displaytechnik und Systemtechnik entscheidend geprägt und 
           maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens beigetragen. Das 
           Unternehmen soll weiter bestmöglich von Herrn Hecktors 
           Expertise, seiner Erfahrung und seiner Reputation im Markt 
           profitieren. Als Aufsichtsratsvorsitzender nähme Herr Hecktor 
           nicht nur die Belange des Aufsichtsrates nach außen wahr, 
           sondern stünde dem Vorstand auch als erster Ansprechpartner 
           zur Verfügung. Die darin zum Ausdruck kommende Kontinuität 
           könnte die DATA MODUL AG zu ihrem Vorteil nutzen und weiterhin 
           nach außen vermitteln. 
 
 
     6.    Wahl eines Ersatzmitglieds des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Hauptversammlung der Gesellschaft kann gemäß § 101 Abs. 3 
           Satz 2 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Satz 5 der Satzung 
           der Gesellschaft Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates 
           bestellen. 
 
 
     Der Aufsichtsrat schlägt vor, gleichzeitig mit den gemäß 
     vorstehendem TOP 5 zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern 
 
             Frau Dipl.-Volksw. Victoria Hecktor, wohnhaft in 
             München, 
             bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 
             2014 Aufsichtsratsvorsitzende der DATA MODUL AG, 
 
 
 
           zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats zu bestellen mit der 
           Maßgabe, dass Frau Hecktor Mitglied des Aufsichtsrates wird, 
           wenn eines der zwei vorstehend vorgeschlagenen und in der 
           Hauptversammlung am 12. Mai 2014 gewählten 
           Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem 
           Aufsichtsrat ausscheidet, und dass Frau Hecktor ihre Stellung 
           als Ersatzmitglied zurückerlangt, wenn die Hauptversammlung 
           für das vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied, 
           welches Frau Hecktor ersetzt hat, eine Neuwahl vorgenommen 
           hat. 
 
 
           Neben ihrem derzeitigen Amt als Vorsitzende des Aufsichtsrats 
           der DATA MODUL AG nimmt Frau Hecktor keine weiteren Mandate in 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in 

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March 28, 2014 10:09 ET (14:09 GMT)

vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen wahr. 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
           Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Aufhebung von § 3 Abs. 4 
           der Satzung (Bedingtes Kapital I) 
 
 
           Das Bedingte Kapital I gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung der 
           Gesellschaft dient der Bedienung von Optionsrechten, die im 
           Rahmen des 'Aktienoptionsplans 2000' ausgeübt werden. Dieser 
           Aktienoptionsplan läuft zum 4. April 2014 aus, weitere 
           Zeichnungen von Aktien der Gesellschaft sind nicht mehr 
           erfolgt. Das Bedingte Kapital I wird daher nicht mehr 
           benötigt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, das von der 
           Hauptversammlung vom 6. Juni 2000 beschlossene Bedingte 
           Kapital I aufzuheben und § 3 Abs. 4 der Satzung ersatzlos zu 
           streichen. 
 
 
   II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung gemäß § 13 Abs. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft anmelden. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in 
   Textform (§ 126 BGB) erstellter besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu 
   beziehen. Dies ist der 21. April 2014, 00:00 Uhr (Record Date). 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher 
   oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in 
   Textform bis zum 5. Mai 2014, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse 
   zugehen: 
 
   DATA MODUL AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   III. Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
   Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
   Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- 
   oder stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für 
   eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   IV. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte / 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können sich durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären 
   oder durch einen anderen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr Nachweis gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dies gilt nicht, wenn ein 
   Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 
   Abs. 8 und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
   Person oder Institution bevollmächtigt wird. Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Abs. 8 und § 135 Abs. 10 
   i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen 
   müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten. 
 
   Die Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden Formulare zur 
   Vollmachtserteilung enthalten, die die Aktionäre zur 
   Vollmachtserteilung verwenden können. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft unter 
   folgender Adresse (elektronisch) übermittelt werden: 
 
   datamodul-hv2014@computershare.de 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer 
   Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. 
   Diese üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom 
   Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Vollmachten müssen entsprechende 
   Weisungen enthalten. Zur Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern 
   der Gesellschaft kann das Formular verwendet werden, das den 
   Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
   zugesandt wird. 
 
   Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   müssen spätestens bis zum 8. Mai 2014 unter der nachfolgend genannten 
   Adresse eingehen: 
 
   DATA MODUL AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: datamodul-hv2014@computershare.de 
 
   V. Aktien und Stimmrechte 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2014 
   beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 10.578.546,00 
   und ist eingeteilt in 3.526.182 auf den Inhaber lautende Stückaktien. 
   Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an 
   der Gesellschaft entspricht der Gesamtzahl der Aktien und beträgt 
   demnach im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.526.182 
   Stimmrechte. Am Tag der Einberufung der Hauptversammlung hält die 
   Gesellschaft 132.182 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine 
   Rechte zustehen (§ 71b AktG). Demnach sind 3.394.000 Aktien teilnahme- 
   und stimmberechtigt. 
 
   VI. Rechte der Aktionäre 
 
   Ergänzung der Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
   den Vorstand der DATA MODUL AG zu richten und muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs 
   und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. 
   Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 11. April 2014, 24:00 Uhr. 
 
   Für die Übermittlung von Tagesordnungsergänzungsverlangen ist folgende 
   Adresse maßgeblich: 
 
   DATA MODUL AG 
   Investor Relations 
   Landsberger Str. 322 
   80687 München 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
   Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der 
   Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen 
   mit einer Begründung versehen sein. 
 
   Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens 
   des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
   Verwaltung unter www.data-modul.com/hv zugänglich machen, wenn der 
   Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen 
   Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
   einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung übersandt hat. 
   Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht 
   mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 27. April 
   2014, 24:00 Uhr. 
 
   Diese Regelungen gelten sinngemäß für Wahlvorschläge. Der 
   Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht 
   Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 
   AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die 
   Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Name, ausgeübter Beruf und 
   Wohnort) und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Mitgliedschaft in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten. 
 
   Für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ist 
   folgende Adresse maßgeblich: 
 
   DATA MODUL AG 
   Investor Relations 
   Landsberger Str. 322 
   80687 München 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge 
   auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, 
   bleibt unberührt. 
 
   Auskunftsrecht 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Unter bestimmten, 
   in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der 
   Vorstand die Auskunft verweigern. Eine Darstellung der 
   Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern 
   darf, findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter der 
   Adresse www.data-modul.com/hv. 
 
   VII. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden 
   Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen sind 
   auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.data-modul.com/hv zugänglich. 
 
   München, im März 2014 
 
   Der Vorstand 

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March 28, 2014 10:09 ET (14:09 GMT)

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