
Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 28.03.2014 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft Büdingen-Wolferborn - Wertpapier-Kenn-Nummer: 706 600 - - ISIN DE0007066003 - Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu einer Außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 7. Mai 2014, um 10:00 Uhr in der Willi-Zinnkann-Halle Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen eingeladen Tagesordnung Einziger Tagesordnungspunkt ist: Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft, Büdingen-Wolferborn, auf die Zurmont Madison Deutschland GmbH, München, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH mit Sitz in München, geschäftsansässig c/o Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ganghoferstraße 33, 80339 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 207946 ('ZM GmbH'), ist gegenwärtig unmittelbar mit insgesamt 836.494 auf den Inhaber lautenden Stückaktien am Grundkapital der Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft, Büdingen-Wolferborn ('Gesellschaft') beteiligt. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.400.000,00. Es ist eingeteilt in 880.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 5,00. Damit hält die ZM GmbH 95,056 % und somit mehr als 95 % des Grundkapitals der Gesellschaft und ist deren Hauptaktionärin ('Hauptaktionärin') im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz ('AktG'). Die ZM GmbH hat sich entschlossen, von der in §§ 327a ff. AktG geregelten Möglichkeit, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen (sog. aktienrechtlicher Squeeze Out), Gebrauch zu machen. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2013 hat die ZM GmbH das Verlangen an die Gesellschaft, vertreten durch den Vorstand, gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 327a Abs. 1 AktG einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsgesellschafter auf die ZM GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fassen kann. Mit Schreiben vom 19. März 2014 an die Gesellschaft, vertreten durch den Vorstand, hat die ZM GmbH das Übertragungsverlangen nach § 327a AktG konkretisiert und wiederholt und in diesem Übertragungsverlangen die den Minderheitsaktionären zu zahlende Barabfindung benannt. Grundlage für die Ermittlung der Barabfindung war für den Hauptaktionär eine durch Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, erstellte gutachterliche Stellungnahme zum Unternehmenswert der Gesellschaft vom 19. März 2014. Danach beträgt die Barabfindung EUR 71,79 je auf den Inhaber lautende Stückaktie. In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 25. März 2014 hat die ZM GmbH die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der von ihr festgesetzten Barabfindung erläutert und begründet (sog. Übertragungsbericht). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf ('Baker Tilly Roelfs') als dem durch das Landgericht Frankfurt ausgewählten und durch Beschluss vom 17. Dezember 2013 bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt. Baker Tilly Roelfs hat hierüber am 21. März 2014 einen Prüfungsbericht gemäß §§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4, 293e AktG erstattet. Zudem hat die ZM GmbH der Gesellschaft, vertreten durch den Vorstand, am 25. März 2014 eine Gewährleistungserklärung der WGZ BANK AG, Düsseldorf, ('WGZ Bank AG') vom 24. März 2014 gemäß § 327b Abs. 3 AktG übermittelt. Durch diese Erklärung übernimmt die WGZ Bank AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der ZM GmbH, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übertragenen Aktien der Gesellschaft zu zahlen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Aktionäre mit Ausnahme der Zurmont Madison Deutschland GmbH mit Sitz in München als Hauptaktionärin der Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft mit Sitz in Büdingen-Wolferborn (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin Zurmont Madison Deutschland GmbH zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 71,79 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 5,00 auf die Hauptaktionärin übertragen.' Unterlagen zur Hauptversammlung Zu dem einzigen Tagesordnungspunkt sind vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.r-zs.ag/konzernprofil/hauptversammlung die nachstehend genannten Unterlagen zugänglich: * der Entwurf des Übertragungsbeschlusses; * die Jahres- und Konzernabschlüsse sowie die Lageberichte und Konzernlageberichte der Gesellschaft jeweils für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012; * dieser von der ZM GmbH als Hauptaktionärin nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht einschließlich der folgenden Anlagen: - Schreiben der ZM GmbH an die Gesellschaft vom 11. Dezember 2013 (Übertragungsverlangen) mit Auszug aus dem Handelsregister München über die ZM GmbH vom 5. Dezember 2013; - Schreiben der ZM GmbH an die Gesellschaft vom 19. März 2014 (wiederholendes und konkretisiertes Übertragungsverlangen) mit Auszug aus dem Handelsregister München über die ZM GmbH vom 19. März 2014; - Gutachterliche Stellungnahme der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, vom 19. März 2014 zum Unternehmenswert der Gesellschaft und zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG zum 7. Mai 2014; - Gewährleistungserklärung der WGZ Bank AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 24. März 2014 nebst Übersendungsschreiben der ZM GmbH vom 25. März 2014; - Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 17. Dezember 2013 über die Bestellung des sachverständigen Prüfers; - Depotauszug der WGZ Bank AG vom 11. Dezember 2013 und 19. März 2014 betreffend die von der ZM GmbH gehaltenen Aktien an der Gesellschaft; * der Bericht von Baker Tilly Roelfs, Düsseldorf über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die ZM GmbH vom 21. März 2014. Gemäß § 327c Abs. 5 AktG ist die Auslage der vorgenannten Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und eine Zusendung nicht vorgesehen, da die Unterlagen ab der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich sind. Die Unterlagen werden außerdem während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Von den insgesamt ausgegebenen 880.000 nennwertlosen Stückaktien der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 880.000 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede dieser Aktien gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 17 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung -
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March 28, 2014 10:09 ET (14:09 GMT)
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