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DGAP-HV: CTS EVENTIM Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.05.2014 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

CTS EVENTIM Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
31.03.2014 15:10 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   CTS EVENTIM Aktiengesellschaft 
 
   München 
 
   AG München HRB 156963 
 
   Contrescarpe 75 A, 28195 Bremen 
 
   WKN: 547030 ISIN: DE 0005470306 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen 
   Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die stattfindet 
 
   am Donnerstag, den 8. Mai 2014, ab 10:00 Uhr 
 
   im Le Méridien Hotel Hamburg, An der Alster 52-56, 20099 Hamburg 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 
           31. Dezember 2013, und des zusammengefassten Lageberichts für 
           die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden 
           Bericht des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB im 
           Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten 
           Konzernabschluss am 25. März 2014 gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
           festgestellt. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der 
           zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den 
           Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des 
           Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 
           HGB sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom 
           Vorstand bzw. - im Fall des Berichts des Aufsichtsrates - vom 
           Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres 
           Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den 
           Vorlagen Fragen zu stellen. Ein Beschluss wird zu diesem 
           Tagesordnungspunkt also nicht gefasst. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 136.756.219,38 - 
           bestehend aus dem Jahresüberschuss 2013 in Höhe von EUR 
           46.195.764,95 und dem Gewinnvortrag aus 2012 in Höhe von EUR 
           90.560.454,43 (nach Abzug der Ausschüttung für 2012 im 
           Geschäftsjahr 2013) - wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR    EUR     30.717.216,00 
   0,64 je Stückaktie ISIN DE 0005470306 auf 
   47.995.650 Stückaktien für das Geschäftsjahr 
   2013 
 
   Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen      EUR     48.000.000,00 
 
   Gewinnvortrag                                   EUR     58.039.003,38 
 
   Bilanzgewinn                                    EUR    136.756.219,38 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013 Entlastung 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2014 die 
           PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, 
           Osnabrück, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich 
           zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern zu wählen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat weisen im Hinblick auf 
           Tagesordnungspunkt 7 (Formwechsel der Gesellschaft in eine 
           KGaA) darauf hin, dass nach § 197 Satz 1 UmwG i.V.m. § 30 Abs. 
           1 AktG die zukünftige EVENTIM Management AG (derzeit noch 
           firmierend als PROVISTA Einhundertzwanzigste 
           Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft) (die EVENTIM 
           Management AG), die in ihrer Funktion als persönlich haftende 
           Gesellschafterin der CTS Eventim AG & Co. KGaA bei der 
           Anwendung der Gründungsvorschriften des Aktiengesetzes als 
           Gründerin gilt (vgl. § 245 Abs. 2 Satz 1 UmwG), den 
           Abschlussprüfer für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr zu 
           bestellen hat. Im Zusammenhang mit diesem Umwandlungsbeschluss 
           soll daher nach entsprechender Erklärung der EVENTIM 
           Management AG Folgendes notariell protokolliert werden: 
 
 
           'Nach Wirksamwerden des unter Tagesordnungspunkt 7 
           vorgeschlagenen Formwechsels der Gesellschaft in die 
           Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien sollen die von 
           der Hauptversammlung am 8. Mai 2014 unter Tagesordnungspunkt 5 
           beschlossenen Wahlen (Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014) für das 
           Geschäftsjahr 2014 fortbestehen.' 
 
 
     6.    Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus 
           Gesellschaftsmitteln sowie die entsprechenden 
           Satzungsänderungen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor - vorbehaltlich einer 
           positiven Beschlussfassung der Hauptversammlung über die 
           Einstellung eines Betrags von EUR 48.000.000 in die anderen 
           Gewinnrücklagen, wie unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagen 
           - wie folgt zu beschließen: 
 
 
       1.    Das Grundkapital wird aus Gesellschaftsmitteln 
             von EUR 48.000.000 um EUR 48.000.000 auf EUR 96.000.000 
             erhöht durch Umwandlung von Rücklagen in Höhe von insgesamt 
             EUR 48.000.000 in Grundkapital. In Grundkapital umgewandelt 
             wird die durch den Beschluss dieser Hauptversammlung zu 
             Tagesordnungspunkt 2 aus dem in der Bilanz zum 31. Dezember 
             2013 mit EUR 136.756.219,38 ausgewiesenen Bilanzgewinn 
             erfolgte Zuführung zu den 'anderen Gewinnrücklagen' in Höhe 
             von EUR 48.000.000. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch 
             Ausgabe von 48.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden 
             Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital 
             von je EUR 1,00. Die neuen Aktien stehen den Aktionären im 
             Verhältnis 1:1 zu. Auf jede bestehende Aktie entfällt damit 
             eine neue Aktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2014 
             gewinnberechtigt. Dem Beschluss wird die festgestellte, von 
             der PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
             AG, Osnabrück, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk 
             versehene Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 
             zugrunde gelegt. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der 
             Kapitalerhöhung festzulegen. 
 
 
       2.    Zur Anpassung der Satzung an die vorgenannten 
             Beschlüsse werden die folgenden Bestimmungen der Satzung neu 
             gefasst: 
 
 
         2.1   § 3 Abs. I der Satzung erhält den folgenden 
               Wortlaut: 
 
 
               'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 96.000.000 
               (in Worten: Euro sechsundneunzig Millionen)' 
 
 
         2.2   § 3 Abs. II der Satzung erhält den folgenden 
               Wortlaut: 
 
 
               'Das Grundkapital ist eingeteilt in 96.000.000 Aktien.' 
 
 
         2.3   § 3 Abs. VI der Satzung wird wie folgt neu 
               gefasst: 
 
 
               'Das Grundkapital ist um bis zu Euro 1.440.000 bedingt 
               erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
               durchgeführt, wie Inhaber von Bezugsrechten, die im Rahmen 
               des Aktienoptionsplanes aufgrund der am 21. Januar 2000 
               erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, von ihren 
               Bezugsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom 
               Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung 
               des Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand 
               ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 
               weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und 
               ihrer Durchführung festzusetzen.' 
 
 
         2.4   § 3 Abs. VII der Satzung wird wie folgt neu 
               gefasst: 
 
 
               'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu Euro 
               44.000.000 durch Ausgabe von bis zu 44.000.000 neuen, auf 
               den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung 
               ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht 
               (Bedingtes Kapital 2013). Die bedingte Kapitalerhöhung 
               dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- 

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March 31, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)

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