Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 27.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
49 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
03.04.2014 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   euromicron Aktiengesellschaft 
   communication & control technology 
 
   Frankfurt am Main 
 
   WKN A1K030 
   ISIN DE000A1K0300 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur diesjährigen ordentlichen 
   Hauptversammlung der euromicron Aktiengesellschaft communication & 
   control technology ein. 
 
   Sie findet am 
 
   Mittwoch, den 14. Mai 2014, um 10:30 Uhr, 
   im Auditorium der Commerzbank AG, 
   Eingang: Große Gallusstraße 19, 60311 Frankfurt am Main, 
 
   statt. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2013, des Lageberichts, des Berichts des 
           Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des 
           Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, sowie 
           des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
           289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Diese Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der euromicron 
           Aktiengesellschaft communication & control technology 
           (nachfolgend auch 'euromicron AG' genannt), Zum Laurenburger 
           Hof 76, 60594 Frankfurt am Main, aus, ebenso wie der Vorschlag 
           des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, und können 
           dort und im Internet unter www.euromicron.de (im Bereich: 
           Investor Relations/Hauptversammlung) eingesehen werden. Sie 
           werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust in 
           Höhe von EUR -5.283.486,01 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Dieser nimmt auch die 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, 
           sofern diese erfolgt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen 
           genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten 
           Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts 
           der Aktionäre und eine entsprechende Änderung der Satzung 
 
 
           Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2011 
           geschaffene genehmigte Kapital ist aufgrund zwischenzeitlich 
           durchgeführter Kapitalerhöhungen teilweise aufgebraucht. Zur 
           Erweiterung des Handlungsspielraums der Gesellschaft soll das 
           bisherige genehmigte Kapital aufgehoben und durch ein neues 
           genehmigtes Kapital ersetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       a)    Die Ermächtigung gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung, 
             das Grundkapital bis zum 31.05.2016 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats um bis zu insgesamt Euro 1.310.541,28 einmalig 
             oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), wird 
             aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. 
             Mai 2019 um bis zu insgesamt Euro 9.173.770,00 (in Worten: 
             Euro neun Millionen 
             einhundertdreiundsiebzigtausendsiebenhundertsiebzig) gegen 
             Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe 
             neuer, auf Namen lautender Stamm-Stückaktien zu erhöhen 
             (Genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären 
             grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Die neuen Aktien 
             können auch von einem durch den Vorstand bestimmten 
             Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie 
             den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats 
 
 
         aa)   das Bezugsrecht der Aktionäre bei 
               Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem 
               anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt Euro 
               1.834.755,48 (in Worten: Euro eine Million 
               achthundertvierunddreißigtausendsiebenhundertfünfundfünfzig 
               Komma achtundvierzig) (10 %-Grenze) auszuschließen, um die 
               neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den 
               Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 1 
               und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); für die Frage des 
               Ausnutzens der 10 %-Grenze ist der Ausschluss des 
               Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 
               Abs. 3 Satz 4 AktG mit zu berücksichtigen; als 
               maßgeblicher Börsenpreis gilt dabei der Durchschnitt der 
               Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel 
               der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren 
               Nachfolgesystem) während der letzten fünf 
               Börsenhandelstage vor dem Zeitpunkt der Festlegung des 
               Ausgabebetrags durch den Vorstand; 
 
 
         bb)   das Bezugsrecht der Aktionäre zum Zwecke des 
               Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an 
               Unternehmen auszuschließen. 
 
 
 
             Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum 
             Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das 
             Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge 
             ausgeschlossen werden. 
 
 
             Von den vorstehend unter Buchstabe aa) und bb) erteilten 
             Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der 
             Vorstand nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass 
             der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des 
             Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 % des Grundkapitals 
             nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt der 
             Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt 
             ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des 
             Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen 
             Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien 
             der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug 
             von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm 
             verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht 
             ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 
             %-Grenze anzurechnen. 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten von 
             Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. 
             Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, bei Ausnutzung des 
             Genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend 
             anzupassen. 
 
 
       c)    § 5 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
         '4.   Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 
               13. Mai 2019 um bis zu insgesamt Euro 9.173.770,00 (in 
               Worten: Euro neun Millionen 
               einhundertdreiundsiebzigtausendsiebenhundertsiebzig) gegen 
               Bar- oder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe 
               neuer, auf Namen lautender Stamm-Stückaktien zu erhöhen 
               (Genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären 
               grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Die neuen 
               Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten 
               Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, 
               sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). 
 
 
               Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
               Aufsichtsrats 
 
 
           a)    das Bezugsrecht der Aktionäre bei 
                 Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem 
                 anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt Euro 
                 1.834.755,48 (in Worten: Euro eine Million 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.