DAB Bank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 03.04.2014 15:14 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- DAB Bank AG München WKN 507 230 ISIN DE0005072300 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der DAB Bank AG mit Sitz in München, am Donnerstag, den 15. Mai 2014, um 10:00 Uhr in die Alte Kongresshalle am Bavariapark, Theresienhöhe 15, 80339 München. TAGESORDNUNG Tagesordnungspunkt 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DAB Bank AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für die DAB Bank AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) für das Geschäftsjahr 2013 Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher keine Beschlussfassung hierüber vorgesehen. Tagesordnungspunkt 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der DAB Bank AG zur Ausschüttung einer Dividende Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der DAB Bank AG aus dem Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.826.915,75 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,13 je dividendenberechtigter Inhaber-Stückaktie zu verwenden und den aus Dividendenausschüttungen auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre, EUR EUR 0,13 je dividendenberechtigter Inhaber-Stückaktie 11.826.915,75 Vortrag auf neue Rechnung EUR 0,00 Die Dividendenberechnung basiert auf einer Aktienanzahl von 90.976.275 Stück mit der WKN 507 230/ISIN DE0005072300 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013. Tagesordnungspunkt 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. Tagesordnungspunkt 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Risiko- und Prüfungsausschusses vor, a) die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen; b) die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zudem vorsorglich zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte im Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats, Frau Sabine Schaedle, die aufgrund der Amtsniederlegung von Frau Dr. Marita Kraemer gerichtlich bestellt wurde, endet aufgrund des gerichtlichen Bestellungsbeschlusses mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2014. Herr Peter Buschbeck hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2014 niedergelegt. Beide Mitglieder des Aufsichtsrats sind als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt bzw. bestellt worden, so dass zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats als Vertreter der Aktionäre zu wählen sind. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt gemäß § 9 Absatz 5 der Satzung für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung unserer Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern. Nach §§ 96 Absatz 1 4. Variante, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1 Nr. 1, 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) setzt sich der Aufsichtsrat zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat zwei Wahlvorschläge an die Hauptversammlung empfohlen, denen der Aufsichtsrat folgt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, a) Frau Sabine Schaedle, Leiterin der Projektfinanzierung der BMW AG, München, für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen; b) Frau Dr. Karin Labitzke, Leiterin des Bereichs CRO Central Functions der UniCredit Bank AG, München, für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Frau Sabine Schaedle ist als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats vorgesehen und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG. Angaben für die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: Frau Sabine Schaedle gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Frau Dr. Karin Labitzke gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Gemäß Ziff. 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex weist der Aufsichtsrat auf Folgendes hin: Frau Dr. Karin Labitzke ist Leiterin des Bereichs CRO Central Functions und Prokuristin der UniCredit Bank AG, der Mehrheitsaktionärin unserer Gesellschaft. Die vorgeschlagene Kandidatin steht damit in einer geschäftlichen Beziehung zu der Mehrheitsaktionärin des Unternehmens. Tagesordnungspunkt 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung Aufgrund der neuen Vorschriften in § 25d Absätze 7-11 Kreditwesengesetz (KWG) hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft die Aufgaben seiner Ausschüsse mit Wirkung ab 01. Januar 2014 neu geregelt. Die Änderung der Aufgaben der Ausschüsse führte auch zur folgenden Umbenennung der Ausschüsse: - der ehemalige Prüfungsausschuss heißt nunmehr Risiko- und Prüfungsausschuss, - der ehemalige Präsidialausschuss heißt nunmehr Präsidial- und Nominierungsausschuss. Deshalb müssen die Namen der Ausschüsse in § 14 Absatz 2 der Satzung (Regelung über die Vergütung der Ausschussmitglieder) angepasst werden. Die Vergütung der Ausschussmitglieder im Risiko- und Prüfungsausschuss (vormals Prüfungsausschuss) soll der Höhe nach unverändert bleiben. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat aufgrund des § 25d Absatz 12 KWG einen neuen Vergütungskontrollausschuss mit Wirkung ab 01. April 2014 errichtet. Dieser übernimmt die in § 25d Absatz 12 KWG genannten Aufgaben. Da diese Aufgaben bisher weitestgehend vom Präsidial- und Nominierungsausschuss (vormals Präsidialausschuss) wahrgenommen wurden und das Aufgabenfeld des Präsidial- und Nominierungsausschusses (vormals Präsidialausschuss) dadurch reduziert wird, soll die Vergütung des Präsidial- und Nominierungsausschusses und des Vergütungskontrollausschusses neu geregelt werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) § 14 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: '(2) Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des
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April 03, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)