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DGAP-HV: DAB Bank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2014 in 80339 München, Theresienhöhe 15, Alte Kongresshalle am Bavariapark mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DAB Bank AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
03.04.2014 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   DAB Bank AG 
 
   München 
 
   WKN 507 230 
   ISIN DE0005072300 
 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der DAB Bank AG 
   mit Sitz in München, am Donnerstag, den 15. Mai 2014, um 10:00 Uhr in 
   die Alte Kongresshalle am Bavariapark, Theresienhöhe 15, 80339 
   München. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
   Tagesordnungspunkt 1 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DAB Bank AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte 
   für die DAB Bank AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 
   4 und 5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) für das 
   Geschäftsjahr 2013 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Regelungen ist daher keine Beschlussfassung hierüber 
   vorgesehen. 
 
   Tagesordnungspunkt 2 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der DAB Bank AG 
   zur Ausschüttung einer Dividende 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der DAB Bank 
   AG aus dem Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.826.915,75 zur 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,13 je dividendenberechtigter 
   Inhaber-Stückaktie zu verwenden und den aus Dividendenausschüttungen 
   auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
 
   Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre, EUR    EUR 
   0,13 je dividendenberechtigter Inhaber-Stückaktie     11.826.915,75 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                             EUR 0,00 
 
   Die Dividendenberechnung basiert auf einer Aktienanzahl von 90.976.275 
   Stück mit der WKN 507 230/ISIN DE0005072300 zum Bilanzstichtag 31. 
   Dezember 2013. 
 
   Tagesordnungspunkt 3 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 4 
   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Tagesordnungspunkt 5 
   Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Risiko- und 
   Prüfungsausschusses vor, 
 
     a)    die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
           Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu bestellen; 
 
 
     b)    die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zudem vorsorglich 
           zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des 
           Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte im 
           Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 
 
 
   Tagesordnungspunkt 6 
   Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats 
 
   Die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats, Frau Sabine Schaedle, 
   die aufgrund der Amtsniederlegung von Frau Dr. Marita Kraemer 
   gerichtlich bestellt wurde, endet aufgrund des gerichtlichen 
   Bestellungsbeschlusses mit Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 
   2014. Herr Peter Buschbeck hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats 
   mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 15. Mai 2014 
   niedergelegt. Beide Mitglieder des Aufsichtsrats sind als Vertreter 
   der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt bzw. bestellt worden, so 
   dass zwei neue Mitglieder des Aufsichtsrats als Vertreter der 
   Aktionäre zu wählen sind. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle 
   eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt 
   gemäß § 9 Absatz 5 der Satzung für den Rest der Amtsdauer des 
   ausscheidenden Mitglieds. 
 
   Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung unserer Gesellschaft besteht der 
   Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern. Nach §§ 96 Absatz 1 4. Variante, 101 
   Absatz 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1 Nr. 1, 4 Absatz 1 
   Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) setzt sich der Aufsichtsrat zu 
   zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre und zu einem Drittel aus 
   Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Der Präsidial- und 
   Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat zwei 
   Wahlvorschläge an die Hauptversammlung empfohlen, denen der 
   Aufsichtsrat folgt. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, 
 
     a)    Frau Sabine Schaedle, Leiterin der 
           Projektfinanzierung der BMW AG, München, 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats zu wählen; 
 
 
     b)    Frau Dr. Karin Labitzke, Leiterin des Bereichs CRO 
           Central Functions der UniCredit Bank AG, München, 
 
 
           für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats 
           für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats zu wählen. 
 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
   Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Frau Sabine Schaedle ist als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats 
   vorgesehen und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten 
   Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG. 
 
   Angaben für die unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl in den 
   Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 
   AktG: 
 
   Frau Sabine Schaedle gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Frau Dr. Karin Labitzke gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.1 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   weist der Aufsichtsrat auf Folgendes hin: 
 
   Frau Dr. Karin Labitzke ist Leiterin des Bereichs CRO Central 
   Functions und Prokuristin der UniCredit Bank AG, der 
   Mehrheitsaktionärin unserer Gesellschaft. Die vorgeschlagene 
   Kandidatin steht damit in einer geschäftlichen Beziehung zu der 
   Mehrheitsaktionärin des Unternehmens. 
 
   Tagesordnungspunkt 7 
   Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und 
   entsprechende Satzungsänderung 
 
   Aufgrund der neuen Vorschriften in § 25d Absätze 7-11 
   Kreditwesengesetz (KWG) hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft die 
   Aufgaben seiner Ausschüsse mit Wirkung ab 01. Januar 2014 neu 
   geregelt. Die Änderung der Aufgaben der Ausschüsse führte auch zur 
   folgenden Umbenennung der Ausschüsse: 
 
     -     der ehemalige Prüfungsausschuss heißt nunmehr 
           Risiko- und Prüfungsausschuss, 
 
 
     -     der ehemalige Präsidialausschuss heißt nunmehr 
           Präsidial- und Nominierungsausschuss. 
 
 
   Deshalb müssen die Namen der Ausschüsse in § 14 Absatz 2 der Satzung 
   (Regelung über die Vergütung der Ausschussmitglieder) angepasst 
   werden. Die Vergütung der Ausschussmitglieder im Risiko- und 
   Prüfungsausschuss (vormals Prüfungsausschuss) soll der Höhe nach 
   unverändert bleiben. 
 
   Des Weiteren hat der Aufsichtsrat aufgrund des § 25d Absatz 12 KWG 
   einen neuen Vergütungskontrollausschuss mit Wirkung ab 01. April 2014 
   errichtet. Dieser übernimmt die in § 25d Absatz 12 KWG genannten 
   Aufgaben. Da diese Aufgaben bisher weitestgehend vom Präsidial- und 
   Nominierungsausschuss (vormals Präsidialausschuss) wahrgenommen wurden 
   und das Aufgabenfeld des Präsidial- und Nominierungsausschusses 
   (vormals Präsidialausschuss) dadurch reduziert wird, soll die 
   Vergütung des Präsidial- und Nominierungsausschusses und des 
   Vergütungskontrollausschusses neu geregelt werden. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
     a)    § 14 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie 
           folgt neu gefasst: 
 
 
       '(2)  Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des 

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April 03, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

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