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DGAP-HV: KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2014 in Würzburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
03.04.2014 15:18 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Koenig & Bauer Aktiengesellschaft 
 
   Würzburg 
 
 
   89. Ordentliche Hauptversammlung 
 
   WKN 719350/A1K028 
   ISIN DE0007193500/DE000A1K0284 
 
   Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur 89. 
   Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die 
   Hauptversammlung findet am Mittwoch, 28. Mai 2014, um 11:00 Uhr im 
   Vogel Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, 
   statt. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
           Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB und zu den 
           rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystemen nach § 289 
           Absatz 5 HGB) der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2013, des gebilligten Konzernabschlusses nach 
           IFRS und Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden 
           Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) der Koenig & 
           Bauer Unternehmensgruppe für das Geschäftsjahr 2013 und des 
           Bericht des Aufsichtsrats. 
 
 
           Diese Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der 
           Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am 
           Sitz der Gesellschaft, Friedrich-Koenig-Straße 4, 97080 
           Würzburg, aus. Sie sind auch auf der Website der Gesellschaft 
           unter 
           http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2014 
           veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der 
           gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der 
           Website der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen 
           werden den Aktionären auf Anfrage einmalig mit der Post 
           zugesandt. Ferner werden alle genannten Dokumente auch in der 
           Hauptversammlung ausgelegt werden. Der Aufsichtsrat hat den 
           vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; 
           der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
           gesetzlichen Bestimmungen gibt es daher zu diesem Punkt der 
           Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer 
           Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die KPMG Bayerische 
           Treuhandgesellschaft AG, Nürnberg zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
     5.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft besteht 
           gemäß § 8 Satz 1 der Satzung aus insgesamt zwölf Mitgliedern 
           und setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 und § 101 Absatz 1 AktG in 
           Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 MitbestG aus je sechs 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der 
           Arbeitnehmer zusammen. Nachdem das Aufsichtsratsmitglied der 
           Anteilseigner, Herr Dieter Rampl, auf eigenen Wunsch am 26. 
           September 2013 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist, wurde 
           gemäß des Vorschlags des Nominierungsausschusses sowie des 
           Beschlusses des Aufsichtsrats und auf Antrag des Vorstands 
           Herr Dr. Martin Hoyos am 14. Oktober 2013 vom Amtsgericht 
           Würzburg zum Mitglied des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer 
           Aktiengesellschaft bestellt. Aus diesem Grund soll der 
           Vorgenannte nunmehr ordentlich von der Hauptversammlung als 
           Vertreter der Anteilseigner gewählt werden. Gemäß § 104 Absatz 
           5 AktG endet das Mandat des gerichtlich bestellten 
           Aufsichtsratsmitglieds automatisch mit der Bestellung eines 
           ordnungsgemäß durch die Hauptversammlung gewählten 
           Aufsichtsratsmitglieds. 
 
 
           Nachdem Herr Heinz-Joachim Neubürger am 25. Februar 2014 auf 
           eigenen Wunsch sein sofortiges Ausscheiden aus dem 
           Aufsichtsrat erklärt und der Aufsichtsrat die sofortige 
           Amtsniederlegung akzeptiert hat, bedarf es der Wahl eines 
           weiteren neuen Aufsichtsratsmitglieds auf Anteilseignerseite. 
           Gemäß dem Vorschlag des Nominierungsausschusses und des 
           Beschlusses des Aufsichtsrats in seiner Sitzung am 20. März 
           2014 wurde vom Vorstand die gerichtliche Bestellung von Frau 
           Dagmar Rehm als neues Aufsichtsratsmitglied der Koenig & Bauer 
           Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Würzburg beantragt. 
           Unabhängig von einer gerichtlichen Bestellung soll Frau Dagmar 
           Rehm von der Hauptversammlung am 28. Mai 2014 ordentlich als 
           Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Koenig & 
           Bauer Aktiengesellschaft gewählt werden. Im Falle einer 
           gerichtlichen Bestellung von Frau Rehm endet ihr Mandat gemäß 
           § 104 Absatz 5 AktG automatisch mit der Bestellung eines 
           ordnungsgemäß durch die Hauptversammlung gewählten 
           Aufsichtsratsmitglieds. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 DCGK die Wahl 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl 
           durchzuführen. 
 
 
           Gemäß dem Vorschlag des Nominierungsausschusses schlägt der 
           Aufsichtsrat daher vor, mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung am 28. Mai 2014 die folgenden Personen als 
           Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Koenig & 
           Bauer Aktiengesellschaft zu wählen: 
 
 
       a)    Herrn Dr. Martin Hoyos, Wien/Österreich 
             Unternehmensberater 
 
 
       b)    Frau Dagmar Rehm, Langen 
             Kaufmännische Geschäftsführerin der Bilfinger Industrial 
             Technologies GmbH, Frankfurt 
 
 
 
           Die Bestellung von Herrn Dr. Hoyos sowie von Frau Rehm erfolgt 
           jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
           die über ihre jeweilige Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 
           beschließt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Angaben gemäß Ziffer 5.4.1. Absatz 4 bis 6 DCGK: 
 
 
           Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten unterhalten nach 
           Einschätzung des Aufsichtsrats keine offen zu legenden 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, 
           den Organen der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft oder einem 
           wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 
           Angaben über die unter Punkt 5 der Tagesordnung 
           vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: 
 
 
       a)    Herr Dr. Martin Hoyos, Wien/Österreich 
             Unternehmensberater 
 
 
             Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
             Aufsichtsräten: 
             Curanum AG, München 
             Mitgliedschaft in vergleichbaren ausländischen 
             Kontrollgremien: 
             AMG Advanced Metallurgical Group N.V.; Amsterdam/Niederlande 
             CAG Holding GmbH, Marktl/Österreich 
             Prinzhorn Holding GmbH, Wiener Neudorf/Österreich 
             Korian S.A., Paris/Frankreich 
 
 
       b)    Frau Dagmar Rehm, Langen 
             Kaufmännische Geschäftsführerin der Bilfinger Industrial 
             Technologies GmbH, Frankfurt 
 
 
             Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen 
             Aufsichtsräten: 
             O'Donovan AG, Bad Homburg 
             Mitgliedschaft in vergleichbaren ausländischen 
             Kontrollgremien: 
             Bilfinger Personalservice Österreich GmbH, Linz, Österreich 
             Bilfinger VAM Anlagentechnik GmbH, Wels, Österreich 
 
 
 
           Weitere Informationen zu den Genannten können auf der Website 
           der Gesellschaft unter 
           http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2014 
           abgerufen werden. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung 
           der Gesellschaft 
 
 
           In Anpassung an den Deutschen Corporate Governance Kodex in 
           der Fassung vom 13. Mai 2013 wurden die internen 
           Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats 
           überarbeitet. Um Überschneidungen mit den Bestimmungen der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 03, 2014 09:18 ET (13:18 GMT)

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