KOENIG & BAUER Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 03.04.2014 15:18 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Koenig & Bauer Aktiengesellschaft Würzburg 89. Ordentliche Hauptversammlung WKN 719350/A1K028 ISIN DE0007193500/DE000A1K0284 Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur 89. Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am Mittwoch, 28. Mai 2014, um 11:00 Uhr im Vogel Convention Center (VCC), Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, statt. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB und zu den rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystemen nach § 289 Absatz 5 HGB) der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013, des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS und Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) der Koenig & Bauer Unternehmensgruppe für das Geschäftsjahr 2013 und des Bericht des Aufsichtsrats. Diese Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft, Friedrich-Koenig-Straße 4, 97080 Würzburg, aus. Sie sind auch auf der Website der Gesellschaft unter http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2014 veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Website der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage einmalig mit der Post zugesandt. Ferner werden alle genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung ausgelegt werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft AG, Nürnberg zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft besteht gemäß § 8 Satz 1 der Satzung aus insgesamt zwölf Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 und § 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Nachdem das Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner, Herr Dieter Rampl, auf eigenen Wunsch am 26. September 2013 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist, wurde gemäß des Vorschlags des Nominierungsausschusses sowie des Beschlusses des Aufsichtsrats und auf Antrag des Vorstands Herr Dr. Martin Hoyos am 14. Oktober 2013 vom Amtsgericht Würzburg zum Mitglied des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft bestellt. Aus diesem Grund soll der Vorgenannte nunmehr ordentlich von der Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner gewählt werden. Gemäß § 104 Absatz 5 AktG endet das Mandat des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds automatisch mit der Bestellung eines ordnungsgemäß durch die Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds. Nachdem Herr Heinz-Joachim Neubürger am 25. Februar 2014 auf eigenen Wunsch sein sofortiges Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat erklärt und der Aufsichtsrat die sofortige Amtsniederlegung akzeptiert hat, bedarf es der Wahl eines weiteren neuen Aufsichtsratsmitglieds auf Anteilseignerseite. Gemäß dem Vorschlag des Nominierungsausschusses und des Beschlusses des Aufsichtsrats in seiner Sitzung am 20. März 2014 wurde vom Vorstand die gerichtliche Bestellung von Frau Dagmar Rehm als neues Aufsichtsratsmitglied der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Würzburg beantragt. Unabhängig von einer gerichtlichen Bestellung soll Frau Dagmar Rehm von der Hauptversammlung am 28. Mai 2014 ordentlich als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft gewählt werden. Im Falle einer gerichtlichen Bestellung von Frau Rehm endet ihr Mandat gemäß § 104 Absatz 5 AktG automatisch mit der Bestellung eines ordnungsgemäß durch die Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds. Es ist beabsichtigt, gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 DCGK die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß dem Vorschlag des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat daher vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 28. Mai 2014 die folgenden Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft zu wählen: a) Herrn Dr. Martin Hoyos, Wien/Österreich Unternehmensberater b) Frau Dagmar Rehm, Langen Kaufmännische Geschäftsführerin der Bilfinger Industrial Technologies GmbH, Frankfurt Die Bestellung von Herrn Dr. Hoyos sowie von Frau Rehm erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre jeweilige Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Angaben gemäß Ziffer 5.4.1. Absatz 4 bis 6 DCGK: Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten unterhalten nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine offen zu legenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Angaben über die unter Punkt 5 der Tagesordnung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten: a) Herr Dr. Martin Hoyos, Wien/Österreich Unternehmensberater Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: Curanum AG, München Mitgliedschaft in vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien: AMG Advanced Metallurgical Group N.V.; Amsterdam/Niederlande CAG Holding GmbH, Marktl/Österreich Prinzhorn Holding GmbH, Wiener Neudorf/Österreich Korian S.A., Paris/Frankreich b) Frau Dagmar Rehm, Langen Kaufmännische Geschäftsführerin der Bilfinger Industrial Technologies GmbH, Frankfurt Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: O'Donovan AG, Bad Homburg Mitgliedschaft in vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien: Bilfinger Personalservice Österreich GmbH, Linz, Österreich Bilfinger VAM Anlagentechnik GmbH, Wels, Österreich Weitere Informationen zu den Genannten können auf der Website der Gesellschaft unter http://www.kba.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2014 abgerufen werden. 6. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Gesellschaft In Anpassung an den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 wurden die internen Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats überarbeitet. Um Überschneidungen mit den Bestimmungen der
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April 03, 2014 09:18 ET (13:18 GMT)