SFC Energy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 04.04.2014 15:14 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- SFC ENERGY AG Brunnthal - ISIN DE0007568578 - - WKN 756857 - Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 16. Mai 2014, um 10.00 Uhr, im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SFC Energy AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für die SFC Energy AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über den festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 bestellt. b) Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 bestellt, sofern diese durchgeführt wird. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. Beschlussfassung über die Neuwahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der SFC Energy AG setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. § 1 DrittelbG findet keine Anwendung. Herr Dr. Jens Thomas Müller hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2014 niedergelegt. Daher ist ein Aufsichtsratsmitglied neu zu wählen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Hubertus Krossa, Wiesbaden, Mitglied in verschiedenen Aufsichtsräten gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung der SFC Energy AG für die restliche Amtszeit des zur Beendigung der Hauptversammlung am 16. Mai 2014 ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Jens Thomas Müller, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließen wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Herr Krossa hat die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften und Positionen in weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Mitglied des Aufsichtsrats der ALNO AG, Pfullendorf * Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der United Power Technology AG, Eschborn * Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der United Power Equipment Ltd., Fuzhou, China * Vorsitzender des Aufsichtsrats der Balfour Beatty Rail GmbH, München * Vorsitzender des Aufsichtsrats der Eckelmann AG, Wiesbaden Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Von den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats qualifiziert sich insbesondere Herr David Morgan aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung als englischer Wirtschaftsprüfer und seiner langjährigen Tätigkeit im Bereich der Unternehmensfinanzen als unabhängiger Finanzexperte i.S.d. § 100 Abs. 5 AktG. Dem Aufsichtsrat gehören nach seiner Auffassung ausschließlich Mitglieder an, die über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben in einem international tätigen Unternehmen erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Krossa nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner nach dieser Empfehlung offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur SFC Energy AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der SFC Energy AG oder einem wesentlich an der SFC Energy AG beteiligten Aktionär steht. 6. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2010 wurde das zu diesem Zeitpunkt gültige Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft letztmalig von der Hauptversammlung gebilligt. Nachdem sich die Vergütungsgrundlagen der Vorstandsmitglieder durch Einführung eines virtuellen Aktienoptionsprogrammes im Zusammenhang mit dem Neuabschluss bzw. der Verlängerung von Vorstandsverträgen in diesem Jahr geändert haben, möchte die Gesellschaft ihren Aktionären in diesem Jahr wieder die Gelegenheit geben, über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder abzustimmen. Die Beschlussfassung unter diesem Tagesordnungspunkt bezieht sich auf das derzeit geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der SFC Energy AG. Es ist näher in dem Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des Geschäftsberichts 2013 ist. Der Geschäftsbericht 2013 ist auch Bestandteil der Unterlagen, die im Internet unter http://www.sfc.com/de/investoren/finanzberichteheader sowie in den Geschäftsräumen der Hauptverwaltung der Gesellschaft, Eugen-Saenger-Ring 7, 85649 Brunnthal, eingesehen werden können. Ferner wird der Geschäftsbericht 2013 in der Hauptversammlung zugänglich sein und das Vergütungssystem näher erläutert werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der SFC Energy AG zu billigen. Vorlagen an die Aktionäre Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie der Bericht des Vorstands über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts im Zusammenhang mit der am 6. September 2013 durchgeführten Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen liegen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Hauptverwaltung der Gesellschaft, Eugen-Saenger-Ring 7, 85649 Brunnthal, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt gemeinsam mit den sonstigen Informationen nach § 124a AktG im Internet unter http://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlungheader zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf
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April 04, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)