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DGAP-HV: SFC Energy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

SFC Energy AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
04.04.2014 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   SFC ENERGY AG 
 
   Brunnthal 
 
   - ISIN DE0007568578 - 
   - WKN 756857 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Freitag, dem 16. Mai 2014, um 10.00 Uhr, 
 
   im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
   Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           SFC Energy AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für 
           die SFC Energy AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013 
           mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 
           § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da 
           sich dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der 
           vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung über den festgestellten 
           Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die 
           weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der 
           Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen 
           ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten 
           Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die 
           Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres 
           Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des 
           Prüfers für die prüferische Durchsicht von 
           Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    Die Deloitte & Touche GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum 
             Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
             Geschäftsjahr 2014 bestellt. 
 
 
       b)    Die Deloitte & Touche GmbH 
             Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer 
             für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
             für das Geschäftsjahr 2014 bestellt, sofern diese 
             durchgeführt wird. 
 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Neuwahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat der SFC Energy AG setzt sich nach § 10 Abs. 1 
           der Satzung i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz 
           (AktG) aus drei Mitgliedern zusammen, die von der 
           Hauptversammlung zu wählen sind. § 1 DrittelbG findet keine 
           Anwendung. 
 
 
           Herr Dr. Jens Thomas Müller hat sein Aufsichtsratsmandat mit 
           Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 
           16. Mai 2014 niedergelegt. Daher ist ein Aufsichtsratsmitglied 
           neu zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Herrn Hubertus Krossa, Wiesbaden, Mitglied in 
             verschiedenen Aufsichtsräten 
 
 
 
           gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung der SFC Energy AG für die 
           restliche Amtszeit des zur Beendigung der Hauptversammlung am 
           16. Mai 2014 ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. 
           Jens Thomas Müller, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
           Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließen 
           wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
           Herr Krossa hat die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften 
           und Positionen in weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
     *     Mitglied des Aufsichtsrats der ALNO AG, Pfullendorf 
 
 
     *     Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der 
           United Power Technology AG, Eschborn 
 
 
     *     Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der 
           United Power Equipment Ltd., Fuzhou, China 
 
 
     *     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Balfour Beatty 
           Rail GmbH, München 
 
 
     *     Vorsitzender des Aufsichtsrats der Eckelmann AG, 
           Wiesbaden 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Von den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats qualifiziert 
           sich insbesondere Herr David Morgan aufgrund seiner 
           langjährigen Berufserfahrung als englischer Wirtschaftsprüfer 
           und seiner langjährigen Tätigkeit im Bereich der 
           Unternehmensfinanzen als unabhängiger Finanzexperte i.S.d. § 
           100 Abs. 5 AktG. Dem Aufsichtsrat gehören nach seiner 
           Auffassung ausschließlich Mitglieder an, die über die zur 
           ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben in einem 
           international tätigen Unternehmen erforderlichen Kenntnisse, 
           Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. 
 
 
           Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Krossa nach 
           Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner nach dieser 
           Empfehlung offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen 
           Beziehung zur SFC Energy AG oder deren Konzernunternehmen, den 
           Organen der SFC Energy AG oder einem wesentlich an der SFC 
           Energy AG beteiligten Aktionär steht. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
           zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
 
 
           Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2010 wurde das 
           zu diesem Zeitpunkt gültige Vergütungssystem für die 
           Vorstandsmitglieder der Gesellschaft letztmalig von der 
           Hauptversammlung gebilligt. Nachdem sich die 
           Vergütungsgrundlagen der Vorstandsmitglieder durch Einführung 
           eines virtuellen Aktienoptionsprogrammes im Zusammenhang mit 
           dem Neuabschluss bzw. der Verlängerung von Vorstandsverträgen 
           in diesem Jahr geändert haben, möchte die Gesellschaft ihren 
           Aktionären in diesem Jahr wieder die Gelegenheit geben, über 
           die Billigung des Systems zur Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder abzustimmen. 
 
 
           Die Beschlussfassung unter diesem Tagesordnungspunkt bezieht 
           sich auf das derzeit geltende System zur Vergütung der 
           Vorstandsmitglieder der SFC Energy AG. Es ist näher in dem 
           Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des 
           Geschäftsberichts 2013 ist. Der Geschäftsbericht 2013 ist auch 
           Bestandteil der Unterlagen, die im Internet unter 
           http://www.sfc.com/de/investoren/finanzberichteheader sowie 
           in den Geschäftsräumen der Hauptverwaltung der Gesellschaft, 
           Eugen-Saenger-Ring 7, 85649 Brunnthal, eingesehen werden 
           können. Ferner wird der Geschäftsbericht 2013 in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und das Vergütungssystem 
           näher erläutert werden. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das System zur 
           Vergütung der Vorstandsmitglieder der SFC Energy AG zu 
           billigen. 
 
 
 
   Vorlagen an die Aktionäre 
 
   Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie der Bericht des 
   Vorstands über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts im 
   Zusammenhang mit der am 6. September 2013 durchgeführten 
   Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen liegen vom Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
   Hauptverwaltung der Gesellschaft, Eugen-Saenger-Ring 7, 85649 
   Brunnthal, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt 
   gemeinsam mit den sonstigen Informationen nach § 124a AktG im Internet 
   unter http://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlungheader 
   zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf 

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April 04, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

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