SFC Energy AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
04.04.2014 15:14
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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SFC ENERGY AG
Brunnthal
- ISIN DE0007568578 -
- WKN 756857 -
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 16. Mai 2014, um 10.00 Uhr,
im Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
SFC Energy AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für
die SFC Energy AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013
mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch sowie des
Berichts des Aufsichtsrats
Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da
sich dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der
vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung über den festgestellten
Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die
weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der
Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen
ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten
Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung erläutern. Die
Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres
Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des
Prüfers für die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 bestellt.
b) Die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Prüfer
für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten
für das Geschäftsjahr 2014 bestellt, sofern diese
durchgeführt wird.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
5. Beschlussfassung über die Neuwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der SFC Energy AG setzt sich nach § 10 Abs. 1
der Satzung i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz
(AktG) aus drei Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung zu wählen sind. § 1 DrittelbG findet keine
Anwendung.
Herr Dr. Jens Thomas Müller hat sein Aufsichtsratsmandat mit
Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am
16. Mai 2014 niedergelegt. Daher ist ein Aufsichtsratsmitglied
neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Hubertus Krossa, Wiesbaden, Mitglied in
verschiedenen Aufsichtsräten
gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung der SFC Energy AG für die
restliche Amtszeit des zur Beendigung der Hauptversammlung am
16. Mai 2014 ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr.
Jens Thomas Müller, d.h. für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016 beschließen
wird, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Herr Krossa hat die nachfolgend aufgeführten Mitgliedschaften
und Positionen in weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Mitglied des Aufsichtsrats der ALNO AG, Pfullendorf
* Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der
United Power Technology AG, Eschborn
* Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der
United Power Equipment Ltd., Fuzhou, China
* Vorsitzender des Aufsichtsrats der Balfour Beatty
Rail GmbH, München
* Vorsitzender des Aufsichtsrats der Eckelmann AG,
Wiesbaden
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Von den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats qualifiziert
sich insbesondere Herr David Morgan aufgrund seiner
langjährigen Berufserfahrung als englischer Wirtschaftsprüfer
und seiner langjährigen Tätigkeit im Bereich der
Unternehmensfinanzen als unabhängiger Finanzexperte i.S.d. §
100 Abs. 5 AktG. Dem Aufsichtsrat gehören nach seiner
Auffassung ausschließlich Mitglieder an, die über die zur
ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben in einem
international tätigen Unternehmen erforderlichen Kenntnisse,
Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass Herr Krossa nach
Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner nach dieser
Empfehlung offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zur SFC Energy AG oder deren Konzernunternehmen, den
Organen der SFC Energy AG oder einem wesentlich an der SFC
Energy AG beteiligten Aktionär steht.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2010 wurde das
zu diesem Zeitpunkt gültige Vergütungssystem für die
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft letztmalig von der
Hauptversammlung gebilligt. Nachdem sich die
Vergütungsgrundlagen der Vorstandsmitglieder durch Einführung
eines virtuellen Aktienoptionsprogrammes im Zusammenhang mit
dem Neuabschluss bzw. der Verlängerung von Vorstandsverträgen
in diesem Jahr geändert haben, möchte die Gesellschaft ihren
Aktionären in diesem Jahr wieder die Gelegenheit geben, über
die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder abzustimmen.
Die Beschlussfassung unter diesem Tagesordnungspunkt bezieht
sich auf das derzeit geltende System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder der SFC Energy AG. Es ist näher in dem
Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des
Geschäftsberichts 2013 ist. Der Geschäftsbericht 2013 ist auch
Bestandteil der Unterlagen, die im Internet unter
http://www.sfc.com/de/investoren/finanzberichteheader sowie
in den Geschäftsräumen der Hauptverwaltung der Gesellschaft,
Eugen-Saenger-Ring 7, 85649 Brunnthal, eingesehen werden
können. Ferner wird der Geschäftsbericht 2013 in der
Hauptversammlung zugänglich sein und das Vergütungssystem
näher erläutert werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder der SFC Energy AG zu
billigen.
Vorlagen an die Aktionäre
Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie der Bericht des
Vorstands über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts im
Zusammenhang mit der am 6. September 2013 durchgeführten
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen liegen vom Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Hauptverwaltung der Gesellschaft, Eugen-Saenger-Ring 7, 85649
Brunnthal, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt
gemeinsam mit den sonstigen Informationen nach § 124a AktG im Internet
unter http://www.sfc.com/de/investoren/hauptversammlungheader
zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf
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April 04, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)
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