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DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft -2-

DJ DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
04.04.2014 15:15 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien 
 
   Berlin 
 
   WKN 745490 
 
   ISIN DE0007454902 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   am Freitag, den 16. Mai 2014, um 11:00 Uhr, 
 
   im Großen Konferenzsaal des Ludwig Erhard Haus, 
   Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, 
 
   beginnenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten und mit dem 
           Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen 
           Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des 
           Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstandes sowie 
           des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013, 
           des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 
           289 Abs. 4 und 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht 
           vorgesehen. 
 
 
           Die oben genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in 
           den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ernst-Reuter-Platz 8, 
           10587 Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur 
           Einsichtnahme der Aktionäre aus und sind ab demselben 
           Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
           zugänglich. 
 
 
           Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der 
           Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied 
             des Vorstands, Herrn Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird 
             für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
 
 
       b)    Dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied 
             des Vorstands, Herrn Oliver Olbrich, wird für diesen 
             Zeitraum Entlastung erteilt. 
 
 
       c)    Dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied 
             des Vorstands, Herrn Thomas Roll, wird für diesen Zeitraum 
             Entlastung erteilt. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 die Ernst & 
           Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
           Niederlassung Berlin, zu wählen. 
 
 
   II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
     A.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit, dass das 
           Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung in 23.304.676 auf den Inhaber lautende 
           Stückaktien eingeteilt ist. Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine 
           Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich daher auf 
           23.304.676. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
           Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
 
     B.    Voraussetzung für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen 
           Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der 
           Hauptversammlung, d. h. am 25.04.2014, 00:00 Uhr 
           (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich 
           bis zum 09.05.2014, 24:00 Uhr, bei der nachfolgend genannten 
           empfangsberechtigten Anmeldestelle unter Vorlage eines 
           Nachweises ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung 
           angemeldet haben: 
 
 
             TELES AG Informationstechnologien 
             c/o DZ Bank AG 
             vertreten durch dwpbank 
             - WASHV - 
             Landsberger Str. 187 
             80687 München 
 
 
             Fax: +49 (69)5099-1110 
 
 
             E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de. 
 
 
 
           Der Nachweis des Aktienbesitzes ist innerhalb der vorgenannten 
           Anmeldefrist durch Vorlage einer in Textform erstellten 
           Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts in deutscher 
           oder englischer Sprache zu erbringen. Wie die Anmeldung muss 
           auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Anmeldestelle unter 
           der vorgenannten Adresse bis zum 09.05.2014, 24:00 Uhr, 
           zugehen. 
 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
           Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
           wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
           Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
           bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
           Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
           keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
           einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
           Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
           für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
           ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am 
           Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien 
           nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
           Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
           Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem 
           Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
           keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind 
           nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
 
           Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
           Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle 
           Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
           übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
           sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
           frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden 
           Institut anzufordern. 
 
 
           Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur 
           eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt. 
 
 
     C.    Briefwahl 
 
 
           Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
           teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
           Hauptversammlung im Wege der Briefwahl ausüben. Auch in diesem 
           Fall müssen sich die Aktionäre fristgemäß anmelden und einen 
           Nachweis des Anteilsbesitzes vorlegen (vgl. vorstehender 
           Abschnitt B). 
 
 
           Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich unter 
           Verwendung der hierfür vorgesehenen, mit der Eintrittskarte 
           zugesandten bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft zur 
           Verfügung gestellten Briefwahlformulare abgegeben werden. Die 
           per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen aus organisatorischen 
           Gründen bis spätestens 15.05.2014, 24:00 Uhr, bei der 
           Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse eingegangen sein. 
 
 
           Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem 
           sie erteilt werden können, widerruflich bzw. abänderbar. Die 
           Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung 
           nicht aus. Die persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der 
           bereits abgegebenen Briefwahlstimmen. Wenn Briefwahlstimmen 
           und Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der 
           Gesellschaft eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als 
           vorrangig betrachtet. 
 
 
           Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu 
           eventuellen, erst in der Hauptversammlung vorgebrachten 
           Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen abgegeben werden können. 
           Ebenso können per Briefwahl keine Wortmeldungen, Widersprüche 
           gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, Fragen oder Anträge 
           entgegengenommen werden. 
 
 
           Bitte senden Sie Ihre Briefwahlstimmen an die nachfolgende 
           Adresse: 
 
 
             TELES AG Informationstechnologien 
             Ernst-Reuter-Platz 8 
             10587 Berlin 
 
 
             Fax: +49(30)39928-226 
 
 
             E-Mail: ir@teles.com 
 
 
 
     D.    Stimmrechtsvertretung 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2014 09:15 ET (13:15 GMT)

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
           teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
           Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum 
           Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen 
           von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
           Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl 
           ausüben lassen. 
 
 
           Soweit weder ein Kreditinstitut noch eine den Kreditinstituten 
           nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
           gleichgestellte Person oder Vereinigung (unter letztere fallen 
           insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt werden, 
           bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
           Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
           Textform (§ 126b BGB). Bei der Bevollmächtigung eines 
           Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen 
           nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Vereinigung 
           können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, 
           sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
           rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten 
           Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
 
           Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung 
           ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen 
           möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular 
           gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auf 
           der Rückseite der Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den 
           Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein Vollmachtsformular 
           zugesandt, und dieses ist außerdem im Internet unter 
           http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
           abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der 
           Gesellschaft angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht. 
 
 
           Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe 
           ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft als 
           Stimmrechtsvertreter benannte Personen (Stimmrechtsvertreter 
           der Gesellschaft) in der Hauptversammlung vertreten lassen 
           können. Von der Vollmacht werden die Stimmrechtsvertreter nur 
           Gebrauch machen, soweit ihnen zuvor vom Aktionär Weisungen zur 
           Ausübung des Stimmrechts zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt 
           erteilt wurden. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten sich 
           die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden 
           Tagesordnungspunkten der Stimme, dies gilt stets für 
           unvorhergesehene Anträge. Die Vollmacht und die Stimmweisung 
           an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus 
           organisatorischen Gründen bis spätestens am 15.05.2014, 24:00 
           Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse 
           eingegangen sein. Hierdurch wird jedoch nicht die Möglichkeit 
           ausgeschlossen, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch 
           während der Hauptversammlung vor Ort zu bevollmächtigen. 
 
 
           Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der 
           Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des 
           Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den 
           Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen nachfolgend 
           genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische 
           Übermittlung, zur Verfügung: 
 
 
             TELES AG Informationstechnologien 
             Ernst-Reuter-Platz 8 
             10587 Berlin 
 
 
             Fax: +49(30)39928-226 
 
 
             E-Mail: ir@teles.com 
 
 
 
     E.    Rechte der Aktionäre 
 
 
     1.    Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen 
           einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten 
           Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 
           Euro des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass 
           Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
           werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
           Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 
           126 BGB) an den Vorstand der TELES AG Informationstechnologien 
           zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
           der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122 Abs. 
           2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also spätestens am 
           15.04.2014, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie 
           entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse: 
 
 
 
 
   TELES AG Informationstechnologien    oder    Ernst-Reuter-Platz 8 
   Vorstand                                     10587 Berlin. 
   Postfach 110760 
   10837 Berlin 
 
 
 
           Die betreffenden Aktionäre haben gemäß §§ 122 Abs. 2, Abs. 1 
           i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie 
           mindestens seit drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, 
           d. h. mindestens seit dem 15.02.2014, 24:00 Uhr, Inhaber der 
           erforderlichen Zahl an Aktien sind. 
 
 
           Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit 
           sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden - 
           unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im 
           Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur 
           Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
           werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
           Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem 
           unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die 
           Internetadresse 
           http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
           zugänglich gemacht. 
 
 
     2.    Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 
           Absatz 1, 127 AktG 
 
 
           Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und 
           Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur 
           Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass 
           es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, 
           Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. 
 
 
           Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 
           AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich 
           des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für 
           Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen 
           Stellungnahme der Verwaltung unter 
           http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
           zugänglich machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage 
           vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126 
           Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen), d. h. spätestens bis 
           zum 01.05.2014, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend 
           genannte Adresse übersandt hat: 
 
 
             TELES AG Informationstechnologien 
             Ernst-Reuter-Platz 8 
             10587 Berlin 
 
 
             Fax: +49(30)39928-226 
 
 
             E-Mail: ir@teles.com 
 
 
 
           und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur 
           Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt 
           sind. 
 
 
     3.    Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 
           AktG 
 
 
           Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in 
           der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
           Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft 
           zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
           erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 
           Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die 
           rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der TELES AG 
           Informationstechnologien zu den mit ihr verbundenen 
           Unternehmen sowie die Lage des TELES-Konzerns und der in den 
           TELES-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls 
           unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgerechten 
           Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist 
           und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 
 
 
     F.    Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
 
           Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im 
           Internet unter 
           http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
           eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche 
           der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden 
           Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
           aus. 
 
 
   Berlin, im April 2014 
 
   - TELES AG Informationstechnologien - 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
04.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 04, 2014 09:15 ET (13:15 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
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