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DGAP-HV: paragon Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: paragon Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2014 in Delbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

paragon Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
04.04.2014 15:19 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   paragon Aktiengesellschaft 
 
   Delbrück 
 
   ISIN DE0005558696 
   WKN 555869 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 14. Mai 2014, um 10:00 Uhr in der 
   Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6, 33129 Delbrück stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           paragon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2013, der Lageberichte für die paragon AG und den 
           paragon-Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 
           AktG) erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, 
           da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernjahresabschluss gebilligt hat. 
           Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die 
           Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung über die 
           Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des 
           Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn der paragon 
           AG des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 4.842.188,13 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
   a-    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,25             EUR 
   .     je dividendenberechtigter Stückaktie:                1.028.697,00 
 
   b-    Einstellung in die Gewinnrücklage                        EUR 0,00 
   . 
 
   c-    Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung:                    EUR 
   .                                                          3.813.491,13 
 
 
           Die Dividende ist am 15. Mai 2014 fällig. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Vorstands 
           wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
           erteilt. 
 
 
     5.    Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr Hans J. 
           Zimmermann hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der 
           ordentlichen Hauptversammlung am 14.05.2014 niedergelegt. Der 
           Aufsichtsrat ist nach der Satzung sowie §§ 95 Abs. 1-4, 96 
           Abs. 1, 101 Abs. 1 und 2 AktG von den Aktionären zu wählen. 
           Daher ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die 
           Hauptversammlung erforderlich. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           - Herr Dr.-Ing. Lutz Eckstein, Aachen, Univ.-Prof. 
 
 
           wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31.12.2014 
           endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. 
 
 
           Herr Dr.-Ing. Eckstein gehört keinen weiteren Aufsichtsräten 
           oder vergleichbaren Kontrollgremien in- oder ausländischer 
           Gesellschaften an. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des 
           Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische 
           Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           Die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum 
           Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische 
           Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen 
           verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 37w 
           Abs. 5, § 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2014 gewählt. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
           Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der paragon AG 
           und der Voltabox Deutschland GmbH über die Ausgliederung des 
           Teilbetriebs 'Elektromobilität' der paragon AG 
 
 
           Im Zuge der strategischen Neuausrichtung hat der Vorstand der 
           paragon AG entschieden, den Geschäftsbereich Elektromobilität 
           als Gesamtheit an den übernehmenden Rechtsträger Voltabox 
           Deutschland GmbH mit Sitz in Delbrück, deren unmittelbare 
           alleinige Gesellschafterin die paragon AG ist, im Wege der 
           Ausgliederung zur Aufnahme übertragen zu wollen. 
 
 
           Gemäß §§ 125, 13 Abs. 1 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) ist ein 
           Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der paragon AG als 
           übertragendem Rechtsträger sowie der Gesellschafterversammlung 
           der Voltabox Deutschland GmbH als aufnehmendem Rechtsträger zu 
           dem im Entwurf vorliegenden Ausgliederungs- und 
           Übernahmevertrag erforderlich. Die Zustimmung der 
           Gesellschafterversammlung der Voltabox Deutschland GmbH soll 
           zeitlich direkt im Anschluss an die Beurkundung des 
           Ausgliederungs- und Übernahmevertrags erfolgen. Der Vertrag 
           wird erst mit seiner Eintragung im Handelsregister der paragon 
           AG wirksam, die erst dann erfolgen darf, nachdem die 
           Ausgliederung im Handelsregister der Voltabox Deutschland GmbH 
           eingetragen worden ist. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden 
           Beschluss zu fassen: 
 
 
           Dem Abschluss des im Entwurf vorliegenden Ausgliederungs- und 
           Übernahmevertrags zwischen der paragon AG als ausgliedernder 
           Gesellschaft und der Voltabox Deutschland GmbH als 
           aufnehmender Gesellschaft wird zugestimmt. 
 
 
           Wesentlicher Inhalt des Entwurfs des Ausgliederungs- und 
           Übernahmevertrags 
 
 
           Der Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags enthält 
           in seinen §§ 1 bis 14 zusammengefasst die folgenden wichtigen 
           Regelungsbereiche: 
 
 
       *     In den Vorbemerkungen der Präambel werden die 
             Parteien des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags, der 
             Geschäftsbereich Elektromobilität sowie die Grundlagen und 
             Absichten des Vertrags erläutert. 
 
 
       *     § 1 enthält allgemeine Bestimmungen zur Art und 
             Weise der Ausgliederung sowie die eigentliche 
             Vermögensübertragung des Geschäftsbereichs Elektromobilität 
             mit allen Rechten und Pflichten, insbesondere mit allen 
             dazugehörigen Aktiva und Passiva, im Wege der Ausgliederung 
             zur Aufnahme (§ 123 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. §§ 124 ff., 138, 141 
             ff. UmwG). 
 
 
       *     § 2 enthält Bestimmungen zur Ausgliederungsbilanz 
             und zum auszugliedernden Vermögen. § 2 Abs. 1 beschreibt, 
             dass die Bestimmung der dem auszugliedernden Vermögen 
             zuzuordnenden Vermögensgegenstände des Aktiv- und 
             Passivvermögens auf der Grundlage der als Anlage beigefügten 
             (pro forma-) Ausgliederungsbilanz der paragon AG zum 
             01.01.2014, 0.00 Uhr erfolgt und dass auch alle nicht 
             bilanzierungspflichtigen, -fähigen oder tatsächlich nicht 
             bilanzierten Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und 
             sonstigen Rechte und Verbindlichkeiten, die insbesondere 
             nach Zweckbestimmung oder Nutzung dem Geschäftsbereich 
             Elektromobilität zuzuordnen sind, mit übertragen werden. § 2 
             Abs. 2 beschreibt und definiert detailliert das 
             auszugliedernde Vermögen, nämlich die Vermögensgegenstände, 
             die dem Geschäftsbereich Elektromobilität zuzuordnen sind, 
             teilweise auch durch Verweis auf Anlagen; spezifische 
             Regelungen finden sich zum Sachanlagevermögen (§ 2 Abs. 2 
             a)), zu beweglichen Gegenständen des Umlaufvermögens (§ 2 
             Abs. 2 b)), zu Verträgen und sonstigen Rechtsverhältnissen 

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April 04, 2014 09:19 ET (13:19 GMT)

(§ 2 Abs. 2 c)), zu Verbindlichkeiten und Verpflichtungen (§ 
             2 Abs. 2 d)) sowie zu Rückstellungen (§ 2 Abs. 2 e)). 
             Schließlich werden in § 2 Abs. 2 (am Ende) und Abs. 3 die 
             Erfassung von Zu- und Abgängen von Vermögensgegenständen bis 
             zum Vollzugszeitpunkt und die Eigentumsvorbehalte Dritter, 
             Anwartschaftsrechte und Herausgabeansprüche geregelt. 
 
 
       *     § 3 enthält Bestimmungen zur Schlussbilanz und 
             bestimmt, dass das auszugliedernde Vermögen bei der Voltabox 
             Deutschland GmbH zu Buchwerten angesetzt wird. 
 
 
       *     § 4 bestimmt den Ausgliederungsstichtag 
             (01.01.2014, 0:00 Uhr); danach gelten alle Handlungen und 
             Geschäfte der paragon AG, soweit sie den Geschäftsbereich 
             Elektromobilität betreffen, als für Rechnung der Voltabox 
             Deutschland GmbH vorgenommen. Auch der steuerliche 
             Übertragungsstichtag wird festgelegt. 
 
 
       *     § 5 regelt, dass die Übertragung des 
             auszugliedernden Vermögens mit dinglicher Wirkung zum 
             Zeitpunkt der Eintragung der Ausgliederung in das 
             Handelsregister der paragon AG erfolgt und dementsprechend 
             der Besitz an beweglichen Sachen auf die Voltabox 
             Deutschland GmbH übergehen soll; zwischen dem Abschluss des 
             Vertrags und dem Vollzug wird die paragon AG über die zu 
             übertragenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und 
             sonstigen Rechte und Pflichten nur im Rahmen eines 
             ordnungsgemäßen Geschäftsganges und mit der Sorgfalt eines 
             ordentlichen Kaufmanns verfügen. 
 
 
       *     § 6 enthält Auffangbestimmungen bzw. 
             Übertragungsverpflichtungen der paragon AG und der Voltabox 
             Deutschland GmbH für diejenigen Gegenstände des Aktiv- und 
             Passivvermögens oder sonstige Rechte und Pflichten, die Teil 
             des Geschäftsbereichs Elektromobilität sind, aber nicht 
             kraft Gesetzes auf die Voltabox Deutschland GmbH übergehen; 
             umgekehrt müssen diejenigen Gegenstände des Aktiv- und 
             Passivvermögens oder sonstige Rechte und Pflichten, die 
             nicht Teil des Geschäftsbereichs Elektromobilität sind, aber 
             kraft Gesetzes auf die Voltabox Deutschland GmbH übergehen, 
             wieder zurückübertragen werden; Entsprechendes gilt für 
             irrtümliche Übertragungen. § 6 Abs. 4 enthält genauere 
             Regelungen zur Ausgestaltung der Übertragungsverpflichtung 
             bzw. Rückübertragungsverpflichtung sowie eine Verpflichtung 
             der Parteien, sich im Innenverhältnis jedenfalls so zu 
             stellen, als wäre das durch den Vertragszweck gewollte 
             Ergebnis der Übertragung zum Ausgliederungsstichtag erreicht 
             worden. § 6 Abs. 5 gibt dem Vorstand der paragon AG ein 
             Bestimmungsrecht, wenn die Zuordnung zwischen der paragon AG 
             und der Voltabox Deutschland GmbH zweifelhaft sein sollte. 
 
 
       *     § 7 enthält Mitwirkungsverpflichtungen der 
             paragon AG und der Voltabox Deutschland GmbH, alle 
             Erklärungen abzugeben und Handlungen Vorzunehmen, die für 
             die Übertragung des auszugliedernden Vermögens erforderlich 
             oder zweckdienlich sind; die paragon AG verpflichtet sich, 
             zum Vollzugsdatum sämtliche dem Geschäftsbereich 
             Elektromobilität zuzuordnenden Geschäftsunterlagen und 
             Urkunden der Voltabox Deutschland GmbH zur Verfügung zu 
             stellen. 
 
 
       *     § 8 enthält Bestimmungen zur Anteilsgewährung an 
             die paragon AG als Gegenleistung für die im Rahmen der 
             Ausgliederung an die Voltabox Deutschland GmbH übertragenen 
             Vermögensgegenstände einschließlich der Gewinnberechtigung 
             des zu gewährenden Geschäftsanteils, barer Zuzahlungen sowie 
             besonderer Rechte und Vorteile. 
 
 
       *     § 9 regelt detailliert die Folgen der 
             Ausgliederung für die betroffenen Arbeitnehmer der paragon 
             AG und die insoweit vorgesehenen Maßnahmen, den Aufsichtsrat 
             der paragon AG sowie die Arbeitnehmer der Voltabox 
             Deutschland GmbH. 
 
 
       *     In § 10 wird der Fall geregelt, dass der 
             Ausgliederungs- und Übernahmevertrag nicht bis zum Stichtag 
             01.12.2014 im Handelsregister der paragon AG eingetragen 
             worden ist; dann sollen Schlussbilanz, Übertragung und die 
             übrigen Verpflichtungen jeweils um ein Jahr versetzt 
             zugrunde gelegt bzw. vorgenommen werden; bei einer weiteren 
             Verzögerung über den 01.12. des Folgejahres hinaus 
             verschieben sich die Stichtage jeweils entsprechend um ein 
             weiteres Jahr. 
 
 
       *     § 11 gibt der paragon AG ein Lösungsrecht 
             (Rücktritts- oder Kündigungsrecht) von dem Vertrag durch 
             Vorstandsbeschluss für den Fall, dass die Ausgliederung 
             nicht bis zum Stichtag 01. Dezember 2014 im Handelsregister 
             der paragon AG eingetragen worden ist. 
 
 
       *     § 12 regelt einen Innenausgleich in Bezug auf die 
             gesetzliche Regelung des § 133 UmwG; soweit die paragon AG 
             aufgrund der Regelung des § 133 UmwG oder anderer 
             Bestimmungen von Gläubigern für Verbindlichkeiten, 
             Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse in Anspruch 
             genommen wird, die nach Maßgabe der Regelungen des Vertrags 
             auf die Voltabox Deutschland GmbH übertragen werden, hat die 
             Voltabox Deutschland GmbH die paragon AG auf erste 
             Anforderung von der jeweiligen Verpflichtung freizustellen. 
             Gleiches gilt für den Fall, dass die paragon AG von solchen 
             Gläubigern auf Sicherheitsleistung in Anspruch genommen 
             wird. Eine spiegelbildliche Regelung ist zugunsten der 
             Voltabox Deutschland GmbH für Verbindlichkeiten, 
             Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse getroffen, die nach 
             dem Vertrag nicht auf die Voltabox Deutschland GmbH 
             übertragen werden. 
 
 
       *     § 13 regelt die Kostenverteilung dahingehend, 
             dass die paragon AG die Kosten der Ausgliederung trägt; die 
             Kosten der Anteilseignerversammlungen tragen die Parteien 
             jeweils selbst. 
 
 
       *     § 14 enthält abschließende allgemeine Regelungen 
             zur Wirksamkeit des Vertrags (§ 14 Abs. 1), zur Zuleitung 
             des Vertrags an die Anteilseigner (§ 14 Abs. 2) sowie eine 
             salvatorische Klausel (§ 14 Abs. 4); auch wird klargestellt, 
             dass sämtliche Anlagen Bestandteil des Vertrags sind (§ 14 
             Abs. 3). 
 
 
 
           Wesentlicher Inhalt der Anlagen des Entwurfs des 
           Ausgliederungs- und Übernahmevertrags 
 
 
           Der vorstehend zusammengefasste Entwurf des Ausgliederungs- 
           und Übernahmevertrags enthält eine Reihe von Anlagen, die den 
           Vertragsinhalt ergänzen und wesentlicher Bestandteil dieses 
           Vertrags werden. Die Anlagen des Entwurfs des Ausgliederungs- 
           und Übernahmevertrags haben folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
 
       *     Anlage 2.1 enthält die (pro forma) 
             Ausgliederungsbilanz der paragon AG zum 01.01.2014, 0.00 
             Uhr. 
 
 
       *     Anlage 2.2.1 enthält eine (nicht abschließende) 
             Liste der Gegenstände des Sachanlagevermögens des 
             Geschäftsbereichs Elektromobilität. 
 
 
       *     Anlage 2.2.2 enthält eine (nicht abschließende) 
             Liste der beweglichen Gegenständen des Umlaufvermögens, 
             insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und 
             fertige Erzeugnisse des Geschäftsbereichs Elektromobilität. 
 
 
       *     Anlagen 2.2.3 und 2.2.4 enthalten Listen der 
             Vertragsverhältnisse mit Kunden und Lieferanten des 
             Geschäftsbereichs Elektromobilität. 
 
 
       *     Anlagenkonvolut 2.2.5 enthält eine Liste dem 
             Geschäftsbereich Elektromobilität zuzuordnender 
             Vertragsverhältnisse, Lizenzverhältnisse und 
             Rechtsverhältnisse mit allen daraus resultierenden Rechten 
             und Pflichten, insbesondere den Verbindlichkeiten. 
 
 
       *     Anlage 2.2.3 enthält eine Liste von 
             Rückstellungen des Geschäftsbereichs Elektromobilität. 
 
 
       *     Anlage 9.2 enthält eine Liste der Arbeitnehmer 
             des Geschäftsbereichs Elektromobilität. 
 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss 
           eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der paragon AG und der 
           Voltabox Deutschland GmbH 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags zwischen der 
           paragon AG als Organträgerin und der Voltabox Deutschland GmbH 
           als Organgesellschaft wird zugestimmt. 
 
 

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April 04, 2014 09:19 ET (13:19 GMT)

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.