DJ DGAP-HV: paragon Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2014 in Delbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
paragon Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 04.04.2014 15:19 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- paragon Aktiengesellschaft Delbrück ISIN DE0005558696 WKN 555869 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 14. Mai 2014, um 10:00 Uhr in der Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6, 33129 Delbrück stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der paragon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, der Lageberichte für die paragon AG und den paragon-Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013 Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 AktG) erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernjahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn der paragon AG des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 4.842.188,13 wie folgt zu verwenden: a- Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,25 EUR . je dividendenberechtigter Stückaktie: 1.028.697,00 b- Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 0,00 . c- Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung: EUR . 3.813.491,13 Die Dividende ist am 15. Mai 2014 fällig. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Vorstands wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt. 5. Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr Hans J. Zimmermann hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.05.2014 niedergelegt. Der Aufsichtsrat ist nach der Satzung sowie §§ 95 Abs. 1-4, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 und 2 AktG von den Aktionären zu wählen. Daher ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: - Herr Dr.-Ing. Lutz Eckstein, Aachen, Univ.-Prof. wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31.12.2014 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Dr.-Ing. Eckstein gehört keinen weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien in- oder ausländischer Gesellschaften an. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2014 gewählt. 7. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der paragon AG und der Voltabox Deutschland GmbH über die Ausgliederung des Teilbetriebs 'Elektromobilität' der paragon AG Im Zuge der strategischen Neuausrichtung hat der Vorstand der paragon AG entschieden, den Geschäftsbereich Elektromobilität als Gesamtheit an den übernehmenden Rechtsträger Voltabox Deutschland GmbH mit Sitz in Delbrück, deren unmittelbare alleinige Gesellschafterin die paragon AG ist, im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übertragen zu wollen. Gemäß §§ 125, 13 Abs. 1 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) ist ein Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der paragon AG als übertragendem Rechtsträger sowie der Gesellschafterversammlung der Voltabox Deutschland GmbH als aufnehmendem Rechtsträger zu dem im Entwurf vorliegenden Ausgliederungs- und Übernahmevertrag erforderlich. Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Voltabox Deutschland GmbH soll zeitlich direkt im Anschluss an die Beurkundung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags erfolgen. Der Vertrag wird erst mit seiner Eintragung im Handelsregister der paragon AG wirksam, die erst dann erfolgen darf, nachdem die Ausgliederung im Handelsregister der Voltabox Deutschland GmbH eingetragen worden ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem Abschluss des im Entwurf vorliegenden Ausgliederungs- und Übernahmevertrags zwischen der paragon AG als ausgliedernder Gesellschaft und der Voltabox Deutschland GmbH als aufnehmender Gesellschaft wird zugestimmt. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags Der Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags enthält in seinen §§ 1 bis 14 zusammengefasst die folgenden wichtigen Regelungsbereiche: * In den Vorbemerkungen der Präambel werden die Parteien des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags, der Geschäftsbereich Elektromobilität sowie die Grundlagen und Absichten des Vertrags erläutert. * § 1 enthält allgemeine Bestimmungen zur Art und Weise der Ausgliederung sowie die eigentliche Vermögensübertragung des Geschäftsbereichs Elektromobilität mit allen Rechten und Pflichten, insbesondere mit allen dazugehörigen Aktiva und Passiva, im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme (§ 123 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. §§ 124 ff., 138, 141 ff. UmwG). * § 2 enthält Bestimmungen zur Ausgliederungsbilanz und zum auszugliedernden Vermögen. § 2 Abs. 1 beschreibt, dass die Bestimmung der dem auszugliedernden Vermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände des Aktiv- und Passivvermögens auf der Grundlage der als Anlage beigefügten (pro forma-) Ausgliederungsbilanz der paragon AG zum 01.01.2014, 0.00 Uhr erfolgt und dass auch alle nicht bilanzierungspflichtigen, -fähigen oder tatsächlich nicht bilanzierten Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und sonstigen Rechte und Verbindlichkeiten, die insbesondere nach Zweckbestimmung oder Nutzung dem Geschäftsbereich Elektromobilität zuzuordnen sind, mit übertragen werden. § 2 Abs. 2 beschreibt und definiert detailliert das auszugliedernde Vermögen, nämlich die Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbereich Elektromobilität zuzuordnen sind, teilweise auch durch Verweis auf Anlagen; spezifische Regelungen finden sich zum Sachanlagevermögen (§ 2 Abs. 2 a)), zu beweglichen Gegenständen des Umlaufvermögens (§ 2 Abs. 2 b)), zu Verträgen und sonstigen Rechtsverhältnissen
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(§ 2 Abs. 2 c)), zu Verbindlichkeiten und Verpflichtungen (§ 2 Abs. 2 d)) sowie zu Rückstellungen (§ 2 Abs. 2 e)). Schließlich werden in § 2 Abs. 2 (am Ende) und Abs. 3 die Erfassung von Zu- und Abgängen von Vermögensgegenständen bis zum Vollzugszeitpunkt und die Eigentumsvorbehalte Dritter, Anwartschaftsrechte und Herausgabeansprüche geregelt. * § 3 enthält Bestimmungen zur Schlussbilanz und bestimmt, dass das auszugliedernde Vermögen bei der Voltabox Deutschland GmbH zu Buchwerten angesetzt wird. * § 4 bestimmt den Ausgliederungsstichtag (01.01.2014, 0:00 Uhr); danach gelten alle Handlungen und Geschäfte der paragon AG, soweit sie den Geschäftsbereich Elektromobilität betreffen, als für Rechnung der Voltabox Deutschland GmbH vorgenommen. Auch der steuerliche Übertragungsstichtag wird festgelegt. * § 5 regelt, dass die Übertragung des auszugliedernden Vermögens mit dinglicher Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister der paragon AG erfolgt und dementsprechend der Besitz an beweglichen Sachen auf die Voltabox Deutschland GmbH übergehen soll; zwischen dem Abschluss des Vertrags und dem Vollzug wird die paragon AG über die zu übertragenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und sonstigen Rechte und Pflichten nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verfügen. * § 6 enthält Auffangbestimmungen bzw. Übertragungsverpflichtungen der paragon AG und der Voltabox Deutschland GmbH für diejenigen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens oder sonstige Rechte und Pflichten, die Teil des Geschäftsbereichs Elektromobilität sind, aber nicht kraft Gesetzes auf die Voltabox Deutschland GmbH übergehen; umgekehrt müssen diejenigen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens oder sonstige Rechte und Pflichten, die nicht Teil des Geschäftsbereichs Elektromobilität sind, aber kraft Gesetzes auf die Voltabox Deutschland GmbH übergehen, wieder zurückübertragen werden; Entsprechendes gilt für irrtümliche Übertragungen. § 6 Abs. 4 enthält genauere Regelungen zur Ausgestaltung der Übertragungsverpflichtung bzw. Rückübertragungsverpflichtung sowie eine Verpflichtung der Parteien, sich im Innenverhältnis jedenfalls so zu stellen, als wäre das durch den Vertragszweck gewollte Ergebnis der Übertragung zum Ausgliederungsstichtag erreicht worden. § 6 Abs. 5 gibt dem Vorstand der paragon AG ein Bestimmungsrecht, wenn die Zuordnung zwischen der paragon AG und der Voltabox Deutschland GmbH zweifelhaft sein sollte. * § 7 enthält Mitwirkungsverpflichtungen der paragon AG und der Voltabox Deutschland GmbH, alle Erklärungen abzugeben und Handlungen Vorzunehmen, die für die Übertragung des auszugliedernden Vermögens erforderlich oder zweckdienlich sind; die paragon AG verpflichtet sich, zum Vollzugsdatum sämtliche dem Geschäftsbereich Elektromobilität zuzuordnenden Geschäftsunterlagen und Urkunden der Voltabox Deutschland GmbH zur Verfügung zu stellen. * § 8 enthält Bestimmungen zur Anteilsgewährung an die paragon AG als Gegenleistung für die im Rahmen der Ausgliederung an die Voltabox Deutschland GmbH übertragenen Vermögensgegenstände einschließlich der Gewinnberechtigung des zu gewährenden Geschäftsanteils, barer Zuzahlungen sowie besonderer Rechte und Vorteile. * § 9 regelt detailliert die Folgen der Ausgliederung für die betroffenen Arbeitnehmer der paragon AG und die insoweit vorgesehenen Maßnahmen, den Aufsichtsrat der paragon AG sowie die Arbeitnehmer der Voltabox Deutschland GmbH. * In § 10 wird der Fall geregelt, dass der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag nicht bis zum Stichtag 01.12.2014 im Handelsregister der paragon AG eingetragen worden ist; dann sollen Schlussbilanz, Übertragung und die übrigen Verpflichtungen jeweils um ein Jahr versetzt zugrunde gelegt bzw. vorgenommen werden; bei einer weiteren Verzögerung über den 01.12. des Folgejahres hinaus verschieben sich die Stichtage jeweils entsprechend um ein weiteres Jahr. * § 11 gibt der paragon AG ein Lösungsrecht (Rücktritts- oder Kündigungsrecht) von dem Vertrag durch Vorstandsbeschluss für den Fall, dass die Ausgliederung nicht bis zum Stichtag 01. Dezember 2014 im Handelsregister der paragon AG eingetragen worden ist. * § 12 regelt einen Innenausgleich in Bezug auf die gesetzliche Regelung des § 133 UmwG; soweit die paragon AG aufgrund der Regelung des § 133 UmwG oder anderer Bestimmungen von Gläubigern für Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse in Anspruch genommen wird, die nach Maßgabe der Regelungen des Vertrags auf die Voltabox Deutschland GmbH übertragen werden, hat die Voltabox Deutschland GmbH die paragon AG auf erste Anforderung von der jeweiligen Verpflichtung freizustellen. Gleiches gilt für den Fall, dass die paragon AG von solchen Gläubigern auf Sicherheitsleistung in Anspruch genommen wird. Eine spiegelbildliche Regelung ist zugunsten der Voltabox Deutschland GmbH für Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse getroffen, die nach dem Vertrag nicht auf die Voltabox Deutschland GmbH übertragen werden. * § 13 regelt die Kostenverteilung dahingehend, dass die paragon AG die Kosten der Ausgliederung trägt; die Kosten der Anteilseignerversammlungen tragen die Parteien jeweils selbst. * § 14 enthält abschließende allgemeine Regelungen zur Wirksamkeit des Vertrags (§ 14 Abs. 1), zur Zuleitung des Vertrags an die Anteilseigner (§ 14 Abs. 2) sowie eine salvatorische Klausel (§ 14 Abs. 4); auch wird klargestellt, dass sämtliche Anlagen Bestandteil des Vertrags sind (§ 14 Abs. 3). Wesentlicher Inhalt der Anlagen des Entwurfs des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags Der vorstehend zusammengefasste Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags enthält eine Reihe von Anlagen, die den Vertragsinhalt ergänzen und wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags werden. Die Anlagen des Entwurfs des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags haben folgenden wesentlichen Inhalt: * Anlage 2.1 enthält die (pro forma) Ausgliederungsbilanz der paragon AG zum 01.01.2014, 0.00 Uhr. * Anlage 2.2.1 enthält eine (nicht abschließende) Liste der Gegenstände des Sachanlagevermögens des Geschäftsbereichs Elektromobilität. * Anlage 2.2.2 enthält eine (nicht abschließende) Liste der beweglichen Gegenständen des Umlaufvermögens, insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse des Geschäftsbereichs Elektromobilität. * Anlagen 2.2.3 und 2.2.4 enthalten Listen der Vertragsverhältnisse mit Kunden und Lieferanten des Geschäftsbereichs Elektromobilität. * Anlagenkonvolut 2.2.5 enthält eine Liste dem Geschäftsbereich Elektromobilität zuzuordnender Vertragsverhältnisse, Lizenzverhältnisse und Rechtsverhältnisse mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten, insbesondere den Verbindlichkeiten. * Anlage 2.2.3 enthält eine Liste von Rückstellungen des Geschäftsbereichs Elektromobilität. * Anlage 9.2 enthält eine Liste der Arbeitnehmer des Geschäftsbereichs Elektromobilität. 8. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags zwischen der paragon AG und der Voltabox Deutschland GmbH Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem Abschluss des Gewinnabführungsvertrags zwischen der paragon AG als Organträgerin und der Voltabox Deutschland GmbH als Organgesellschaft wird zugestimmt.
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