Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 27.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
50 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: init innovation in traffic systems -2-

DJ DGAP-HV: init innovation in traffic systems Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2014 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

init innovation in traffic systems Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
07.04.2014 14:46 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   init innovation in traffic systems AG 
 
   Karlsruhe 
 
   ISIN DE0005759807 
   WKN 575 980 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der init innovation in traffic systems AG ein. Sie findet am 
   Donnerstag, den 15. Mai 2014, 10:00 Uhr, im Konzerthaus des 
   Kongresszentrums, Am Festplatz, 76137 Karlsruhe, statt. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts zum 31. Dezember 2013, des gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss, der Lagebericht 
           sowie der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats 
           liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den 
           Geschäftsräumen der Gesellschaft (76131 Karlsruhe, 
           Käppelestraße 4-6) aus und werden auch in der Hauptversammlung 
           ausliegen. Sie stehen auch im Internet unter 
           http://www.initag.de/de/investor_relations/HV_2014.php zum 
           Download bereit und werden auf Verlangen jedem Aktionär 
           kostenlos übersandt. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen, da der 
           Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
           und Konzernabschluss bereits gebilligt und damit festgestellt 
           hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von Euro 19.374.145,81 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,80 je    Euro     8.021.137,60 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   Einstellung in Gewinnrücklagen                   Euro             0,00 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                        Euro    11.353.008,21 
 
   Bilanzgewinn                                     Euro    19.374.145,81 
 
 
 
 
 
 
           Die Gutschrift der Dividende an die Aktionäre erfolgt am 
           ersten Werktag nach der Hauptversammlung, dem 16. Mai 2014. 
 
 
           Die im vorstehenden Gewinnverwendungsvorschlag genannten Werte 
           beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Einberufung der 
           Hauptversammlung dividendenberechtigte Grundkapital von Euro 
           10.026.422. Bis zur Hauptversammlung am 15. Mai 2014 kann sich 
           durch den Erwerb eigener Aktien oder durch die Veräußerung 
           eigener Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht 
           dividendenberechtigt sind, die Zahl der dividendenberechtigten 
           Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei 
           unveränderter Ausschüttung von Euro 0,80 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein 
           entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
           Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie 
           für die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses 2014, 
           sofern eine solche durchgeführt wird, zu wählen. 
 
 
     6.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Ablauf des 30. Juni 2014 tritt Herr Prof. Dr.-Ing. 
           Dr.-Ing. E.h. Günter Girnau als Aufsichtsratsvorsitzender der 
           init innovation in traffic systems AG zurück. Der Aufsichtsrat 
           der init innovation in traffic systems AG setzt sich gemäß §§ 
           95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus 
           drei von der Hauptversammlung zu wählenden Personen zusammen. 
           Als Ersatzmitglied für Prof. Dr.-Ing. Dr-Ing. E.h. Günter 
           Girnau wurde in der Hauptversammlung im Jahre 2011 Dr. 
           Gottfried Greschner gewählt. Dieser kann jedoch, da er sein 
           Vorstandsamt beibehält, nicht als Aufsichtsratsmitglied 
           nachrücken. Aus diesem Grund ist in dieser Hauptversammlung 
           ein neues Aufsichtsratsmitglied für die Zeit ab dem 1. Juli 
           2014 zu wählen. 
 
 
           Die Amtszeit des von der Hauptversammlung am 15. Mai 2014 
           gewählten Aufsichtsratsmitglieds dauert satzungsgemäß vom 1. 
           Juli 2014 bis zur Beendigung der restlichen Amtszeit des 
           ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds und damit bis zur 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das Geschäftsjahr 2015 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt 
           vor, die folgende Person zum Mitglied des Aufsichtsrats zu 
           wählen: 
 
 
           Dipl.-Ing. Ulrich Sieg 
           wohnhaft in Jork 
           Mitglied des Vorstandes der Hamburger Hochbahn AG bis 30. Juni 
           2014 
           ab 1. Juli 2014 beratender Ingenieur mit Spezialgebiet ÖPNV 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl an diesen Wahlvorschlag 
           nicht gebunden. 
 
 
           Herr Hans-Joachim Rühlig beabsichtigt für den 
           Aufsichtsratsvorsitz der init innovation in traffic systems AG 
           zu kandidieren. Die Wahl des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden 
           wird am 1. Juli 2014 durchgeführt. 
 
 
   Teilnahme 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 13 Abs. 4 unserer Satzung diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung 
   bedarf der Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Als Nachweis reicht eine in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung 
   des in- oder ausländischen depotführenden Instituts aus. Der Nachweis 
   hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. 
   auf den 24. April 2014, 00:00 Uhr MESZ, zu beziehen. 
 
   Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft 
   bis spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung, d. h. bis 8. Mai 
   2014, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen: 
 
   init innovation in traffic systems AG 
   c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 4.1.1 General Meetings 
   60261 Frankfurt am Main 
   Telefax: 069/136-26351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Nachweises weitere Nachweise zu verlangen. Wird dieser 
   Nachweis nicht in gehöriger Form erbracht, kann der Aktionär von der 
   Gesellschaft zurückgewiesen werden. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richtet sich die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
   nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
   geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
   Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche 
   Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso 
   führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem 
   Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und 
   Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und 
   erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
   Die Anmeldestelle wird nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
   des Anteilsbesitzes den Aktionären die Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersenden. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der 
   Hauptversammlung 
 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
   Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute 
   oder Personen, einer Person ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene 
   von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. 
   Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis 
   des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 07, 2014 08:46 ET (12:46 GMT)

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Erteilung 
   kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Telefax 
   oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: 
 
   init innovation in traffic systems AG 
   Investor Relations 
   Käppelestraße 4-6 
   76131 Karlsruhe 
   Telefax: 0721.6100.130 
   E-Mail: ir@initag.de 
 
   Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß 
   angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. 
   Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
   http://www.initag.de/de/investor_relations/HV_2014.php zum 
   Herunterladen bereit. 
 
   Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken 
   sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis 
   von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere 
   von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können 
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
   solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von 
   ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Des Weiteren kann von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, Frau Janina Bujnoch 
   und Frau Nathalie Schnepf, zu bevollmächtigen, gemäß ihren Anweisungen 
   für sie abzustimmen. Dies kann für Aktionäre insbesondere dann von 
   Interesse sein, wenn die depotführende Bank die Stimmrechtsvertretung 
   in der Hauptversammlung ablehnt. Die Stimmrechtsvertreter können die 
   Aktionäre jedoch nicht bei der Abstimmung über Anträge vertreten, die 
   ohne vorherige Ankündigung erst während der Hauptversammlung gestellt 
   werden, wie z. B. Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung. Die 
   Stimmrechtsvertreter werden sich in diesem Fall der Stimme enthalten. 
   Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter benötigen die Aktionäre auch dann eine 
   Eintrittskarte, wenn sie nicht persönlich an der Hauptversammlung 
   teilnehmen wollen. Eintrittskarten sollten von den Aktionären 
   möglichst frühzeitig bei der Depotbank für jedes Depot bestellt 
   werden. Die Vollmacht oder ihr Widerruf kann schriftlich, per 
   (Computer-)Fax oder auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), 
   indem z. B. die zugesandte Eintrittskarte und das 
   Vollmachts-/Weisungsformular als eingescannte Datei beispielsweise im 
   PDF-Format per E-Mail, übersendet werden. Die Gesellschaft kann die 
   ordnungsmäßige Stimmrechtsausübung nur dann gewährleisten, soweit die 
   Vollmacht für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   mit den Stimmweisungen der Aktionäre zu sämtlichen 
   Tagesordnungspunkten zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 
   13. Mai 2014 (Posteingang) bei der Gesellschaft unter folgender 
   Adresse eingegangen sind: 
 
   init innovation in traffic systems AG 
   Investor Relations 
   Käppelestraße 4-6 
   76131 Karlsruhe 
   Telefax: 0721.6100.130 
   E-Mail: ir@initag.de 
 
   Alternativ ist eine Übergabe an die Stimmrechtsvertreter während der 
   Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten 
   und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
   Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der 
   Internetadresse http://www.initag.de/de/investor_relations/HV_2014.php 
   zur Verfügung. 
 
   Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Weisungen zur 
   Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur 
   Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen 
   entgegen. 
 
   Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen 
   Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 
   500.000,00 erreichen und diese Aktien seit mindestens drei Monaten 
   halten, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an 
   den Vorstand an die folgende Adresse 
 
   init innovation in traffic systems AG 
   Investor Relations 
   Käppelestraße 4-6 
   76131 Karlsruhe 
 
   zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 15. April 2014, 
   24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss 
   eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
   Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem 
   bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Vorschläge 
   von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers oder des 
   Aufsichtsratsmitglieds sind ausschließlich zu richten an: 
 
   init innovation in traffic systems AG 
   Investor Relations 
   Käppelestraße 4-6 
   76131 Karlsruhe 
 
   Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von 
   Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern, die mit Begründung, wobei Vorschläge von Aktionären 
   zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern keiner 
   Begründung bedürfen, bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, 
   also bis zum 30. April 2014, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft an 
   der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach 
   ihrem Eingang unter der Internetadresse 
   http://www.initag.de/de/investor_relations/HV_2014.php veröffentlicht. 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
   Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 
   2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
   gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen 
   würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
   gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
   Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen 
   des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese 
   nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem 
   Beruf und Wohnort) enthalten. 
 
   Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
   In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf 
   Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
   zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht 
   des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in 
   den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der 
   Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
   der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
   der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a 
   AktG 
 
   Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.initag.de/de/investor_relations/HV_2014.php. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft Euro 10.040.000,00 und ist eingeteilt in 
   10.040.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital 
   von je Euro 1,00. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme in der 
   Hauptversammlung. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 13.578 eigene Aktien, so dass die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte 10.026.422 beträgt. 
 
   Karlsruhe, im April 2014 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 07, 2014 08:46 ET (12:46 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.