DJ PTA-HV: CA Immobilien Anlagen AG: Einberufung der 27. ordentlichen HauptversammlungHauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta006/10.04.2014/07:30) - CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Wien
FN 75895k
ISIN AT0000641352 (Stammaktien mit Gewinnberechtigung ab 1.1.2013)
ISIN AT0000A154Z4 (Stammaktien mit Gewinnberechtigung ab 1.1.2014)
ISIN AT0000641345 (Namensaktien mit Gewinnberechtigung ab 1.1.2013)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 8. Mai 2014, um 17 Uhr, in
der Hofstallung im MuseumsQuartier, Museumsplatz 1, 1070 Wien, stattfindenden
27. ordentlichen Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft
ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2013 samt Lageberichten, dem Corporate Governance Bericht, dem
Vorschlag für die Gewinnverwendung und dem Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2013.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2013
ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2013.
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2013.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014.
7. Beschlussfassung über die Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung a) über die Neufassung der Ermächtigung des Vorstands zum
Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG, b) über den Ausschluss der
allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre bei Verwendung eigener Aktien zur
Bedienung der auf Grundlage der Ermächtigungen vom 13. Mai 2008 sowie vom 7. Mai
2013 begebenen Wandelschuldverschreibungen sowie c) über die Ermächtigung des
Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
(i) eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,
Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und
Ausland zu verwenden,
(ii) eigene Aktien jederzeit gemäß § 65 Abs 1b AktG über die Börse oder durch
ein öffentliches Angebot zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen,
(iii) für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung die eigenen Aktien ohne
oder unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss der allgemeinen
Kaufmöglichkeiten auf jede gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, wieder
zu veräußern, und
(iv) das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm §
192 AktG durch Einziehung der eigenen Aktien ohne weiteren Beschluss der
Hauptversammlung herabzusetzen, wobei der Aufsichtsrat ermächtigt ist,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens ab 17. April 2014 während der üblichen
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations, bzw. im
Internet unter www.caimmo.com/investor_relations/hauptversammlung/ zugänglich
und werden in der Hauptversammlung aufliegen:
* Jahresabschluss mit Lagebericht
* Corporate Governance Bericht
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
* Vorschlag für die Gewinnverwendung
* Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
jeweils für das Geschäftsjahr 2013
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8
* Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu TOP 6
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß §
87 Abs. 2 AktG
* Bericht des Vorstands im Zusammenhang mit der Verwendung bzw. Veräußerung
eigener Aktien der Gesellschaft auf andere Weise als über die Börse oder durch
öffentliches Angebot zu TOP 8
* Vollständiger Text dieser Einberufung
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Zu jedem vorgeschlagenen
zusätzlichen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beigelegt werden. Ein derartiges Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich,
wenn es der Gesellschaft spätestens am 17. April 2014 in Schriftform
ausschließlich an die Adresse CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, 1030
Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Investor Relations zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5%
vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Bei Namensaktien ist
die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten
Nachweises durch den Aktionär.
Beschlussvorschläge zur Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Tagesordnungspunkt in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden. Dieses Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es der
Gesellschaft spätestens am 28. April 2014 in Textform entweder
per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations,
Mechelgasse 1, 1030 Wien
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82
per Email: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei Inhaberaktien eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf
denselben Stichtag beziehen. Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch
maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft bzw. des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung per Telefax an +43
(0)1 8900 500 82, per Email an anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at oder in
Schriftform an CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Mechelgasse
1, Abteilung Investor Relations, gestellt werden. Weitergehende Informationen
über die Rechte der Aktionäre insbesondere nach den §§ 109, 110 und 118 AktG
sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.caimmo.com/investor_relations/hauptversammlung/ zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 28.
April 2014, 24 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist. Insbesondere sind auch Aktionäre zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt, die rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag von
ihrem Wandlungsrecht aus der Wandelschuldverschreibung 09-14 Gebrauch gemacht
haben.
Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens
am 5. Mai 2014 ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:
per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations, (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 10, 2014 01:30 ET (05:30 GMT)Mechelgasse 1, 1030 Wien
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82
per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN
AT0000641352 bzw. bei Lieferaktien aus Wandelschuldverschreibungen ISIN
AT0000A154Z4 im Text angeben.
per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang;
TIF, PDF, etc.)
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es hier
keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
DEPOTBESTÄTIGUNG GEM. § 10A AKTG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs (bei
Nennbetragsaktien), zudem der Nennbetrag sowie (bei mehreren Aktiengattungen)
die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Die Depotbestätigung muss sich auf den 28. April 2014, 24 Uhr Wiener Zeit,
beziehen.
Die Depotbestätigung ist in deutscher oder englischer Sprache zu übermitteln.
Namensaktien
Aktionäre von Namensaktien sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt, sofern ihre Anmeldung der Gesellschaft spätestens am 5. Mai 2014 in
Textform ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht:
per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations,
Mechelgasse 1, 1030 Wien
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82
per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang;
TIF, PDF, etc.)
Die Anmeldung ist in deutscher oder englischer Sprache zu übermitteln.
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
per Post: CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Investor Relations,
Mechelgasse 1, 1030 Wien
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82
per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN
AT0000641352 bzw. bei Lieferaktien aus Wandelschuldverschreibungen ISIN
AT0000A154Z4 im Text angeben.
per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang;
TIF, PDF, etc.)
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Vollmachtsformulare und Formulare für den Widerruf der Vollmacht werden auf
Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.caimmo.com/investor_relations/hauptversammlung/ abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 7. Mai 2014 bis 16:00
Uhr Wiener Zeit bei der Gesellschaft einzulangen.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt das
zur Übermittlung von Depotbestätigungen Ausgeführte sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessensverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft
www.caimmo.com/investor_relations/hauptversammlung/ ein spezielles Formular für
die Erteilung bzw. den Widerruf der Vollmacht abrufbar. Darüber hinaus besteht
die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom
IVA unter Tel: +43 (01) 8763343-30, Telefax +43 (01) 8763343-39 oder per E-Mail
michael.knap@iva.or.at.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft Euro 639.190.853,51, eingeteilt in 87.921.713 Stückaktien und zwar
in 87.921.709 Inhaberaktien und vier Namensaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 87.921.713. Seit dem 1. Jänner
2014 bis zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung wurden 65.653 junge
Aktien aus bedingtem Kapital ausgegeben. Gemäß § 9 (a) der Emissionsbedingungen
der 4,125% Wandelschuldverschreibungen 09-14 sind die jungen Aktien aus
bedingtem Kapital (Lieferaktien mit der Wertpapierkennung ISIN AT0000A154Z4) ab
dem Zeitpunkt ihrer Ausgabe voll stimmberechtigt und mit uneingeschränkter
Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr ihrer Ausgabe und alle folgenden
Geschäftsjahre ausgestattet (d.h. nicht für das Geschäftsjahr 2013, selbst wenn
eine Dividende dafür noch nicht ausgeschüttet worden ist). Die Zahl der von der
Gesellschaft ausgegebenen Aktien und damit die Anzahl der stimmberechtigten
(nicht jedoch dividendenberechtigten) Aktien kann sich bis zum Nachweisstichtag
bzw. zum Tag der Hauptversammlung noch durch die Ausübung von Wandlungsrechten
aus von der Gesellschaft ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen erhöhen. Mit
Stichtag 10. April 2014 befinden sich keine Aktien im Besitz der Gesellschaft
oder eines ihrer Tochterunternehmen, aus denen das Stimmrecht nicht ausgeübt
werden kann.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung
oder ggfs. Ihre Vollmacht und einen allgemein anerkannten gültigen
Lichtbildausweis mit. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der
Stimmkarten beginnt ab 16 Uhr. Eine Wegbeschreibung finden Sie auf der
Internetseite der Gesellschaft
www.caimmo.com/investor_relations/hauptversammlung/.
Wien, im April 2014
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Adresse: Mechelgasse 1, 1030 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Claudia Hainz
Tel.: (+431) 532 59 07 - 502
E-Mail: claudia.hainz@caimmo.com
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
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verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresApril 10, 2014 01:30 ET (05:30 GMT)