Griechenland-Anleger können vor deutschen Gerichten keinen Schadensersatz für den Wertverlust ihrer Anleihen einklagen. Das entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH, VI ZR 516/14). Eine Klage scheitert bereits an der mangelnden Zuständigkeit des Gerichtes: "Im Streitfall ist die Klage schon deswegen unzulässig, weil die ...Den vollständigen Artikel lesen ...