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DGAP-HV: zooplus AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: zooplus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

zooplus AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
10.04.2014 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   zooplus AG 
 
   München 
 
   ISIN DE0005111702 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, 27. Mai 2014, 10.00 Uhr 
 
   im Großen Konferenzraum der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636 München 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie 
           des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2013, der Lageberichte für die Gesellschaft und 
           den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das genannte Geschäftsjahr sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331 München, und auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html 
           eingesehen werden und liegen in der Hauptversammlung selbst 
           zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder 
           Aktionär eine Abschrift. 
 
 
           Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im 
           Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen 
           und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
           Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss 
           damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter 
           diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz 
           lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit 
           zur Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende 
           Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die 
           PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, 
           Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer für den 
           Einzelabschluss nach HGB für das am 31. Dezember 2014 endende 
           Geschäftsjahr sowie zum Abschlussprüfer für den 
           Konzernabschluss nach IFRS für das am 31. Dezember 2014 
           endende Geschäftsjahr zu wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Änderung des Gegenstands 
           des Unternehmens sowie über die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Der Gegenstand des Unternehmens soll geändert werden, um in 
           Zukunft den Handel mit Heimtierbedarf auch außerhalb des 
           Internets zu ermöglichen. 
 
 
           § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit 
           wie folgt: 
 
 
       '1.   Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit 
             Heimtierbedarf über das Internet im In- und Ausland.' 
 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt 
           geändert: 
 
 
       '1.   Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit 
             Heimtierbedarf im In- und Ausland, insbesondere über das 
             Internet.' 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Ergänzung der Vergütung 
           des Aufsichtsrats sowie über die entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Vorsitzende von Ausschüssen des Aufsichtsrats sollen mit 
           Wirkung für das laufende Geschäftsjahr eine zusätzliche feste 
           Vergütung erhalten; die Satzung der Gesellschaft soll 
           entsprechend geändert werden. 
 
 
           § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie 
           folgt: 
 
 
       '1.   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für 
             jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum 
             Aufsichtsrat eine feste Vergütung von jeweils EUR 20.000,00 
             p.a., zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. 
             Aufsichtsratsmitglieder, die während des laufenden 
             Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat eintreten oder aus dem 
             Aufsichtsrat ausscheiden, erhalten eine entsprechende 
             anteilige Vergütung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
             erhält den anderthalbfachen Betrag.' 
 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt 
           geändert: 
 
 
       '1.   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für 
             jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum 
             Aufsichtsrat eine feste Vergütung von jeweils EUR 20.000,00 
             p.a., zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Der 
             Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den anderthalbfachen 
             Betrag. Der Vorsitzende eines Ausschusses des Aufsichtsrats 
             erhält für jedes volle Geschäftsjahr jeweils zusätzlich eine 
             feste Vergütung von EUR 5.000,00 p.a., zahlbar nach Ablauf 
             des Geschäftsjahres. Mitglieder des Aufsichtsrats, die 
             während des laufenden Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat 
             eintreten oder aus dem Aufsichtsrat ausscheiden oder den 
             Vorsitz in einem Ausschuss des Aufsichtsrats übernehmen oder 
             abgegeben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung.' 
 
 
 
           Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten die sich gemäß 
           dieser Änderung der Satzung ergebende Vergütung ab dem 01. 
           Januar 2014. 
 
 
   II. 
   Voraussetzungen für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung, 
   Nachweisstichtag 
   nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags- 
   und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach der Satzung der 
   Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
   Vorlage eines vom depotführenden Institut erstellten Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache unter einer der 
   folgenden Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft anmelden: 
 
           zooplus AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München 
           oder 
           Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 
           oder 
           E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 06. Mai 
   2014 (0.00 Uhr MESZ) ('Nachweisstichtag') beziehen und der 
   Gesellschaft mit der Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 20. Mai 
   2014 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. Ein in Textform in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut ist ausreichend. Die Gesellschaft ist gemäß der 
   Satzung der Gesellschaft berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit 
   oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
   erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär nach der Satzung 
   zurückweisen. 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
   Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
   Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
   stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind 
   auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: zooplus AG: Bekanntmachung der -2-

Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   III. 
   Vollmachten; Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   können oder möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, 
   insbesondere des Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
   ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch in diesem Fall sind Anmeldung und 
   Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
 
   Kreditinstitute, diesen nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 
   AktG gleichgestellte Institute oder Unternehmen sowie 
   Aktionärsvereinigungen und Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG 
   können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende 
   Regelungen vorsehen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
   erfragen sind. 
 
   Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird. Das 
   Formular für die Erteilung einer Vollmacht steht außerdem auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html zum Download 
   bereit und kann auch unter folgenden Kontaktmöglichkeiten bei der 
   Gesellschaft angefordert werden: 
 
           zooplus AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München 
           oder 
           Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 
           oder 
           E-Mail: zooplus-hv2014@computershare.de 
 
 
   Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt und 
   widerrufen oder gegenüber der Gesellschaft erteilt und widerrufen bzw. 
   nachgewiesen werden. Bei Erteilung und Widerruf einer Vollmacht 
   gegenüber der Gesellschaft bzw. bei Nachweis einer gegenüber einem 
   Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber 
   der Gesellschaft bitten wir um rechtzeitige Übermittlung an eine der 
   vorgenannten Kontaktmöglichkeiten. Am Tag der Hauptversammlung können 
   die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer 
   gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres 
   Widerrufs gegenüber der Gesellschaft auch an der Einlasskontrolle 
   erfolgen. 
 
   Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
 
   Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich durch 
   von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
   vertreten zu lassen. Auch bei Bevollmächtigung der von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung und 
   Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall ausdrückliche und 
   eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. 
   Soweit keine ausdrückliche oder keine eindeutige Weisung erteilt 
   worden ist, werden sich die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Abstimmungsgegenstand der 
   Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter nehmen weder im Vorfeld noch während der 
   Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Einlegen von 
   Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von 
   Fragen oder Anträgen entgegen. 
 
   Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen in 
   Textform bevollmächtigt und angewiesen werden. Vollmachten und 
   Weisungen an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung der dafür vorgesehenen 
   Vollmachts- und Weisungsformulare erteilt werden, die die Aktionäre 
   auf die ordnungsgemäße Anmeldung hin erhalten. Diese Unterlagen stehen 
   außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html zum Download 
   bereit und können auch unter folgenden Kontaktmöglichkeiten bei der 
   Gesellschaft angefordert werden: 
 
           zooplus AG 
           c/o Computershare Operations Center 
           80249 München 
           oder 
           Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 
           oder 
           E-Mail: zooplus-hv2014@computershare.de 
 
 
   An eine der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten kann auch das 
   ausgefüllte Vollmachts- und Weisungsformular übermittelt werden. 
   Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der 
   Gesellschaft, sofern sie nicht in der Hauptversammlung erteilt, 
   geändert oder widerrufen werden, bis spätestens zum 26. Mai 2014 
   (24.00 Uhr MESZ) unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten 
   zugehen. 
 
   IV. 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter 
   anderem die folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 
   und § 131 Abs. 1 AktG zu. Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie im 
   Internet unter http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html. 
 
     1.    Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am 
           Grundkapital (letzteres entspricht 500.000 Aktien) erreichen, 
           können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf 
           die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
           neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
           Beschlussvorlage beiliegen. 
 
 
           Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft 
           unter folgender Adresse zu richten: 
 
 
             zooplus AG 
             - Der Vorstand - 
             Sonnenstraße 15 
             80331 München 
 
 
 
           Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 
           des 26. April 2014 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. 
 
 
           Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
           unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
           bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
           zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
           die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
           Sie werden den anderen Aktionären außerdem auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html 
           zugänglich gemacht. 
 
 
     2.    Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
 
           Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft Gegenanträge 
           gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
           zu bestimmten Tagesordnungspunkten gem. § 126 Abs. 1 AktG 
           sowie Wahlvorschläge zu Wahlen gem. § 127 AktG zu übersenden. 
           Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; 
           Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an eine 
           der folgenden Kontaktmöglichkeiten zu richten: 
 
 
             zooplus AG 
             Sonnenstraße 15 
             80331 München 
             oder 
             Telefax: +49 (0) 89 95006-503 
             oder 
             E-Mail: kontakt@zooplus.de 
 
 
 
           Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden 
           nicht berücksichtigt. 
 
 
           Rechtzeitig, d. h. bis spätestens zum Ablauf des 12. Mai 2014 
           (24.00 Uhr MESZ), unter einer der vorgenannten 
           Kontaktmöglichkeiten eingegangene Gegenanträge und 
           Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs 
           sowie der Begründung, soweit sie den anderen Aktionären 
           zugänglich zu machen sind, unverzüglich im Internet unter 
           http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html 
           veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
           werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. 
 
 
           Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner 
           Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 
           AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines 
           Gegenantrags braucht beispielsweise nicht zugänglich gemacht 
           zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
 
           Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
           Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab 
           fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung 
           nur dann Beachtung finden, wenn sie dort gestellt bzw. 
           unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)

der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten 
           der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige 
           Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
 
     3.    Auskunftsrecht 
 
 
           Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in 
           der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
           Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
           geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
           Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den 
           Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die 
           Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
           Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung 
           einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 
           AktG genannten Gründen absehen (z. B. keine Offenlegung von 
           Geschäftsgeheimnissen). 
 
 
   V. 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung 6.101.639,00 Euro. Es ist eingeteilt in 
   6.101.639 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag), von denen jede Aktie 
   eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 
   6.101.639. Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hält 
   die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
   VI. 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Die Einberufung dieser Hauptversammlung, etwaige der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die Formulare, die für die 
   Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden 
   können, etwaige zugänglich zu machende Gegenanträge, Wahlvorschläge 
   und Ergänzungsverlangen von Aktionären, weitergehende Erläuterungen zu 
   den oben dargestellten Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 
   Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG und weitere Informationen sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html zugänglich. Dort 
   werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten 
   Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
   München, im April 2014 
 
   zooplus AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
10.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  zooplus AG 
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(END) Dow Jones Newswires

April 10, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)

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