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DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in Nassau/Lahn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Leifheit Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
10.04.2014 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Leifheit Aktiengesellschaft 
 
   Nassau/Lahn 
 
   ISIN DE0006464506 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   unsere ordentliche Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 22. Mai 
   2014, um 10:30 Uhr, im Kunden- und Verwaltungszentrum der Leifheit AG, 
   Leifheitstraße, 56377 Nassau/Lahn, statt. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der Leifheit AG sowie des gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts 
           des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 
           Aktiengesetz ('AktG') am 26. März 2014 gebilligt und den 
           Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt zu diesem 
           Punkt der Tagesordnung eine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, 
           Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des 
           Aufsichtsrats, Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches können im Internet unter 
           hauptversammlung.leifheit-group.com eingesehen werden. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Die Dividendenausschüttung der Leifheit AG (ISIN DE0006464506) 
           richtet sich nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss 
           der Leifheit AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn 
           der Leifheit AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 
           beträgt 17.370.000,00 EUR. 
 
 
           Der folgende Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns 
           berücksichtigt 250.525 eigene Aktien der Leifheit AG, die 
           nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Beschlussvorschlag bei unveränderter Höhe der 
           Dividende je Aktie unterbreitet und vorgeschlagen, den nicht 
           auf die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des 
           Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 
           2013 in Höhe von 17.370.000,00 EUR wird eine Dividende von 
           1,65 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie - das sind bei 
           4.749.475 Stückaktien insgesamt 7.836.633,75 EUR - an die 
           Aktionäre ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 
           9.533.366,25 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 23. Mai 2014 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 endet die 
           Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, 
           nämlich von Herrn Karsten Schmidt, Herrn Dr. Robert 
           Schuler-Voith, Herrn Dr. Friedrich M. Thomée sowie Herrn 
           Helmut Zahn, sodass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG, §§ 1, 4 DrittelbG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
           Mitgliedern zusammen, von denen zwei Drittel von den 
           Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und ein 
           Drittel von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des 
           Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter 
           nicht an Wahlvorschläge gebunden. In Übereinstimmung mit 
           Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
           Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
 
           Die nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen bis auf die 
           Frauenquote die vom Aufsichtsrat am 13. Dezember 2012 für 
           seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis d) 
           genannten Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       a)    Karsten Schmidt, Penzberg, 
             Vorstandsvorsitzender der Ravensburger AG mit Sitz in 
             Ravensburg 
 
 
       b)    Dr. Robert Schuler-Voith, München, 
             Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH mit Sitz in 
             München 
 
 
       c)    Dr. Friedrich M. Thomée, Ascona/Schweiz, 
             Geschäftsführender Gesellschafter der Thomée 
             Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg 
 
 
       d)    Helmut Zahn, Starnberg, 
             Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH mit Sitz in 
             München 
 
 
 
           Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit vom Ablauf der 
           ordentlichen Hauptversammlung 2014 bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
           das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
           mitgerechnet wird. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat Herr Helmut Zahn als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 
 
 
           Herr Dr. Friedrich M. Thomée qualifiziert sich aufgrund seiner 
           Ausbildung und seiner beruflichen Erfahrungen als unabhängiger 
           Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Die vorgeschlagenen Personen sind zum Zeitpunkt der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       a)    Herr Karsten Schmidt hat kein anzugebendes 
             Mandat. 
 
 
       b)    Herr Dr. Robert Schuler-Voith war bis 14. Februar 
             2013 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schuler AG, 
             Göppingen. 
 
 
       c)    Herr Dr. Friedrich M. Thomée hat kein 
             anzugebendes Mandat. 
 
 
       d)    Herr Helmut Zahn ist 
             * Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
             Flossbach von Storch AG, Köln, 
             * Beiratsmitglied der Maschinenbau Oppenweiler Binder GmbH & 
             Co. KG, Oppenweiler, 
             * Beiratsmitglied der Finanzchef24 GmbH, München, 
             * Beiratsmitglied der Emerging Markets Online Food Delivery 
             Holding S.a.r.l., Luxemburg. 
             Bis 14. Februar 2013 war Herr Helmut Zahn Mitglied des 
             Aufsichtsrats der Schuler AG, Göppingen. 
 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die folgenden 
           vorgeschlagenen Kandidaten in für die Wahlentscheidung 
           relevanten persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur 
           Leifheit AG oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der 
           Leifheit AG oder zu einem wesentlich an der Leifheit AG 
           beteiligten Aktionär: 
 
 
       *     Herr Dr. Robert Schuler-Voith ist unmittelbar und 
             mittelbar beherrschender Gesellschafter der Home 
             Beteiligungen GmbH sowie deren Geschäftsführer. Die Home 
             Beteiligungen GmbH hält eine Mehrheitsbeteiligung an der 
             Leifheit AG. Herr Dr. Robert Schuler-Voith steht deshalb in 
             geschäftlichen Beziehungen zu einem wesentlich an der 
             Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 

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