Leifheit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 10.04.2014 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Leifheit Aktiengesellschaft Nassau/Lahn ISIN DE0006464506 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, unsere ordentliche Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, um 10:30 Uhr, im Kunden- und Verwaltungszentrum der Leifheit AG, Leifheitstraße, 56377 Nassau/Lahn, statt. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Leifheit AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 Aktiengesetz ('AktG') am 26. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt zu diesem Punkt der Tagesordnung eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrats, Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches können im Internet unter hauptversammlung.leifheit-group.com eingesehen werden. 2. Verwendung des Bilanzgewinns Die Dividendenausschüttung der Leifheit AG (ISIN DE0006464506) richtet sich nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Leifheit AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 beträgt 17.370.000,00 EUR. Der folgende Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns berücksichtigt 250.525 eigene Aktien der Leifheit AG, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag bei unveränderter Höhe der Dividende je Aktie unterbreitet und vorgeschlagen, den nicht auf die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 17.370.000,00 EUR wird eine Dividende von 1,65 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie - das sind bei 4.749.475 Stückaktien insgesamt 7.836.633,75 EUR - an die Aktionäre ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 9.533.366,25 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Dividende wird ab dem 23. Mai 2014 ausgezahlt. 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, nämlich von Herrn Karsten Schmidt, Herrn Dr. Robert Schuler-Voith, Herrn Dr. Friedrich M. Thomée sowie Herrn Helmut Zahn, sodass eine Neuwahl erforderlich ist. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1, 4 DrittelbG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen zwei Drittel von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und ein Drittel von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. Die nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen bis auf die Frauenquote die vom Aufsichtsrat am 13. Dezember 2012 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis d) genannten Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Karsten Schmidt, Penzberg, Vorstandsvorsitzender der Ravensburger AG mit Sitz in Ravensburg b) Dr. Robert Schuler-Voith, München, Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH mit Sitz in München c) Dr. Friedrich M. Thomée, Ascona/Schweiz, Geschäftsführender Gesellschafter der Thomée Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg d) Helmut Zahn, Starnberg, Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH mit Sitz in München Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat Herr Helmut Zahn als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Herr Dr. Friedrich M. Thomée qualifiziert sich aufgrund seiner Ausbildung und seiner beruflichen Erfahrungen als unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. Die vorgeschlagenen Personen sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: a) Herr Karsten Schmidt hat kein anzugebendes Mandat. b) Herr Dr. Robert Schuler-Voith war bis 14. Februar 2013 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schuler AG, Göppingen. c) Herr Dr. Friedrich M. Thomée hat kein anzugebendes Mandat. d) Herr Helmut Zahn ist * Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flossbach von Storch AG, Köln, * Beiratsmitglied der Maschinenbau Oppenweiler Binder GmbH & Co. KG, Oppenweiler, * Beiratsmitglied der Finanzchef24 GmbH, München, * Beiratsmitglied der Emerging Markets Online Food Delivery Holding S.a.r.l., Luxemburg. Bis 14. Februar 2013 war Herr Helmut Zahn Mitglied des Aufsichtsrats der Schuler AG, Göppingen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten in für die Wahlentscheidung relevanten persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Leifheit AG oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Leifheit AG oder zu einem wesentlich an der Leifheit AG beteiligten Aktionär: * Herr Dr. Robert Schuler-Voith ist unmittelbar und mittelbar beherrschender Gesellschafter der Home Beteiligungen GmbH sowie deren Geschäftsführer. Die Home Beteiligungen GmbH hält eine Mehrheitsbeteiligung an der Leifheit AG. Herr Dr. Robert Schuler-Voith steht deshalb in geschäftlichen Beziehungen zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
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April 10, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)