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Dow Jones News
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DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in Nassau/Lahn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Leifheit Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
10.04.2014 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Leifheit Aktiengesellschaft 
 
   Nassau/Lahn 
 
   ISIN DE0006464506 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
   unsere ordentliche Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 22. Mai 
   2014, um 10:30 Uhr, im Kunden- und Verwaltungszentrum der Leifheit AG, 
   Leifheitstraße, 56377 Nassau/Lahn, statt. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der Leifheit AG sowie des gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts 
           des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches, jeweils für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 
           Aktiengesetz ('AktG') am 26. März 2014 gebilligt und den 
           Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt zu diesem 
           Punkt der Tagesordnung eine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, 
           Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des 
           Aufsichtsrats, Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
           Bilanzgewinns und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, Abs. 5, § 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches können im Internet unter 
           hauptversammlung.leifheit-group.com eingesehen werden. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Die Dividendenausschüttung der Leifheit AG (ISIN DE0006464506) 
           richtet sich nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss 
           der Leifheit AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Der Bilanzgewinn 
           der Leifheit AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 
           beträgt 17.370.000,00 EUR. 
 
 
           Der folgende Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns 
           berücksichtigt 250.525 eigene Aktien der Leifheit AG, die 
           nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung 
           verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
           angepasster Beschlussvorschlag bei unveränderter Höhe der 
           Dividende je Aktie unterbreitet und vorgeschlagen, den nicht 
           auf die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des 
           Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Aus dem Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 
           2013 in Höhe von 17.370.000,00 EUR wird eine Dividende von 
           1,65 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie - das sind bei 
           4.749.475 Stückaktien insgesamt 7.836.633,75 EUR - an die 
           Aktionäre ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 
           9.533.366,25 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
           Die Dividende wird ab dem 23. Mai 2014 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, 
           zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014 endet die 
           Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, 
           nämlich von Herrn Karsten Schmidt, Herrn Dr. Robert 
           Schuler-Voith, Herrn Dr. Friedrich M. Thomée sowie Herrn 
           Helmut Zahn, sodass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
           AktG, §§ 1, 4 DrittelbG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs 
           Mitgliedern zusammen, von denen zwei Drittel von den 
           Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und ein 
           Drittel von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des 
           Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter 
           nicht an Wahlvorschläge gebunden. In Übereinstimmung mit 
           Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
           Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
 
           Die nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen bis auf die 
           Frauenquote die vom Aufsichtsrat am 13. Dezember 2012 für 
           seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter a) bis d) 
           genannten Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       a)    Karsten Schmidt, Penzberg, 
             Vorstandsvorsitzender der Ravensburger AG mit Sitz in 
             Ravensburg 
 
 
       b)    Dr. Robert Schuler-Voith, München, 
             Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH mit Sitz in 
             München 
 
 
       c)    Dr. Friedrich M. Thomée, Ascona/Schweiz, 
             Geschäftsführender Gesellschafter der Thomée 
             Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg 
 
 
       d)    Helmut Zahn, Starnberg, 
             Geschäftsführer der Home Beteiligungen GmbH mit Sitz in 
             München 
 
 
 
           Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit vom Ablauf der 
           ordentlichen Hauptversammlung 2014 bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei 
           das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
           mitgerechnet wird. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat Herr Helmut Zahn als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 
 
 
           Herr Dr. Friedrich M. Thomée qualifiziert sich aufgrund seiner 
           Ausbildung und seiner beruflichen Erfahrungen als unabhängiger 
           Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Die vorgeschlagenen Personen sind zum Zeitpunkt der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       a)    Herr Karsten Schmidt hat kein anzugebendes 
             Mandat. 
 
 
       b)    Herr Dr. Robert Schuler-Voith war bis 14. Februar 
             2013 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schuler AG, 
             Göppingen. 
 
 
       c)    Herr Dr. Friedrich M. Thomée hat kein 
             anzugebendes Mandat. 
 
 
       d)    Herr Helmut Zahn ist 
             * Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
             Flossbach von Storch AG, Köln, 
             * Beiratsmitglied der Maschinenbau Oppenweiler Binder GmbH & 
             Co. KG, Oppenweiler, 
             * Beiratsmitglied der Finanzchef24 GmbH, München, 
             * Beiratsmitglied der Emerging Markets Online Food Delivery 
             Holding S.a.r.l., Luxemburg. 
             Bis 14. Februar 2013 war Herr Helmut Zahn Mitglied des 
             Aufsichtsrats der Schuler AG, Göppingen. 
 
 
 
           Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die folgenden 
           vorgeschlagenen Kandidaten in für die Wahlentscheidung 
           relevanten persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur 
           Leifheit AG oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der 
           Leifheit AG oder zu einem wesentlich an der Leifheit AG 
           beteiligten Aktionär: 
 
 
       *     Herr Dr. Robert Schuler-Voith ist unmittelbar und 
             mittelbar beherrschender Gesellschafter der Home 
             Beteiligungen GmbH sowie deren Geschäftsführer. Die Home 
             Beteiligungen GmbH hält eine Mehrheitsbeteiligung an der 
             Leifheit AG. Herr Dr. Robert Schuler-Voith steht deshalb in 
             geschäftlichen Beziehungen zu einem wesentlich an der 
             Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft: -2-

*     Herr Helmut Zahn ist Geschäftsführer der Home 
             Beteiligungen GmbH. Er steht deshalb ebenfalls in 
             geschäftlichen Beziehungen zu einem wesentlich an der 
             Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung 15.000.000,00 EUR und ist in 5.000.000 auf den 
   Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt, die in der 
   Hauptversammlung jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte beläuft sich somit auf 5.000.000 Stimmrechte. 
 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 250.525 Aktien als eigene Aktien, aus denen ein 
   Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
   Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis'). Die Anmeldung bedarf der 
   Textform und ist in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen. 
   Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein ebenfalls in Textform und in 
   deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des 
   depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz ('Nachweis') 
   erforderlich und ausreichend. 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 1. Mai 2014 (somit 1. Mai 
   2014, 00:00 Uhr MESZ), zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Die 
   Berechtigung im vorstehenden Sinne bemisst sich dabei ausschließlich 
   nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass 
   damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
   einherginge. 
 
   Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
   Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt 
   maßgeblich; d. h., Veräußerungen oder der Erwerb von Aktien nach dem 
   Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der Gesellschaft spätestens 
   am Donnerstag, 15. Mai 2014, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse 
   eingehen: 
 
           Leifheit AG 
           c/o Deutsche Bank AG 
           Securities Production 
           General Meetings 
           Postfach 20 01 07 
           60605 Frankfurt am Main 
 
 
   oder per Telefax an: +49 69 12012-86045 
   oder per E-Mail an: WP.HV@db-is.com 
 
   Nach dem Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Bei der Eingangskontrolle zur 
   Hauptversammlung erhalten Sie Ihre Stimmkarten im Gegenzug für Ihre 
   Eintrittskarte. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten, mit denen auch ein 
   entsprechendes Vollmachtsformular verbunden ist, sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre - ohne dass mit dieser Bitte eine 
   Einschränkung des Teilnahme- oder Stimmrechts verbunden wäre -, 
   frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die 
   Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
   Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht selbst an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht 
   und ihre sonstigen Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte, auch durch 
   eine Vereinigung von Aktionären, unter entsprechender 
   Vollmachtserteilung ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von dem bei der 
   Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären 
   mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. 
 
   Darüber hinaus kann ein Formular auch unter 
   hauptversammlung.leifheit-group.com im Internet abgerufen oder unter 
   folgender Adresse kostenlos angefordert werden: 
 
           Leifheit AG 
           Postfach 11 65 
           56371 Nassau/Lahn 
 
 
   oder per Telefax an: +49 2604 977-340 
   oder per E-Mail an: HV2014@leifheit.com 
 
   Diese Adresse (einschließlich Telefaxnummer und E-Mail-Adresse) steht 
   von der Einberufung der Hauptversammlung an auch für die 
   Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des 
   Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten 
   Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten zur Verfügung. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer 
   der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt 
   werden soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - die 
   Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft 
   einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen 
   Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen 
   gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen, 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
   Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
   einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger 
   bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein 
   mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren teilnahme- und stimmberechtigten 
   Aktionären als Service an, die von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf 
   der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung 
   der Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen 
   bedürfen der Textform und sind bis zu dem Zeitpunkt möglich, in dem 
   der Versammlungsleiter die Generaldebatte schließt. Die Eintrittskarte 
   zur Hauptversammlung enthält ein Formular, von dem bei der Vollmachts- 
   und Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, sowie weitere 
   Informationen. 
 
   Darüber hinaus kann das Formular auch unter 
   hauptversammlung.leifheit-group.com im Internet abgerufen oder bei der 
   Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist zu 
   richten an: 
 
           Leifheit AG 
           Postfach 11 65 
           56371 Nassau/Lahn 
 
 
   oder per Telefax an: +49 2604 977-340 
   oder per E-Mail an: HV2014@leifheit.com 
 
   Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   im Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, senden bitte 
   das ausgefüllte Formular - bis Mittwoch, 21. Mai 2014, 24:00 Uhr, 
   eingehend - an die vorgenannte Adresse. 
 
   Stimmrechtsausübung durch Briefwahl 
 
   Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können ihre Stimmen 
   auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
   ('Briefwahl') abgeben. Hierzu steht ebenfalls das auf der 
   Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. 
 
   Darüber hinaus kann das Formular auch unter 
   hauptversammlung.leifheit-group.com im Internet abgerufen oder bei der 
   Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das Verlangen ist zu 
   richten an: 
 
           Leifheit AG 
           Postfach 11 65 
           56371 Nassau/Lahn 
 
 
   oder per Telefax an: +49 2604 977-340 
   oder per E-Mail an: HV2014@leifheit.com 
 
   Die mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 
   Mittwoch, 21. Mai 2014, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der 
   vorgenannten Adresse eingegangen sein. Gleiches trifft für einen 
   eventuellen Widerruf der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen zu. 
 
   Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
   andere der in § 135 AktG diesen gleichgestellte Rechtsträger können 
   sich der Briefwahl bedienen. 
 
   Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 
   1 AktG 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
   500.000,00 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben 
   nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der 
   Hauptversammlung (also spätestens seit dem 22. Februar 2014) Inhaber 
   des Mindestaktienbesitzes ist/sind. 
 
   Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)

bei der Gesellschaft spätestens am Montag, 21. April 2014, 24:00 Uhr, 
   eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu 
   senden: 
 
           Leifheit AG 
           Der Vorstand 
           Postfach 11 65 
           56371 Nassau/Lahn 
 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen 
   Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
   einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag 
   ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens am 
   Mittwoch, 7. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingeht. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der 
   Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach 
   näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens am 
   Mittwoch, 7. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingeht. 
 
   Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im 
   Internet unter hauptversammlung.leifheit-group.com zugänglich machen, 
   sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. 
 
   Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der 
   genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende 
   Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den 
   gesetzlichen Anforderungen genügen. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu 
   richten an: 
 
           Leifheit AG 
           Postfach 11 65 
           56371 Nassau/Lahn 
 
 
   oder per Telefax an: +49 2604 977-340 
   oder per E-Mail an: HV2014@leifheit.com 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem 
   Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
   über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). 
 
   Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne 
   dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung 
   bedürfte. 
 
   Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre 
   nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den 
   Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   hauptversammlung.leifheit-group.com zur Verfügung. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 
   124a AktG zugänglichen Informationen 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich 
   unter hauptversammlung.leifheit-group.com auf der Internetseite der 
   Gesellschaft. 
 
   Nassau/Lahn, im April 2014 
 
   Leifheit Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
10.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Leifheit Aktiengesellschaft 
              Leifheitstraße 
              56377 Nassau 
              Deutschland 
Telefon:      +49 2604 977-0 
Fax:          +49 2604 977-300 
E-Mail:       ir@leifheit.com 
Internet:     http://www.leifheit-group.com 
ISIN:         DE0006464506 
Börsen:       Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, 
              elektronischer Handel XETRA 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
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(END) Dow Jones Newswires

April 10, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)

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