DJ DGAP-HV: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 10.04.2014 15:11 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Berlin ISIN: DE0005659700 Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese findet am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, um 10:30 Uhr, im Max Delbrück Communications Center (MDC.C) auf dem Campus Berlin-Buch, Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG zum 31. Dezember 2013, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2013, des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013 Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorzulegenden Unterlagen können im Internet unter www.ezag.de > Investoren > Hauptversammlung eingesehen werden. Da der Aufsichtsrat sowohl den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss bereits gebilligt hat, findet zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung statt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von Euro 6.420.742,46 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,60 je Euro dividendenberechtigter Stückaktie: 3.172.899,00 Einstellung des Restbetrages in die Gewinnrücklagen: Euro 3.247.843,46 Die vorstehend genannte Dividendensumme sowie der in die Gewinnrücklagen einzustellende Restbetrag basieren auf dem zum Zeitpunkt der Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von Euro 5.288.165,00, eingeteilt in 5.288.165 nennwertlose Stückaktien. Die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 4.818 eigenen Aktien sind dagegen nicht dividendenberechtigt. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von Euro 0,60 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat Aufgrund des Auslaufens der Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Nikolaus Fuchs und Herrn Prof. Dr. Detlev Ganten zum Ablauf dieser Hauptversammlung sind zwei Mitglieder des Aufsichtsrates neu zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von den Anteilseignern bestimmten Mitgliedern zusammen. Er besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, wobei den Gründern, Dr. Andreas Eckert und Jürgen Ziegler, das Recht eingeräumt ist, je ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Prof. Dr. Nikolaus Fuchs, Berlin, Geschäftsführender Gesellschafter der Lexington Consulting GmbH und Unternehmer, b) Prof. Dr. Detlev Ganten, Berlin, Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Charité, Vorsitzender des Kuratoriums der Max-Planck Institute für Kolloid- und Grenzflächenforschung (MPI-KG) und für Molekulare Pflanzenphysiologie (MPI-MP), mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die vorstehend genannten Kandidaten nehmen derzeit die folgenden Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr: Prof. Dr. Nikolaus Fuchs: Mitglied des Aufsichtsrats der Berliner Volksbank eG Prof. Dr. Detlev Ganten: Mitglied des Aufsichtsrats der GlycoUniverse GmbH & Co KGaA, Berlin Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, c) Hans-Jörg Hinke, Kaufmann, Berlin, d) Prof. Dr. Helmut Grothe, Universitätsprofessor, Berlin, e) Elke Middelstaedt, Kauffrau, Zepernick für den vorgenannten Zeitraum als Ersatzmitglieder zu wählen, und zwar mit der Maßgabe, dass sie in der genannten Reihenfolge Mitglied des Aufsichtsrates werden, wenn ein von dieser Hauptversammlung gewähltes Mitglied des Aufsichtsrates vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Ein Nachrücken eines Ersatzmitgliedes in der genannten Weise erfolgt nicht, sofern dieses bei Ausscheiden eines gewählten Mitgliedes des Aufsichtsrates bereits selbst Mitglied des Aufsichtsrates ist. Die vorstehend genannten Kandidaten nehmen derzeit keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr. Frau Elke Middelstaedt ist Geschäftsführererin der Eckert Wagniskapital und Frühphasenfinanzierung GmbH, einem an der Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht darüber hinaus keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wären. Es ist beabsichtigt, die Wahlen im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten durchzuführen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5.292.983 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 4.818 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft allerdings gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien somit 5.288.165 Stück. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und zudem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft bis spätestens am 15. Mai 2014 unter der nachfolgenden Adresse zugehen: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG c/o PR im Turm HV-Service AG
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April 10, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)
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Römerstr. 72-74 68259 Mannheim Telefax: +49 (0) 621/ 71 77 213 Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), also auf den Beginn des 01. Mai 2014, zu beziehen. Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag für die Ermittlung der Aktionärseigenschaft im Hinblick auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Gemäß § 123 Abs. 3 Satz 6 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Aktionärseigenschaft zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt. Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter Anmeldung frei über ihre Aktien verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist allerdings der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären über die Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit nicht Kreditinstituten, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die gemäß § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, Vollmacht erteilt werden soll. Aktionäre können für die Erteilung der Vollmacht die Vordrucke auf der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen. Weitere Einzelheiten zur Nutzung dieser Vordrucke finden sich auf der Eintrittskarte. Des Weiteren können Aktionäre für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht die Internetseite www.hv-vollmachten.de benutzen. Diese Internet-Plattform dient gleichzeitig als elektronischer Kommunikationsweg für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung. Für die Nutzung ist ein Passwort erforderlich, das auf der den Aktionären nach Anmeldung übersandten Eintrittskarte abgedruckt ist. Weitere Informationen zur Nutzung finden sich auf der genannten Internetseite. Nachweise über die Bevollmächtigung müssen entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgelegt werden oder der Gesellschaft per Post, per Telefax oder elektronisch wie folgt übermittelt werden: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 D-68259 Mannheim Telefax: +49 (0) 621/ 71 77 213 Elektronisch: www.hv-vollmachten.de Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts nach Maßgabe erteilter Weisungen durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne solche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sowohl für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters als auch für die Weisungen gelten die vorstehend beschriebenen allgemeinen Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Bevollmächtigung. Bei Nutzung der Internetseite www.hv-vollmachten.de für die Erteilung der Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Vollmachterteilung sind die Weisungen allerdings in separater Form per Post oder per Fax zu übermitteln. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die gemäß § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sowie für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung dieser gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, sowie etwaige besondere Regelungen, die von den jeweils zu Bevollmächtigten zu erfragen sind. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, spätestens also am 21. April 2014, zugehen. Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Vorstand Robert-Rössle-Str. 10 13125 Berlin § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen haben, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zum Tag der Entscheidung über den Antrag halten, findet entsprechende Anwendung. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht sowie solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Außerdem werden sie den Aktionären im Internet unter www.ezag.de > Investoren > Hauptversammlung sowie in sonstiger gesetzlicher Weise mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung (§ 126 AktG) sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern (§ 127 AktG) übersenden. Gegenanträge gemäß § 126 AktG, die der Gesellschaft einschließlich einer Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung an die nachfolgend aufgeführte Adresse übersandt werden, sind unter Angabe des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen. Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gem. § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Für Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG gelten die vorstehend beschriebenen Bestimmungen des § 126 AktG sinngemäß. Ein Wahlvorschlag bedarf jedoch keiner Begründung. Die Verwaltung braucht einen Wahlvorschlag über die in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründe hinaus nicht zugänglich zu machen, wenn dieser nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten sowie Angaben zu dessen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen enthält. Gegenanträge oder Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Investor Relations Robert-Rössle-Str. 10
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April 10, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)
13125 Berlin Telefax: +49 (0)30 94 10 84-112 Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.ezag.de > Investoren > Hauptversammlung veröffentlicht, sofern sie der Gesellschaft bis zum 07. Mai 2014 unter vorstehend genannter Adresse zugegangen sind. Auskunftsrecht Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft, über die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft Die gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen, insbesondere der Inhalt der Einberufung und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ezag.de > Investoren > Hauptversammlung zur Verfügung. Berlin, im April 2014 Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Der Vorstand Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: Wir weisen Sie darauf hin, dass aufgrund der Regelung in § 12 Abs. 3 unserer Satzung die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 AktG auf den elektronischen Kommunikationsweg beschränkt ist. Aus diesem Grund werden keine gedruckten Mitteilungen zur Verfügung gestellt. Weiterleitungsgebühren werden ausschließlich für elektronische Mitteilungen nach § 1 Nr. 2 der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute erstattet. Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG, c/o PR IM TURM HV-Service AG, Römerstr. 72-74; 68259 Mannheim, Telefax: +49 621 709907, E-Mail: versand@pr-im-turm.de 10.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Robert-Rössle-Strasse 10 13125 Berlin Deutschland E-Mail: karolin.riehle@ezag.de Internet: http://www.ezag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service =--------------------------------------------------------------------------
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