Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 19.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Goldaktie: Eine Erfolgsgeschichte, die seinesgleichen sucht, startet gerade richtig durch!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
77 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Eckert & Ziegler Strahlen- und -3-

DJ DGAP-HV: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
10.04.2014 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG 
 
   Berlin 
 
   ISIN: DE0005659700 
 
 
   Sehr geehrte Aktionäre, 
 
   hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung ein. 
   Diese findet am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, um 10:30 Uhr, im Max 
   Delbrück Communications Center (MDC.C) auf dem Campus Berlin-Buch, 
   Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts der Eckert & Ziegler Strahlen- und 
           Medizintechnik AG zum 31. Dezember 2013, des vom Aufsichtsrat 
           gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 
           31. Dezember 2013, des Berichts des Aufsichtsrates über das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorzulegenden Unterlagen 
           können im Internet unter www.ezag.de > Investoren > 
           Hauptversammlung eingesehen werden. Da der Aufsichtsrat sowohl 
           den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat, findet zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
           Beschlussfassung statt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von Euro 6.420.742,46 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,60 je                   Euro 
   dividendenberechtigter Stückaktie:                      3.172.899,00 
 
   Einstellung des Restbetrages in die Gewinnrücklagen:            Euro 
                                                           3.247.843,46 
 
 
           Die vorstehend genannte Dividendensumme sowie der in die 
           Gewinnrücklagen einzustellende Restbetrag basieren auf dem zum 
           Zeitpunkt der Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten 
           Grundkapital in Höhe von Euro 5.288.165,00, eingeteilt in 
           5.288.165 nennwertlose Stückaktien. Die zum Zeitpunkt der 
           Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 4.818 eigenen 
           Aktien sind dagegen nicht dividendenberechtigt. 
 
 
           Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum 
           Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung 
           ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
           gestellt, der unverändert eine Dividende von Euro 0,60 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend 
           angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Katharina-Heinroth-Ufer 1, 
           10787 Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Aufgrund des Auslaufens der Amtszeit von Herrn Prof. Dr. 
           Nikolaus Fuchs und Herrn Prof. Dr. Detlev Ganten zum Ablauf 
           dieser Hauptversammlung sind zwei Mitglieder des 
           Aufsichtsrates neu zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG 
           ausschließlich aus von den Anteilseignern bestimmten 
           Mitgliedern zusammen. Er besteht satzungsgemäß aus sechs 
           Mitgliedern, wobei den Gründern, Dr. Andreas Eckert und Jürgen 
           Ziegler, das Recht eingeräumt ist, je ein Mitglied in den 
           Aufsichtsrat zu entsenden. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die 
           nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
           Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       a)    Prof. Dr. Nikolaus Fuchs, Berlin, 
             Geschäftsführender Gesellschafter der Lexington Consulting 
             GmbH und Unternehmer, 
 
 
       b)    Prof. Dr. Detlev Ganten, Berlin, Vorsitzender des 
             Stiftungsrates der Stiftung Charité, Vorsitzender des 
             Kuratoriums der Max-Planck Institute für Kolloid- und 
             Grenzflächenforschung (MPI-KG) und für Molekulare 
             Pflanzenphysiologie (MPI-MP), 
 
 
 
           mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum 
           Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, 
           zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. Das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
           mitgerechnet. 
 
 
           Die vorstehend genannten Kandidaten nehmen derzeit die 
           folgenden Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr: 
 
 
           Prof. Dr. Nikolaus Fuchs: Mitglied des Aufsichtsrats der 
           Berliner Volksbank eG 
 
 
           Prof. Dr. Detlev Ganten: Mitglied des Aufsichtsrats der 
           GlycoUniverse GmbH & Co KGaA, Berlin 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, 
 
 
       c)    Hans-Jörg Hinke, Kaufmann, Berlin, 
 
 
       d)    Prof. Dr. Helmut Grothe, Universitätsprofessor, 
             Berlin, 
 
 
       e)    Elke Middelstaedt, Kauffrau, Zepernick 
 
 
 
           für den vorgenannten Zeitraum als Ersatzmitglieder zu wählen, 
           und zwar mit der Maßgabe, dass sie in der genannten 
           Reihenfolge Mitglied des Aufsichtsrates werden, wenn ein von 
           dieser Hauptversammlung gewähltes Mitglied des Aufsichtsrates 
           vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. 
           Ein Nachrücken eines Ersatzmitgliedes in der genannten Weise 
           erfolgt nicht, sofern dieses bei Ausscheiden eines gewählten 
           Mitgliedes des Aufsichtsrates bereits selbst Mitglied des 
           Aufsichtsrates ist. 
 
 
           Die vorstehend genannten Kandidaten nehmen derzeit keine 
           weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr. 
 
 
           Frau Elke Middelstaedt ist Geschäftsführererin der Eckert 
           Wagniskapital und Frühphasenfinanzierung GmbH, einem an der 
           Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär. Nach 
           Einschätzung des Aufsichtsrats steht darüber hinaus keiner der 
           vorgeschlagenen Kandidaten in persönlichen oder geschäftlichen 
           Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, 
           den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
           Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wären. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen im Wege der Einzelabstimmung 
           über die Kandidaten durchzuführen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 5.292.983 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne 
   Nennwert ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung 
   eine Stimme. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die 
   Gesellschaft 4.818 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft 
   allerdings gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Zum Zeitpunkt 
   der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der 
   stimmberechtigten Aktien somit 5.288.165 Stück. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung 
   anmelden und zudem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der 
   Gesellschaft bis spätestens am 15. Mai 2014 unter der nachfolgenden 
   Adresse zugehen: 
 
   Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG 
   c/o PR im Turm HV-Service AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

DJ DGAP-HV: Eckert & Ziegler Strahlen- und -2-

Römerstr. 72-74 
   68259 Mannheim 
   Telefax: +49 (0) 621/ 71 77 213 
   Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat in Textform (§ 126 b BGB) in 
   deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. 
 
   Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in 
   Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   der Versammlung (Nachweisstichtag), also auf den Beginn des 01. Mai 
   2014, zu beziehen. 
 
   Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag für die Ermittlung 
   der Aktionärseigenschaft im Hinblick auf die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Gemäß § 123 Abs. 3 
   Satz 6 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
   nur, wer den Nachweis der Aktionärseigenschaft zum Nachweisstichtag 
   erbracht hat. 
 
   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   gesperrt. Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter Anmeldung frei 
   über ihre Aktien verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist 
   allerdings der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
 
   Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren 
   Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die 
   Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz 
   werden den Aktionären über die Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, die an der 
   Hauptversammlung teilnehmen wollen, möglichst frühzeitig eine 
   Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
   erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende 
   Institut vorgenommen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen 
   Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
   fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch 
   während der Hauptversammlung möglich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr 
   als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, 
   soweit nicht Kreditinstituten, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 
   AktG gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, 
   Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
   die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, Vollmacht 
   erteilt werden soll. 
 
   Aktionäre können für die Erteilung der Vollmacht die Vordrucke auf der 
   Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen. Weitere 
   Einzelheiten zur Nutzung dieser Vordrucke finden sich auf der 
   Eintrittskarte. 
 
   Des Weiteren können Aktionäre für die Erteilung und den Widerruf der 
   Vollmacht die Internetseite www.hv-vollmachten.de benutzen. Diese 
   Internet-Plattform dient gleichzeitig als elektronischer 
   Kommunikationsweg für die Übermittlung des Nachweises der 
   Bevollmächtigung. Für die Nutzung ist ein Passwort erforderlich, das 
   auf der den Aktionären nach Anmeldung übersandten Eintrittskarte 
   abgedruckt ist. Weitere Informationen zur Nutzung finden sich auf der 
   genannten Internetseite. 
 
   Nachweise über die Bevollmächtigung müssen entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgelegt werden oder der 
   Gesellschaft per Post, per Telefax oder elektronisch wie folgt 
   übermittelt werden: 
 
   Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstraße 72-74 
   D-68259 Mannheim 
   Telefax: +49 (0) 621/ 71 77 213 
 
   Elektronisch: www.hv-vollmachten.de 
 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich bei der Ausübung 
   ihres Stimmrechts nach Maßgabe erteilter Weisungen durch einen von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. 
   Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom 
   Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne solche Weisungen ist die 
   Vollmacht ungültig. Sowohl für die Bevollmächtigung des 
   Stimmrechtsvertreters als auch für die Weisungen gelten die vorstehend 
   beschriebenen allgemeinen Regelungen zu Erteilung, Widerruf und 
   Nachweis der Bevollmächtigung. Bei Nutzung der Internetseite 
   www.hv-vollmachten.de für die Erteilung der Vollmacht und die 
   Übermittlung des Nachweises der Vollmachterteilung sind die Weisungen 
   allerdings in separater Form per Post oder per Fax zu übermitteln. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen nach §§ 135 Abs. 
   10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, 
   Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
   die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sowie für 
   den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung dieser gelten die 
   gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, sowie etwaige 
   besondere Regelungen, die von den jeweils zu Bevollmächtigten zu 
   erfragen sind. 
 
   Ergänzungsanträge zur Tagesordnung 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 
   erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
   richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, 
   spätestens also am 21. April 2014, zugehen. 
 
   Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln: 
 
   Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG 
   Vorstand 
   Robert-Rössle-Str. 10 
   13125 Berlin 
 
   § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen haben, 
   dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung 
   Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zum Tag der 
   Entscheidung über den Antrag halten, findet entsprechende Anwendung. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht sowie 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Außerdem werden sie den Aktionären im 
   Internet unter www.ezag.de > Investoren > Hauptversammlung sowie in 
   sonstiger gesetzlicher Weise mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu 
   einem bestimmten Punkt der Tagesordnung (§ 126 AktG) sowie Vorschläge 
   zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern (§ 127 
   AktG) übersenden. 
 
   Gegenanträge gemäß § 126 AktG, die der Gesellschaft einschließlich 
   einer Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung an die 
   nachfolgend aufgeführte Adresse übersandt werden, sind unter Angabe 
   des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
   Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite der Gesellschaft 
   zugänglich zu machen. Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht 
   von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer 
   der Ausschlusstatbestände gem. § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die 
   Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
   insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Für Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG gelten die vorstehend 
   beschriebenen Bestimmungen des § 126 AktG sinngemäß. Ein Wahlvorschlag 
   bedarf jedoch keiner Begründung. Die Verwaltung braucht einen 
   Wahlvorschlag über die in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründe hinaus 
   nicht zugänglich zu machen, wenn dieser nicht Namen, ausgeübten Beruf 
   und Wohnort des Kandidaten sowie Angaben zu dessen Mitgliedschaften in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen enthält. 
 
   Gegenanträge oder Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind 
   ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
   Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG 
   Investor Relations 
   Robert-Rössle-Str. 10 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

13125 Berlin 
   Telefax: +49 (0)30 94 10 84-112 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   werden im Internet unter www.ezag.de > Investoren > Hauptversammlung 
   veröffentlicht, sofern sie der Gesellschaft bis zum 07. Mai 2014 unter 
   vorstehend genannter Adresse zugegangen sind. 
 
   Auskunftsrecht 
 
   Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der 
   Gesellschaft, über die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu den verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu 
   geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft 
   zugänglich zu machenden Informationen, insbesondere der Inhalt der 
   Einberufung und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden 
   Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ezag.de > Investoren 
   > Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
   Berlin, im April 2014 
 
   Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG 
 
   Der Vorstand 
 
   Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: 
   Wir weisen Sie darauf hin, dass aufgrund der Regelung in § 12 Abs. 3 
   unserer Satzung die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 AktG auf 
   den elektronischen Kommunikationsweg beschränkt ist. Aus diesem Grund 
   werden keine gedruckten Mitteilungen zur Verfügung gestellt. 
   Weiterleitungsgebühren werden ausschließlich für elektronische 
   Mitteilungen nach § 1 Nr. 2 der Verordnung über den Ersatz von 
   Aufwendungen der Kreditinstitute erstattet. 
 
   Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an: 
   Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG, c/o PR IM TURM 
   HV-Service AG, Römerstr. 72-74; 68259 Mannheim, Telefax: +49 621 
   709907, E-Mail: versand@pr-im-turm.de 
 
 
 
 
 
10.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG 
              Robert-Rössle-Strasse 10 
              13125 Berlin 
              Deutschland 
E-Mail:       karolin.riehle@ezag.de 
Internet:     http://www.ezag.de 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 10, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.