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DGAP-HV: Centrotec Sustainable AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2014 in 59929 Brilon mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Centrotec Sustainable AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
10.04.2014 15:14 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   CENTROTEC Sustainable AG 
 
   BRILON 
 
   ISIN DE 0005407506 
   WKN 540750 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, den 20. Mai 2014, um 11:00 Uhr 
   im Kolpinghaus/Bürgerzentrum, Propst-Meyer-Straße 7, 
   59929 Brilon, Deutschland 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst 
           Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst 
           Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 
           289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs 
 
 
     TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 
           2013 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 26.396.121,13 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   * Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,20 je    EUR     3.522.910,00 
   dividendenberechtigter Stückaktie: 
 
   * Vortrag auf neue Rechnung:                      EUR    22.873.211,13 
 
   Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die von der 
   Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 12.080 Aktien gemäß 
   § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind und die bis zur 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2014 
   ausgegebenen und ggf. noch auszugebenden Aktien aus Aktienoptionen für 
   das Geschäftsjahr 2013 nicht dividendenberechtigt sind. 
 
   Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der 
   Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 21. Mai 2014. 
 
     TOP 3 Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das 
   Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrates für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das 
   Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 5 Aktualisierung des Unternehmensgegenstandes 
 
 
   § 2 der Satzung bestimmt den Unternehmensgegenstand der CENTROTEC 
   Sustainable AG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Wortlaut 
   des § 2 der Satzung zu aktualisieren und folgenden Beschluss zu 
   fassen: 
 
   § 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: 
 
           '1. Gegenstand des Unternehmens ist die 
           Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Produkten und 
           integrierten Systemlösungen aus den Bereichen Klima, Heizen 
           und Lüften in Gebäuden sowie die Produktion und der Vertrieb 
           von Produkten in der Medizin- und Kunststofftechnik. 
 
 
           2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und 
           Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem 
           Unternehmensgegenstand zu dienen. Die Gesellschaft kann 
           Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- oder Ausland 
           errichten, Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- und 
           Ausland gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen - auch 
           als persönlich haftender Gesellschafter - und solche 
           Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der 
           Beteiligung beschränken sowie Unternehmensverträge 
           abschließen. Sie ist berechtigt, ihre Geschäftstätigkeiten 
           ganz oder teilweise durch Tochter-, Beteiligungs- und 
           Gemeinschaftsunternehmen zu betreiben.' 
 
 
     TOP 6 Neuregelung der Vergütung des Aufsichtsrates 
 
 
   Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird derzeit in § 18 der 
   Satzung geregelt. Demnach beträgt die feste Vergütung jedes 
   Aufsichtsratsmitglieds EUR 24.000,00 pro Geschäftsjahr, hinzu kommt 
   eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Höhe von 0,1 % der in 
   dem Geschäftsjahr ausgezahlten Dividende. Der Vorsitzende des 
   Aufsichtsrates erhält das doppelte, sein Stellvertreter das 
   eineinhalbfache der Vergütung. 
 
   Um die Satzung inhaltlich zu entlasten und die Aufsichtsratsvergütung 
   flexibler an die konkreten Gegebenheiten bei der Gesellschaft ohne 
   gleichzeitige Satzungsänderung anpassen zu können soll die 
   Aufsichtsratsvergütung künftig nicht mehr in der Satzung geregelt 
   sein, sondern jeweils durch Hauptversammlungsbeschluss festgelegt 
   werden. 
 
   Zudem soll in diesem Zusammenhang die Aufsichtsratsvergütung in 
   Struktur und Höhe angepasst werden, um so der Arbeitsbelastung der 
   Aufsichtsratsmitglieder angemessen Rechnung zu tragen. 
 
   Zu diesem Zwecke schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende 
   Beschlüsse zu fassen: 
 
     a)    Änderung der Satzung 
 
 
           § 18 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) wird geändert 
           und wie folgt neu gefasst: 
 
 
             'Den Aufsichtsratsmitgliedern wird für ihre 
             Tätigkeit eine Vergütung gewährt, die von der 
             Hauptversammlung bewilligt wird.' 
 
 
 
     b)    Vergütung des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Vergütung des Aufsichtsrats wird aufschiebend bedingt auf 
           die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 Buchstabe a) der 
           Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Änderung 
           von § 18 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats) wie folgt 
           festgesetzt: 
 
 
       1.    Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem 
             Ersatz seiner Auslagen eine Vergütung, die aus einem festen 
             und einem erfolgsorientierten Bestandteil besteht. Die feste 
             Vergütung beträgt EUR 20.000,00 für jedes volle 
             Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat und ist 
             jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Die 
             erfolgsabhängige Vergütung beträgt 0,1 % des Gesamtbetrages 
             der für das jeweilige Geschäftsjahr ausgezahlten Dividende 
             und ist zusammen mit der Dividendenausschüttung zahlbar. 
 
 
       2.    Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat 
             nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, 
             erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer 
             Aufsichtsratszugehörigkeit. 
 
 
       3.    Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des 
             Aufsichtsrates und der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe 
             von 2.000,00 EUR für jede Sitzungsteilnahme als 
             Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz oder 
             entsprechende Zuschaltung. 
 
 
       4.    Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das 
             doppelte, sein Stellvertreter das eineinhalbfache der 
             Vergütung nach Ziffer 1 und 3. 
 
 
       5.    Die auf die Vergütung und die zu erstattenden 
             Auslagen zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft 
             erstattet. 
 
 
       6.    Die Gesellschaft kann die Mitglieder des 
             Aufsichtsrates in den Versicherungsschutz einer auf Kosten 
             der Gesellschaft unterhaltenen 
             Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die 
             Aufsichtsratstätigkeit einbeziehen. 
 
 
       7.    Die vorgenannten Bestimmungen über die Vergütung 
             der Aufsichtsratsmitglieder gelten mit Wirkung ab dem 
             Geschäftsjahr 2014 und bis die Hauptversammlung erneut über 
             die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss fasst. 
 
 
 
     TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bertha-von-Suttner-Straße 3, 34131 
   Kassel, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das am 31. 
   Dezember 2014 endende Geschäftsjahr zu bestellen. Dies umfasst auch 
   die Bestellung zum Abschlussprüfer für den Fall der Durchführung einer 
   prüferischen Durchsicht des im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts 
   gemäß § 37w bzw. § 37y Wertpapierhandelsgesetz zu erstellenden 
   verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichtes. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das 
   Grundkapital der Gesellschaft aus 17.626.630 auf den Inhaber lautenden 
   stimmberechtigten Stückaktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung 12.080 eigene Aktien. Hieraus stehen 
   ihr keine Stimmrechte zu. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
   Gesellschaft fristgerecht angemeldet und ihren Anteilsbesitz 
   nachgewiesen haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
   Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens am 
 
   13. Mai 2014 (24:00 Uhr) 
 
   zugehen: 
 
   CENTROTEC Sustainable AG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 10, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)

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