Bremen (ots) - In dem vielbeachteten Verfahren um eine angebliche Verletzung von Haribos "Goldbären" hat das OLG Köln heute entschieden, dass diese Wortmarke Lindts golden verpackten "Teddys" nicht entgegensteht und Haribos Markenrechte somit nicht verletzt werden. Ein wichtiger Etappensieg nicht nur für Lindt, sondern auch für die IP-Kanzlei Eisenführ Speiser, die Lindt in diesem grundlegenden Streit patentanwaltlich und rechtsanwaltlich in Kooperation mit WilmerHale vertritt.
Seit 2011 beschäftigen zwei Bären Deutschlands Markenrechtler. Der Süßwarenhersteller Haribo klagte vor dem LG Köln gegen den Schweizer Premium-Chocolatier Lindt und nahm dabei den sogenannten "Lindt-Teddy" ins Visier, einen in Goldfolie verpackten Schokoladenbären. Diese dreidimensionale Produktgestaltung, so argumentierte Haribo, verletze die eingetragene Wortmarke "Goldbären".
Mit einer solchen Kollision zwischen einer Wortmarke und einer dreidimensionalen Produktgestaltung hatte sich die deutsche Rechtsprechung zuvor noch nie befasst. Das LG Köln musste also juristisches Neuland betreten - und entschied zunächst für Haribo: Der Lindt-Teddy sei die bildliche Darstellung der Wortmarke und ihr dabei so ähnlich, dass Verwechslungsgefahr bestehe.
In zweiter Instanz hat sich das Blatt nun jedoch gewendet. Das Lindt-Team, unter anderem die ausgewiesenen Marken-Experten Rainer Böhm und Günther Eisenführ, konnte das OLG Köln davon überzeugen, dass die angesprochenen Verkehrskreise nicht glauben, der goldene Schokoladenbär stamme von Haribo. Damit wurde Lindt vom Vorwurf der Rechtsverletzung freigesprochen.
Das Verfahren geht nun, wie vorab von Haribo und Lindt vereinbart, vor den Bundesgerichtshof, der als höchste Instanz für Rechtssicherheit in der grundsätzlichen Frage der Kollision zwischen unterschiedlichen Markenformen sorgen soll.
Über Eisenführ Speiser:
Die 1966 in Bremen gegründete Kanzlei Eisenführ Speiser ist spezialisiert auf den Bereich des geistigen Eigentums (Intellectual Property, kurz: IP) und gehört zu den "Top Ten" der IP-Kanzleien in Deutschland. Das Dienstleistungsspektrum umfasst auch das Urheber- und Wettbewerbsrecht. Eisenführ Speiser beschäftigt sowohl Patent- als auch Rechtsanwälte, deren enge Zusammenarbeit zu einer hohen Kompetenz insbesondere in den Gebieten Streitverfahren, Lizenz- und Vertragsrecht, IP-Portfolio-Analyse sowie IP Due Diligence führt. Im Mittelpunkt sämtlicher Aktivitäten steht dabei stets das unternehmerische Mitdenken. Auf Grundlage sorgfältiger Recherchen und Analysen gibt Eisenführ Speiser den Mandanten Handlungsempfehlungen für den strategischen Einsatz gewerblicher Schutzrechte (Patente, Marken, Designs). An den mittlerweile vier Standorten Bremen, München, Berlin und Hamburg sind über 220 Mitarbeiter, darunter mehr als 50 Berufsträger/IP-Professionals, auf nationaler und internationaler Ebene im Einsatz. Mehr Informationen unter www.eisenfuhr.com.
OTS: Eisenführ Speiser newsroom: http://www.presseportal.de/pm/109203 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_109203.rss2
Pressekontakt: Eisenführ Speiser Rainer Böhm Tel.: 040 309744-0 E-Mail: rbohm@eisenfuhr.com
Seit 2011 beschäftigen zwei Bären Deutschlands Markenrechtler. Der Süßwarenhersteller Haribo klagte vor dem LG Köln gegen den Schweizer Premium-Chocolatier Lindt und nahm dabei den sogenannten "Lindt-Teddy" ins Visier, einen in Goldfolie verpackten Schokoladenbären. Diese dreidimensionale Produktgestaltung, so argumentierte Haribo, verletze die eingetragene Wortmarke "Goldbären".
Mit einer solchen Kollision zwischen einer Wortmarke und einer dreidimensionalen Produktgestaltung hatte sich die deutsche Rechtsprechung zuvor noch nie befasst. Das LG Köln musste also juristisches Neuland betreten - und entschied zunächst für Haribo: Der Lindt-Teddy sei die bildliche Darstellung der Wortmarke und ihr dabei so ähnlich, dass Verwechslungsgefahr bestehe.
In zweiter Instanz hat sich das Blatt nun jedoch gewendet. Das Lindt-Team, unter anderem die ausgewiesenen Marken-Experten Rainer Böhm und Günther Eisenführ, konnte das OLG Köln davon überzeugen, dass die angesprochenen Verkehrskreise nicht glauben, der goldene Schokoladenbär stamme von Haribo. Damit wurde Lindt vom Vorwurf der Rechtsverletzung freigesprochen.
Das Verfahren geht nun, wie vorab von Haribo und Lindt vereinbart, vor den Bundesgerichtshof, der als höchste Instanz für Rechtssicherheit in der grundsätzlichen Frage der Kollision zwischen unterschiedlichen Markenformen sorgen soll.
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