Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Hörsching (pta019/11.04.2014/19:00) - EINLADUNG zur 14. Ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 14. ordentlichen
Hauptversammlung der POLYTEC HOLDING AG am Mittwoch, dem 14. Mai 2014, um 10.00
Uhr, am Standort der Gesellschaft in 4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2013.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2013.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013.
6. Neuerliche Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65
Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft. Ermächtigung des
Vorstandes zur Einziehung von Aktien sowie Ermächtigung des Aufsichtsrates,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen.
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 23. April 2014 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 4063 Hörsching, Polytec-Straße 1,
Abteilung Investor Relations, Manuel Taverne, während der üblichen
Geschäftszeiten (Mo - Do: 8:00 -17:00 Uhr und Freitag 8:00-12:00 Uhr) auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7
- Bericht des Vorstandes zu TOP 6
- Bericht des Vorstandes über den Bestand an eigenen Aktien gemäß § 65 Abs 3
AktG
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser
Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
sind spätestens ab 23. April 2014 außerdem im Internet unter
www.polytec-group.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 23. April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an die
Adresse 4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Abteilung Investor Relations, Manuel
Taverne, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 05.
Mai 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 7221 701 38 oder an 4063
Hörsching, Polytec-Straße 1, Abteilung Investor Relations, Manuel Taverne, oder
per E-Mail investor.relations@polytec-group.com, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds muss die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG dem Wahlvorschlag angeschlossen
sein. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die Lage des Konzern sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.polytec-group.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 04. Mai
2014 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Es genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 09. Mai
2014 an die Anmeldestelle zugehen muss.
Anmeldestelle: HV Operation Center 1
Postanschrift:
Oesterreichische Kontrollbank AG,
Abteilung KMS / HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 6. Stock
1010 Wien
Fax-Nummer: +43 (0)1-928 90 60
E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb.at
SWIFT BIC: OEKOATWWHVS
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse
zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für den Inhalt das nachfolgend
Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, zudem der Nennbetrag
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 04. Mai 2014
beziehen und darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen
auch per Telefax oder E-Mail übermitteln:
Fax-Nummer: +43 (0)1-928 90 60
E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb.at
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nach genannten
Adressen zugehen:
Per Post:
POLYTEC Holding AG
Investor Relations
Polytec Strasse 1 (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 11, 2014 13:00 ET (17:00 GMT)
Hörsching (pta019/11.04.2014/19:00) - EINLADUNG zur 14. Ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 14. ordentlichen
Hauptversammlung der POLYTEC HOLDING AG am Mittwoch, dem 14. Mai 2014, um 10.00
Uhr, am Standort der Gesellschaft in 4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2013.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2013.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013.
6. Neuerliche Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65
Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft. Ermächtigung des
Vorstandes zur Einziehung von Aktien sowie Ermächtigung des Aufsichtsrates,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen.
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 23. April 2014 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 4063 Hörsching, Polytec-Straße 1,
Abteilung Investor Relations, Manuel Taverne, während der üblichen
Geschäftszeiten (Mo - Do: 8:00 -17:00 Uhr und Freitag 8:00-12:00 Uhr) auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7
- Bericht des Vorstandes zu TOP 6
- Bericht des Vorstandes über den Bestand an eigenen Aktien gemäß § 65 Abs 3
AktG
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser
Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
sind spätestens ab 23. April 2014 außerdem im Internet unter
www.polytec-group.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 23. April 2014 der Gesellschaft ausschließlich an die
Adresse 4063 Hörsching, Polytec-Straße 1, Abteilung Investor Relations, Manuel
Taverne, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 05.
Mai 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 7221 701 38 oder an 4063
Hörsching, Polytec-Straße 1, Abteilung Investor Relations, Manuel Taverne, oder
per E-Mail investor.relations@polytec-group.com, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds muss die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG dem Wahlvorschlag angeschlossen
sein. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die Lage des Konzern sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.polytec-group.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 04. Mai
2014 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.
Es genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 09. Mai
2014 an die Anmeldestelle zugehen muss.
Anmeldestelle: HV Operation Center 1
Postanschrift:
Oesterreichische Kontrollbank AG,
Abteilung KMS / HV Operation Center 1
Strauchgasse 1-3, 6. Stock
1010 Wien
Fax-Nummer: +43 (0)1-928 90 60
E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb.at
SWIFT BIC: OEKOATWWHVS
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse
zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für den Inhalt das nachfolgend
Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, zudem der Nennbetrag
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 04. Mai 2014
beziehen und darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen
auch per Telefax oder E-Mail übermitteln:
Fax-Nummer: +43 (0)1-928 90 60
E-Mail: hv.anmeldung-1@oekb.at
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nach genannten
Adressen zugehen:
Per Post:
POLYTEC Holding AG
Investor Relations
Polytec Strasse 1 (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 11, 2014 13:00 ET (17:00 GMT)