Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
58 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2014 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

KUKA Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.04.2014 15:15 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   KUKA Aktiengesellschaft 
 
   Augsburg 
 
   ISIN: DE0006204407 
 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
 
   28. Mai 2014 um 10.00 Uhr 
 
   im Kongresszentrum 'Kongress am Park Augsburg' (nachfolgend 
   'Kongresshalle'), Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   eingeladen. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
           Lageberichts für die KUKA Aktiengesellschaft und den Konzern, 
           einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 
           289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie § 315 Abs. 4 HGB, für das 
           Geschäftsjahr 2013; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Die vorstehend genannten Unterlagen liegen vom Tag der 
           Einberufung an in den Geschäftsräumen der KUKA 
           Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 86165 Augsburg, zur 
           Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der 
           Gesellschaft unter www.kuka-ag.de zugänglich. Eine Abschrift 
           wird jedem Aktionär auf Verlangen kostenlos erteilt und 
           zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der 
           Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat und damit eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung entfällt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           KUKA Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 
           2013 in Höhe von EUR 34.601.697,30 wie folgt zu verwenden: 
 
 
          Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je              EUR 
          dividendenberechtigter Stückaktie               10.174.629,30 
 
          Gewinnvortrag                                             EUR 
                                                          24.427.068,00 
 
 
           Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die 
           KUKA Aktiengesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die 
           Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien 
           halten, so sind diese nicht dividendenberechtigt. Für diesen 
           Fall wird in der Hauptversammlung ein angepasster 
           Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der bei 
           entsprechend reduzierter Ausschüttung unverändert eine 
           Dividende von EUR 0,30 je stimmberechtigter Stückaktie und 
           eine Erhöhung des Gewinnvortrags vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelentlastung über die Entlastung der Mitglieder des 
           Vorstands entscheiden zu lassen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelentlastung über die Entlastung der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss eines 
           Andienungs- und Bezugsrechts; Ermächtigung zur Einziehung 
           erworbener eigener Aktien, auch mit Kapitalherabsetzung und 
           Aufhebung der bestehenden Erwerbs- und Verwendungsermächtigung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       a)    Die der Gesellschaft durch die ordentliche 
             Hauptversammlung vom 29. April 2010 erteilte und noch bis 
             zum 28. April 2015 bestehende Ermächtigung zum Erwerb und 
             zur Verwendung eigener Aktien wird mit Wirkung ab 
             Wirksamwerden der nachfolgenden neuen Ermächtigung 
             aufgehoben. 
 
 
       b)    Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien 
             bis zu insgesamt 10% des bei der Beschlussfassung 
             bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann 
             ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, durch die 
             Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch abhängige oder 
             in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen, 
             und der Erwerb kann auch für ihre oder deren Rechnung durch 
             Dritte durchgeführt werden. Die Erwerbsermächtigung gilt bis 
             zum 27. Mai 2019. 
 
 
       c)    Der Erwerb von eigenen Aktien erfolgt über die 
             Börse oder im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten 
             öffentlichen Kaufangebots der Gesellschaft. Der von der 
             Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie darf den 
             durchschnittlichen Schlusskurs für die Aktien der 
             Gesellschaft im XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG 
             (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten 
             fünf Handelstagen vor dem Erwerb eigener Aktien bzw. im 
             Falle eines öffentlichen Kaufangebots am achten bis vierten 
             Handelstag (jeweils einschließlich) vor dem Tag der 
             Veröffentlichung des öffentlichen Kaufangebots (ohne 
             Erwerbsnebenkosten) um nicht mehr als 10% überschreiten und 
             um nicht mehr als 10% unterschreiten. Ergeben sich nach 
             Veröffentlichung des öffentlichen Kaufangebots der 
             Gesellschaft erhebliche Kursabweichungen vom gebotenen 
             Kaufpreis oder den Grenzwerten der gebotenen 
             Kaufpreisspanne, so kann das Angebot angepasst werden. In 
             diesem Fall bestimmt sich der maßgebliche Betrag nach dem 
             entsprechenden Kurs am letzten Handelstag vor der 
             Veröffentlichung der Anpassung; die 10%-Grenze für das Über- 
             oder Unterschreiten ist auf diesen Betrag anzuwenden. Sofern 
             die Anzahl der von den Aktionären zum Rückkauf angebotenen 
             Aktien das Rückkaufsvolumen überschreitet, muss unter 
             insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der 
             Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien die Annahme im 
             Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine 
             bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 
             Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je 
             Aktionär der Gesellschaft kann unter insoweit partiellem 
             Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur 
             Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Ebenfalls 
             vorgesehen werden kann eine Rundung nach kaufmännischen 
             Gesichtspunkten zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von 
             Aktien. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. 
 
 
       d)    Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser 
             und früher erteilten Ermächtigungen erworbenen eigenen 
             Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des 
             Bezugsrechts der Aktionäre 
 
 
         (1)   im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen 
               oder beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen 
               oder Beteiligungen an Unternehmen oder zum Erwerb 
               sonstiger Vermögensgegenstände (einschließlich Forderungen 
               Dritter gegen die Gesellschaft) an Dritte zu veräußern; 
 
 
         (2)   auch in anderer Weise als über die Börse oder 
               durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, wenn 
               diese Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert 
               werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft 
               zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich 
               unterschreitet. 
 
 
               Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass 
               die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 
               Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10% des 
               Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder 
               im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
               Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung auf 10% 
               des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, 
 
 
           (a)   die zur Bedienung von Options- oder 
                 Wandelanleihen, Genussrechten oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 14, 2014 09:15 ET (13:15 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.