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DGAP-HV: GfK SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in Meistersingerhalle Nürnberg, Münchener Str. 21, 90478 Nürnberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

GfK SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.04.2014 15:20 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   GfK SE 
 
   Nürnberg 
 
   ISIN: DE0005875306 
   WKN: 587530 
 
 
   Einladung zur 6. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
   27. Mai 2014 um 10.00 Uhr 
   in der Meistersingerhalle, Münchener Straße 21, 90478 Nürnberg 
   stattfindenden 
   6. ordentlichen Hauptversammlung 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013, des gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats, des 
           Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
           sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           übernahmerelevanten Angaben (§§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuchs) und den wesentlichen Merkmalen des 
           internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (§ 289 Abs. 5 
           des Handelsgesetzbuchs) 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
           Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz 
           festgestellt. Nach §§ 172, 173 Aktiengesetz ist somit zum 
           Tagesordnungspunkt 1 eine Beschlussfassung durch die 
           Hauptversammlung nicht erforderlich. Die vorgenannten 
           Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von Euro 89.593.552,74 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,65 je    Euro    23.727.532,40 
   dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   Gewinnvortrag                                    Euro    65.866.020,34 
 
   Bilanzgewinn                                     Euro    89.593.552,74 
 
 
           Die Dividende wird am 28. Mai 2014 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands der GfK SE, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, 
           für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats der GfK SE, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert 
           haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Empfehlung des 
           Audit Committee, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
           Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß Art. 40 
           Abs. 2 und Abs. 3 SE-Verordnung, § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 
           21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, Teil III. der 
           SE-Beteiligungsvereinbarung für die Gesellschaft und § 9 Abs. 
           1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und aus vier 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die 
           Anteilseignervertreter sind von der Hauptversammlung zu 
           bestellen; hierbei ist die Hauptversammlung nicht an 
           Wahlvorschläge gebunden. Die Arbeitnehmervertreter werden 
           aufgrund des Verfahrens bestellt, das in der 
           SE-Beteiligungsvereinbarung für die Gesellschaft vorgesehen 
           ist. 
 
 
           Herr Dr. Christoph Achenbach, 50937 Köln, geschäftsführender 
           Gesellschafter bei der BfUN Beratung für Unternehmensführung 
           und -nachfolge GmbH, hat in Einklang mit der Satzung und der 
           Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der GfK SE aus persönlichen 
           Gründen die Niederlegung seines Mandats als 
           Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ablauf 
           der Hauptversammlung am 27. Mai 2014 erklärt und wird zu 
           diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. 
 
 
           Für die restliche Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds soll 
           ein Nachfolger gemäß § 9 Abs. 5 der Satzung von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
             Frau Aliza Knox, Managing Director, Online Sales, 
             Asia Pacific bei Twitter Singapur, wohnhaft in Singapur mit 
             Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 27. Mai 
             2014 für die restliche Amtszeit des ausscheidenden 
             Aufsichtsratsmitglieds Dr. Christoph Achenbach als dessen 
             Nachfolgerin in den Aufsichtsrat zu wählen. Die restliche 
             Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds Dr. Christoph 
             Achenbach läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
             über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, 
             längstens jedoch bis zum 18. Mai 2016 (sechs Jahre nach 
             Bestellung von Dr. Christoph Achenbach). 
 
 
 
           Frau Aliza Knox ist Mitglied in folgenden vergleichbaren 
           ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       -     Invocare Limited, North Sydney, Australien 
 
 
       -     Singapore Post Ltd., Singapur 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des 
           Bezugs- oder Andienungsrechts 
 
 
           Die von der Hauptversammlung vom 19. Mai 2010 erteilte 
           Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien 
           läuft am 18. Mai 2015 ab. Der Hauptversammlung soll 
           vorgeschlagen werden, unter Aufhebung der bisherigen 
           Ermächtigung eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur 
           Verwendung eigener Aktien zu erteilen. Durch die Neuerteilung 
           der Ermächtigung wird vermieden, dass die bisherige 
           Ermächtigung zwischen den Hauptversammlungen 2014 und 2015 
           ausläuft. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
       a)    Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vom 
             19. Mai 2010 wird für die Zeit ab Wirksamwerden der 
             nachfolgenden neuen Ermächtigung aufgehoben. 
 
 
       b)    Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 
             Aktiengesetz ermächtigt, eigene Aktien in Höhe von bis zu 
             insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder 
             falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der 
             Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu 
             erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit 
             anderen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden 
             oder ihr nach den §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, 
             zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen 
             Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf von der 
             Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien 
             genutzt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 26. Mai 2019. 
 
 
       c)    Die Ermächtigung unter lit. b) kann ganz oder in 
             Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder 
             mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch abhängige oder 
             im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen 
             oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt 
             werden. 
 
 
       d)    Der Erwerb von eigenen Aktien erfolgt nach Wahl 
             des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines an 
             alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. 
             mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines 
             solchen Angebots. 
 
 
         (1)   Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, 
               darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie 
               (ohne Erwerbsnebenkosten) den Schlusskurs der Aktie im 
               Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) 
               an dem letzten Handelstag vor dem Stichtag um nicht mehr 
               als 10% über- und nicht mehr als 10% unterschreiten. 
               Stichtag ist dabei der Tag der endgültigen Entscheidung 
               des Vorstands über das formelle Angebot. Im Falle der 
               Angebotsanpassung tritt an seine Stelle der Tag der 
               endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Anpassung. 
 
 
         (2)   Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches 
               Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe 

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April 14, 2014 09:20 ET (13:20 GMT)

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