DJ DGAP-HV: WMF AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
WMF AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.04.2014 16:51
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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WMF AG
Geislingen an der Steige
ISIN DE0007803009 und DE0007803033
WKN 780300 und 780303
Einladung zur 131. Ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am 22. Mai 2014 um 10.30 Uhr (MESZ),
im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal,
Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart
stattfindenden 131. Ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
WMF AG mit Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten
Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das
Geschäftsjahr 2013 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.wmf-group.com/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich und liegen außerdem in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft in der Eberhardstraße, 73312 Geislingen an der
Steige zu den üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft aus.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift
erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der
WMF AG in Höhe von EUR 7.000.000,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50
je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 6.977.734,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe eines EUR 22.266,00.
Betrages von
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien (18.504 Stammaktien und 26.028 Vorzugsaktien) am Tag
der Einberufung der Hauptversammlung, die gemäß § 71 b AktG
nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann
sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern
oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien erworben oder eigene
Aktien veräußert werden. In diesem Fall wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend geänderter
Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur
Abstimmung gestellt, der unverändert eine Ausschüttung von EUR
0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (Niederlassung
Stuttgart) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
***
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung
des Stimmrechts:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und
Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehend genannter
Adresse der Anmeldestelle in deutscher oder englischer Sprache
anmelden:
WMF AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Productions
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 - 12012 86045
E-Mail: WP.HV@db-is.com
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist durch eine
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag) und somit auf den 01. Mai 2014, 0.00 Uhr (MESZ)zu
beziehen und muss der Gesellschaft mit der Anmeldung bis spätestens
15. Mai 2014, 24.00 Uhr (MESZ) unter obiger Adresse zugegangen sein.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, ihre
depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Aktionäre,
die bei ihrer depotführenden Bank rechtzeitig eine Eintrittskarte zur
Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts
weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die
Anmeldung werden in diesen Fällen durch die depotführende Bank
vorgenommen.
Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und (im Falle der
Stammaktionäre) des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat,
dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung.
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben,
können - unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im
Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber - somit nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die die vorgenannten Voraussetzungen für eine Teilnahme an
der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts erfüllen, haben auch
die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen
sonstigen Dritten, auszuüben.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat in Textform zu
erfolgen; § 135 AktG bleibt unberührt. Für den Fall, dass ein Aktionär
mehr als einer Person Vollmacht erteilt, kann eine oder mehrere von
den bevollmächtigten Personen von der Gesellschaft zurückgewiesen
werden. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den
Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach der
Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre
eine eigene Vollmacht in Textform ausstellen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder
vorab durch rechtzeitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft an
folgende Adresse erfolgen:
WMF AG
Rechtsabteilung
Eberhardstraße
73309 Geislingen an der Steige
Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51
E-Mail: finanzen@wmf.de
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür die Ein- und Auslasskontrolle
zur Hauptversammlung im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle,
Beethovensaal, Berliner Platz 1-3, Stuttgart zur Verfügung.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 14, 2014 10:52 ET (14:52 GMT)
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den
Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8
AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten,
bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem
Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten die Aktionäre, die ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in §
135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen
bevollmächtigen wollen, sich mit diesen über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen
fest: Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das Stimmrecht
nur nach Maßgabe erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der
Tagesordnung ausüben. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht
möglich. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher
Weisungen kann - abgesehen von der Vollmachtserteilung während der
Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der
Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird - ausschließlich das
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und
Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit
Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Vollmachten (mit
Weisungen) für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaften müssen -
sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung unter
Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung
gestellt wird, erteilt werden - bei der Gesellschaft bis spätestens
21. Mai 2014, 12.00 Uhr (MESZ) unter der nachstehend genannten Adresse
eingehen:
WMF AG
Rechtsabteilung
Eberhardstraße
73309 Geislingen an der Steige
Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51
E-Mail: finanzen@wmf.de
Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung finden sich auch auf der
Eintrittskarte mit Vollmachtsformular.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs.1,
§ 127 und § 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen,
das entspricht 195.313 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der WMF AG
zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 21. April 2014,
24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Bitte richten Sie ein entsprechendes
Verlangen an folgende Adresse:
WMF AG
Rechtsabteilung
Eberhardstraße
73309 Geislingen an der Steige
Wird das Verlangen in einer die Schriftform ersetzenden elektronischen
Form (§§ 126a, 126 Abs. 3 BGB) übermittelt, hat der Aktionär dem
Verlangen seinen Namen hinzuzufügen und das elektronische Dokument mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz
zu versehen und an folgende E-Mail-Adresse zu richten:
finanzen@wmf.de
Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 in Verbindung
mit Abs. 1 und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 und 70 AktG verwiesen.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse
http://www.wmf-group.com/investor-relations/hauptversammlung.html
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die
WMF AG
Rechtsabteilung
Eberhardstraße
73309 Geislingen an der Steige
Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51
E-Mail: finanzen@wmf.de
zu richten.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
zu den Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen werden nach ihrem
Eingang unter der Internetadresse
http://www.wmf-group.com/investor-relations//hauptversammlung.html
veröffentlicht, wenn und soweit sie bis zum 07. Mai 2014, 24.00 Uhr
(MESZ), bei der oben genannten Adresse eingehen. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund
besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache
zu stellen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, den §§ 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich unter der
Internetadresse
http://www.wmf-group.com/investor-relations/hauptversammlung.html.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Gemäß § 124a AktG sind diese Einladung zur Hauptversammlung, die der
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.wmf-group.com/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich.
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der
gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung (Angabe gemäß § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 35.840.000 Euro und ist eingeteilt in 14
Mio. nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des
Grundkapitals von EUR 2,56 je Aktie, davon 4.666.600 Vorzugsaktien
sowie 9.333.400 Stammaktien. Jede Stammaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme, die Vorzugsaktien gewähren außer in den
gesetzlich geregelten Fällen kein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte entspricht der Gesamtzahl der Stammaktien der Gesellschaft
und beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
9.333.400.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 18.504 eigene Stammaktien, aus denen der Gesellschaft
gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der
Einberufung beträgt die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien
demzufolge 9.314.896. Die Anzahl der Stimmrechte kann sich bis zur
Hauptversammlung durch Erwerb oder Veräußerung eigener Aktien noch
verändern.
Geislingen an der Steige, im April 2014
Der Vorstand
14.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: WMF AG
Eberhardstraße
73312 Geislingen
Deutschland
Telefon: +49 7331 258385
Fax: +49 7331 258051
E-Mail: finanzen@wmf.de
Internet: http://www.wmf-group.com
ISIN: DE0007803009
WKN: 780300, 780303
Börsen: Frankfurt, Stuttgart
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(END) Dow Jones Newswires
April 14, 2014 10:52 ET (14:52 GMT)
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