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Dow Jones News
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DGAP-HV: WMF AG: Korrektur: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: WMF AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

WMF AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.04.2014 16:51 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   WMF AG 
 
   Geislingen an der Steige 
 
   ISIN DE0007803009 und DE0007803033 
   WKN 780300 und 780303 
 
 
   Einladung zur 131. Ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
 
   am 22. Mai 2014 um 10.30 Uhr (MESZ), 
 
   im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Beethovensaal, 
   Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart 
   stattfindenden 131. Ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           WMF AG mit Lagebericht der Gesellschaft sowie des gebilligten 
           Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht für das 
           Geschäftsjahr 2013 und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 
           Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
           festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
           daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           vorgesehen. 
 
 
           Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.wmf-group.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
           zugänglich und liegen außerdem in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft in der Eberhardstraße, 73312 Geislingen an der 
           Steige zu den üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft aus. 
           Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift 
           erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
           WMF AG in Höhe von EUR 7.000.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von                   EUR            0,50 
 
   je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt    EUR    6.977.734,00 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe eines      EUR      22.266,00. 
   Betrages von 
 
 
           Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
           Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
           Aktien (18.504 Stammaktien und 26.028 Vorzugsaktien) am Tag 
           der Einberufung der Hauptversammlung, die gemäß § 71 b AktG 
           nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann 
           sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern 
           oder erhöhen, wenn weitere eigene Aktien erworben oder eigene 
           Aktien veräußert werden. In diesem Fall wird in der 
           Hauptversammlung ein entsprechend geänderter 
           Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur 
           Abstimmung gestellt, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 
           0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
           entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (Niederlassung 
           Stuttgart) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
           das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
   *** 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung 
   des Stimmrechts: 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stamm- und 
   Vorzugsaktionäre, zur Ausübung des Stimmrechts die Stammaktionäre 
   berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehend genannter 
   Adresse der Anmeldestelle in deutscher oder englischer Sprache 
   anmelden: 
 
   WMF AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Productions 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 (0)69 - 12012 86045 
   E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist durch eine 
   in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
   erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den 
   Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
   (Nachweisstichtag) und somit auf den 01. Mai 2014, 0.00 Uhr (MESZ)zu 
   beziehen und muss der Gesellschaft mit der Anmeldung bis spätestens 
   15. Mai 2014, 24.00 Uhr (MESZ) unter obiger Adresse zugegangen sein. 
 
   Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
   Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu 
   verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form 
   erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den 
   Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, ihre 
   depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Aktionäre, 
   die bei ihrer depotführenden Bank rechtzeitig eine Eintrittskarte zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts 
   weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die 
   Anmeldung werden in diesen Fällen durch die depotführende Bank 
   vorgenommen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und (im Falle der 
   Stammaktionäre) des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis 
   zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder 
   die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, 
   dass er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im 
   Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. 
   Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag erworben haben, 
   können - unbeschadet der Möglichkeit von Bevollmächtigungen im 
   Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber - somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit 
   der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre, die die vorgenannten Voraussetzungen für eine Teilnahme an 
   der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts erfüllen, haben auch 
   die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen 
   sonstigen Dritten, auszuüben. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat in Textform zu 
   erfolgen; § 135 AktG bleibt unberührt. Für den Fall, dass ein Aktionär 
   mehr als einer Person Vollmacht erteilt, kann eine oder mehrere von 
   den bevollmächtigten Personen von der Gesellschaft zurückgewiesen 
   werden. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den 
   Vollmachtsabschnitt auf dem Eintrittskartenformular, das sie nach der 
   Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre 
   eine eigene Vollmacht in Textform ausstellen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   vorab durch rechtzeitige Erklärung gegenüber der Gesellschaft an 
   folgende Adresse erfolgen: 
 
   WMF AG 
   Rechtsabteilung 
   Eberhardstraße 
   73309 Geislingen an der Steige 
   Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51 
   E-Mail: finanzen@wmf.de 
 
   Am Tag der Hauptversammlung steht dafür die Ein- und Auslasskontrolle 
   zur Hauptversammlung im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, 
   Beethovensaal, Berliner Platz 1-3, Stuttgart zur Verfügung. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 14, 2014 10:52 ET (14:52 GMT)

Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den 
   Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 
   AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, 
   bevollmächtigt, so ist die Vollmachtserklärung von dem 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachtserklärung 
   muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
   verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten die Aktionäre, die ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 
   135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen 
   bevollmächtigen wollen, sich mit diesen über die Form der Vollmacht 
   abzustimmen. 
 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   vertreten zu lassen. Hierfür legt die Gesellschaft folgende Regelungen 
   fest: Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das Stimmrecht 
   nur nach Maßgabe erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der 
   Tagesordnung ausüben. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht 
   möglich. Für die Bevollmächtigung unter Erteilung ausdrücklicher 
   Weisungen kann - abgesehen von der Vollmachtserteilung während der 
   Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der 
   Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird - ausschließlich das 
   zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und 
   Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit 
   Weisungen), ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Vollmachten (mit 
   Weisungen) für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaften müssen - 
   sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung unter 
   Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung 
   gestellt wird, erteilt werden - bei der Gesellschaft bis spätestens 
   21. Mai 2014, 12.00 Uhr (MESZ) unter der nachstehend genannten Adresse 
   eingehen: 
 
   WMF AG 
   Rechtsabteilung 
   Eberhardstraße 
   73309 Geislingen an der Steige 
   Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51 
   E-Mail: finanzen@wmf.de 
 
   Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung finden sich auch auf der 
   Eintrittskarte mit Vollmachtsformular. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs.1, 
   § 127 und § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, 
   das entspricht 195.313 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf 
   die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der WMF AG 
   zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 21. April 2014, 
   24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Bitte richten Sie ein entsprechendes 
   Verlangen an folgende Adresse: 
 
   WMF AG 
   Rechtsabteilung 
   Eberhardstraße 
   73309 Geislingen an der Steige 
 
   Wird das Verlangen in einer die Schriftform ersetzenden elektronischen 
   Form (§§ 126a, 126 Abs. 3 BGB) übermittelt, hat der Aktionär dem 
   Verlangen seinen Namen hinzuzufügen und das elektronische Dokument mit 
   einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz 
   zu versehen und an folgende E-Mail-Adresse zu richten: 
 
   finanzen@wmf.de 
 
   Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 in Verbindung 
   mit Abs. 1 und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 und 70 AktG verwiesen. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse 
   http://www.wmf-group.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
   bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
   Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen 
   mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die 
 
   WMF AG 
   Rechtsabteilung 
   Eberhardstraße 
   73309 Geislingen an der Steige 
   Telefax: +49 (0)7331 - 25 80 51 
   E-Mail: finanzen@wmf.de 
 
   zu richten. 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
   zu den Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des 
   Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen werden nach ihrem 
   Eingang unter der Internetadresse 
   http://www.wmf-group.com/investor-relations//hauptversammlung.html 
   veröffentlicht, wenn und soweit sie bis zum 07. Mai 2014, 24.00 Uhr 
   (MESZ), bei der oben genannten Adresse eingehen. Eventuelle 
   Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsgrund 
   besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
   und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in 
   der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache 
   zu stellen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 
   Abs. 1, den §§ 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich unter der 
   Internetadresse 
   http://www.wmf-group.com/investor-relations/hauptversammlung.html. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Gemäß § 124a AktG sind diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere 
   Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.wmf-group.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
   zugänglich. 
 
   Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der 
   gleichen Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung (Angabe gemäß § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG) 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft 35.840.000 Euro und ist eingeteilt in 14 
   Mio. nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des 
   Grundkapitals von EUR 2,56 je Aktie, davon 4.666.600 Vorzugsaktien 
   sowie 9.333.400 Stammaktien. Jede Stammaktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme, die Vorzugsaktien gewähren außer in den 
   gesetzlich geregelten Fällen kein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte entspricht der Gesamtzahl der Stammaktien der Gesellschaft 
   und beträgt demnach im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   9.333.400. 
 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 18.504 eigene Stammaktien, aus denen der Gesellschaft 
   gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Im Zeitpunkt der 
   Einberufung beträgt die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien 
   demzufolge 9.314.896. Die Anzahl der Stimmrechte kann sich bis zur 
   Hauptversammlung durch Erwerb oder Veräußerung eigener Aktien noch 
   verändern. 
 
   Geislingen an der Steige, im April 2014 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
14.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  WMF AG 
              Eberhardstraße 
              73312 Geislingen 
              Deutschland 
Telefon:      +49 7331 258385 
Fax:          +49 7331 258051 
E-Mail:       finanzen@wmf.de 
Internet:     http://www.wmf-group.com 
ISIN:         DE0007803009 
WKN:          780300, 780303 
Börsen:       Frankfurt,  Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 14, 2014 10:52 ET (14:52 GMT)

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