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DGAP-HV: XING AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

XING AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
15.04.2014 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   XING AG 
 
   Hamburg 
 
   - WKN XNG888 - 
   - ISIN DE000XNG8888 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 23. Mai 2014, um 
   10:00 Uhr, in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 
   Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der XING 
           AG zum 31. Dezember 2013 sowie des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 
           HGB 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
 
           http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2014/ 
           eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung am 23. Mai 2014 zugänglich sein und mündlich 
           erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der 
           Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG 
           gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG 
           festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 
           1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu 
           beschließen hat, liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 10.063.172,03 und einen 
           Betrag von EUR 14.000.000 aus der Auflösung vorhandener 
           Gewinnrücklagen, insgesamt also EUR 24.063.172,03 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
             Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,62 je 
             dividendenberechtigter Aktie: Insgesamt EUR 3.459.228,00 
 
 
             Ausschüttung einer Sonderdividende von EUR 3,58 
             je dividendenberechtigter Aktie: Insgesamt EUR 19.974.252,00 
 
 
             Vortrag auf neue Rechnung: EUR 629.692,03 
 
 
             Gesamt: EUR 24.063.172,03 
 
 
 
           Bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
           dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In 
           diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
           Ausschüttung von insgesamt EUR 4,20 je dividendenberechtigter 
           Stückaktie (EUR 0,62 Dividende plus EUR 3,58 Sonderdividende) 
           ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
           Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum Entlastung 
           zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 und des Prüfers für die prüferische 
           Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie 
           zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
           Abschlusses und des Zwischenlageberichts des 
           Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2014 zu bestellen. Der 
           Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung seines Wahlvorschlags die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der PricewaterhouseCoopers AG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren 
           Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum 
           Aufsichtsrat 
 
 
           Fritz Oidtmann hat die XING AG mit Schreiben vom 1. Dezember 
           2013 darüber unterrichtet, dass er sein Amt als 
           Aufsichtsratsmitglied der XING AG mit Wirkung zum Ablauf der 
           ordentlichen Hauptversammlung 2014 am 23. Mai 2014 niederlegt. 
 
 
           Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft damit mit Ablauf der 
           Hauptversammlung am 23. Mai 2014 nicht mehr ordnungsgemäß 
           besetzt wäre, sind Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat 
           erforderlich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach 
           §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und Ziffer 9.1 der Satzung aus 
           sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden. Werden Aufsichtsratsmitglieder anstelle eines 
           vorzeitig ausscheidenden Mitglieds in Ermangelung eines 
           Ersatzmitglieds gewählt, so besteht ihr Amt gemäß Ziffer 9.5 
           der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer des 
           ausscheidenden Mitglieds. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab der Beendigung 
           der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2014 für die Zeit 
           bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, Frau Sabine 
           Bendiek, wohnhaft in Frankfurt am Main, Geschäftsführerin der 
           EMC Deutschland GmbH, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Mitglieder des 
           Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
 
           Frau Bendiek ist nicht Mitglied in anderen bei inländischen 
           Gesellschaften gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 Deutscher Corporate 
           Governance Kodex: 
 
 
           Es bestehen keine relevanten geschäftlichen oder persönlichen 
           Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidatin zum Unternehmen, 
           den Organen der Gesellschaft oder zum Großaktionär. 
 
 
           Weitere Informationen zu der Kandidatin für die Wahl in den 
           Aufsichtsrat der Gesellschaft (Kurzvita) finden sich auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
 
           http://corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/hv-2014/. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Änderung der Satzung 
           hinsichtlich der Aufsichtsratsvergütung 
 
 
       a)    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
             Vorsitzenden in tatsächlich gebildeten Ausschüssen für jedes 
             volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat 
             zusätzlich zur regulären Aufsichtsratsvergütung mit Wirkung 
             für das am 1. Januar 2014 begonnene Geschäftsjahr eine 
             weitere Vergütung von EUR 5.000,00 zu zahlen. 
 
 
       b)    Ziffer 12.1 der Satzung der XING AG wird wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
         '12.1 Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für 
               jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum 
               Aufsichtsrat eine feste Vergütung von EUR 40.000,00. Der 
               Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 2-fache der 
               festen Vergütung nach Satz 1. Vorsitzende in tatsächlich 
               gebildeten Ausschüssen erhalten zusätzlich zur festen 
               Vergütung nach Satz 1 für jedes volle Geschäftsjahr ihrer 
               Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat weitere EUR 5.000,00.' 
 
 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Aufhebung des 
           bestehenden Genehmigten Kapitals 2011, die Schaffung eines 
           neuen Genehmigten Kapitals 2014, sowie die entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Die von der Hauptversammlung am 26. Mai 2011 zu Punkt 9 der 
           damaligen Tagesordnung beschlossene Ermächtigung, das 
           Grundkapital um bis zu insgesamt EUR 2.645.998,00 zu erhöhen 
           (Genehmigtes Kapital 2011, Ziffer 5.3 der Satzung) wurde 
           bisher nicht ausgenutzt und wird am 25. Mai 2016 auslaufen. 
           Die Ermächtigung soll aufgehoben und durch ein neues 
           Genehmigtes Kapital 2014 ersetzt werden. 
 
 

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April 15, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

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