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Dow Jones News
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DGAP-HV: United Power Technology AG: -2-

DJ DGAP-HV: United Power Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

United Power Technology AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
15.04.2014 15:15 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   United Power Technology AG 
 
   Eschborn 
 
   ISIN DE000A1EMAK2 
   WKN A1EMAK 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   hiermit laden wir Sie ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, ab 12:00 Uhr 
   (Einlass ab 11:30 Uhr), 
 
   im Münchner Künstlerhaus, 3. Stock ('Clubetage'), Lenbachplatz 8, 
   D-80333 München. 
 
   I. 
   Tagesordnung und Beschlussvorschläge 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die 
           Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, 
           der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 
           und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen stehen unter 
           http://www.unitedpower.de.com im Bereich 'Investor Relations/ 
           Hauptversammlung' zum Abruf bereit. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 11. April 2014 
           gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die 
           Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher 
           keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 1.005.121,02 zur 
           Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,08 je 
           dividendenberechtigte Stückaktie, das sind insgesamt EUR 
           984.000,00, zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe 
           von EUR 21.121,02 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
 
           Die Dividende wird am 23. Mai 2014 ausgezahlt. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers zur prüferischen 
           Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
           Abschlussprüfer für die Gesellschaft und für den Konzern sowie 
           zum Prüfer für die gegebenenfalls erfolgende prüferische 
           Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und 
           Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
   II. 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital 
   der Gesellschaft eingeteilt in 12.300.000 Stückaktien, die jeweils 
   eine Stimme gewähren. Eigene Aktien hält die Gesellschaft nicht. Es 
   existieren keine unterschiedlichen Aktiengattungen. 
 
   III. 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nach Maßgabe der 
   folgenden Erläuterungen rechtzeitig anmelden und ihren Anteilsbesitz 
   nachweisen. 
 
   Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder 
   englischer Sprache zu erfolgen. 
 
   Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und 
   ausreichend. Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem 
   depotführenden Institut verwahrt werden, kann der besondere Nachweis 
   des Anteilsbesitzes auch von einem deutschen Notar oder einem 
   Kreditinstitut ausgestellt werden. Der besondere Nachweis des 
   Anteilsbesitzes ist in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder 
   englischer Sprache zu erstellen. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung beziehen; das ist Donnerstag, der 01. 
   Mai 2014, 00:00 Uhr (sog. Record Date oder 'Nachweisstichtag'). 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft in jedem Fall mindestens sechs Tage vor der Versammlung, 
   also spätestens bis Donnerstag, den 15. Mai 2014, 24:00 Uhr, unter 
   folgender Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
           United Power Technology AG 
           c/o UBJ. GmbH 
           Haus der Wirtschaft 
           Kapstadtring 10 
           D-22297 Hamburg 
           Telefax: +49 40 63785423 
           E-Mail: hv@ubj.de 
 
 
   Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Diese 
   Eintrittskarten sind - anders als Anmeldung und Nachweis des 
   Anteilsbesitzes - jedoch nicht Teilnahmevoraussetzung. Sie dienen 
   lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für 
   den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
   bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
   Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag ist daher von entscheidender 
   Bedeutung für das Bestehen und den Umfang und die Ausübung des 
   Teilnahme- und Stimmrechts. 
 
   Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag sind für das 
   Teilnahme- und Stimmrecht ohne Bedeutung. Aktionäre, die zum 
   Nachweisstichtag keine Aktien besessen, sondern ihre Aktien erst nach 
   dem Nachweisstichtag erworben haben, besitzen mit Blick auf diese 
   Aktien daher kein Teilnahme- und Stimmrecht. Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis ordnungsgemäß erbracht 
   haben, sind indes auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung 
   auf die Veräußerbarkeit von Aktien. 
 
   IV. 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   wollen, können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der 
   Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten - z. B. ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären - ausüben lassen. 
   Auch in diesem Fall bedarf es einer ordnungsgemäßen Anmeldung des 
   betreffenden Aktienbestandes nach den Bestimmungen des vorstehenden 
   Abschnitts III, entweder durch den Aktionär oder einen 
   Bevollmächtigten. 
 
   Für die Erteilung der Vollmacht können die Aktionäre das 
   Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte benutzen, die 
   ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des 
   Anteilsbesitzes zugesandt wird. Den Aktionären steht es auch frei, 
   eine gesonderte Vollmacht auszustellen; insoweit bitten wir, die 
   nachfolgenden Erläuterungen zu beachten. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, 
   wenn nicht Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 
   135 Absatz 8 oder Absatz 10 des Aktiengesetzes gleichgestellte 
   Personen oder Institute (nachfolgend zusammen 'Institute oder 
   Aktionärsvereinigungen') bevollmächtigt werden. Von Instituten oder 
   Aktionärsvereinigungen wird vom Gesetz lediglich verlangt, dass sie 
   ihnen erteilte Vollmachten nachprüfbar festhalten. Institute oder 
   Aktionärsvereinigungen können deshalb zur Form und zum Verfahren für 
   ihre eigene Bevollmächtigung besondere Regelungen vorsehen, welche von 
   dem vorstehenden Textformerfordernis abweichen. Wir bitten daher 
   unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Bevollmächtigung von 
   Instituten oder Aktionärsvereinigungen mit diesen abzustimmen. 
 
   Wird eine Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erteilt, ist neben dieser Vollmachterteilung ein zusätzlicher Nachweis 
   der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht nicht 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, sondern durch Erklärung 
   gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 15, 2014 09:15 ET (13:15 GMT)

Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit nicht gemäß § 135 AktG 
   für Institute oder Aktionärsvereinigungen etwas anderes gilt. 
 
   Die Erteilung von Vollmachten an Dritte gegenüber der Gesellschaft und 
   der Widerruf von Dritten erteilten Vollmachten müssen entweder am Tag 
   der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung 
   vorgenommen bzw. vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der 
   folgenden Adresse oder Telefaxnummer zugehen: 
 
           United Power Technology AG 
           c/o UBJ. GmbH 
           Haus der Wirtschaft 
           Kapstadtring 10 
           D-22297 Hamburg 
           Telefax: +49 40 63785423 
 
 
   Auch Nachweise der Bestellung eines Bevollmächtigten müssen 
   grundsätzlich am Tag der Hauptversammlung an der Eingangskontrolle zur 
   Hauptversammlung vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der 
   vorstehenden Adresse oder Telefaxnummer zugehen. Als Ausnahme von 
   diesem Grundsatz können Nachweise über die Bestellung eines 
   Bevollmächtigten der Gesellschaft jedoch auch auf elektronischem Weg 
   übermittelt werden, und zwar per E-Mail an 
   unitedpower-agm2014@unitedpower.cn. 
 
   Aktionäre können sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch 
   Mitarbeiter der Gesellschaft (nachfolgend 'Stimmrechtsvertreter') bei 
   der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung vertreten lassen. 
   Dabei bitten wir zu beachten, dass ein Stimmrechtsvertreter das 
   Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben kann, zu 
   denen die Aktionäre ihm Weisung erteilen. Ferner bitten wir zu 
   beachten, dass ein Stimmrechtsvertreter keine Weisungen entgegennehmen 
   kann zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen oder zum Stellen 
   von Fragen oder Anträgen und dass er auch nicht für die Abstimmung 
   über Anträge zur Verfügung steht, zu denen es keine mit dieser 
   Einladung oder später bekanntgemachten Beschlussvorschläge von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt. Ein Formular zur Erteilung von 
   Vollmacht und Weisungen an einen Stimmrechtsvertreter wird den 
   Aktionären mit der Eintrittskarte übermittelt. Auch bei der 
   Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters bedürfen die Erteilung 
   der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft der Textform. 
 
   Jedwede Bevollmächtigungen von Stimmrechtsvertretern und Weisungen an 
   Stimmrechtsvertreter müssen entweder am Tag der Hauptversammlung an 
   der Eingangskontrolle zur Hauptversammlung vorgewiesen werden oder der 
   Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 21. Mai 2014, um 17:00 Uhr 
   eingehend an die folgende Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse 
   übermittelt werden: 
 
           United Power Technology AG 
           c/o UBJ. GmbH 
           Haus der Wirtschaft 
           Kapstadtring 10 
           D-22297 Hamburg 
           Telefax: +49 40 63785423 
           E-Mail: hv@ubj.de 
 
 
   Später eingehende Bevollmächtigungen von Stimmrechtsvertretern und 
   Weisungen an Stimmrechtsvertreter werden nicht berücksichtigt. 
 
   Sollten Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   können sie noch während der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen 
   an einen Stimmrechtsvertreter bzw. Vollmacht an einen sonstigen 
   Anwesenden erteilen. 
 
   Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre 
   zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. 
 
   V. 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 des 
   Aktiengesetzes 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag des 
   Grundkapitals von EUR 500.000 erreichen (dies entspricht 500.000 
   Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen, also 
   spätestens am Montag, dem 21. April 2014, 24:00 Uhr. 
 
   Wir bitten die Aktionäre, etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen an 
   die folgende Adresse zu richten: 
 
           United Power Technology AG 
           Der Vorstand 
           Mergenthalerallee 10-12 
           D-65760 Eschborn. 
 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie mindestens seit 
   Samstag, dem 22. Februar 2014, 0:00 Uhr Inhaber der für den Antrag 
   erforderlichen Aktien sind. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Absatz 1, § 127 des 
   Aktiengesetzes 
 
   Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge gegen 
   Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten 
   der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge 
   müssen mit einer Begründung versehen sein. Diese Gegenanträge und/oder 
   Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse, 
   Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zu richten: 
 
           United Power Technology AG 
           Mergenthalerallee 10-12 
           D-65760 Eschborn 
           Telefax: +49 6196 400 910 
           E-Mail: unitedpower-agm2014@unitedpower.cn 
 
 
   Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. 
   Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, 
   etwaiger zugänglich zu machender Begründungen und etwaiger 
   Stellungnahmen der Verwaltung unter http://www.unitedpower.de.com im 
   Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung' veröffentlichen. Dabei 
   werden ausschließlich Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge berücksichtigt, 
   die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Mittwoch, dem 
   7. Mai 2014, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der vorstehenden 
   Adresse, Telefaxnummer oder E-Mailadresse eingegangen sind. 
 
   Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes 
 
   Jedem Aktionär bzw. Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie 
   der Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
   Unternehmen zu geben, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 
   Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes 
   stehen unter http://www.unitedpower.de.com im Bereich 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
   VI. 
   Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124a des Aktiengesetzes 
   einschließlich dieser Einberufung der Hauptversammlung und des 
   Geschäftsberichts 2013 sowie etwaiger zugänglich zu machender Anträge 
   bzw. Wahlvorschläge von Aktionären können unter 
   http://www.unitedpower.de.com im Bereich 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' eingesehen und heruntergeladen werden. 
   Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende 
   Informationen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. 
 
   Eschborn, im April 2014 
 
   United Power Technology AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
15.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  United Power Technology AG 
              Mergenthalerallee 10-12 
              65760 Eschborn 
              Deutschland 
E-Mail:       oliver.kuan@unitedpower.cn 
Internet:     https://www.unitedpower.de.com 
ISIN:         DE000A1EMAK2 
WKN:          A1EMAK 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),  Freiverkehr 
              in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 15, 2014 09:15 ET (13:15 GMT)

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