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DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in Ilmenau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Geratherm Medical AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
16.04.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Geratherm Medical AG 
 
   Geschwenda 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 549 562 
   ISIN DE0005495626 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, dem 27. Mai 2014, 13:30 Uhr, 
 
   im 'Hotel Tanne', 
   Lindenstraße 38, 98693 Ilmenau, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Geratherm Medical 
   AG zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2013 sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 
   und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands mit den erläuternden 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Fahrenheitstraße 1 in 98716 Geschwenda, und im Internet unter 
   http://www.geratherm.com eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese 
   Unterlagen, die im Übrigen auch während der Hauptversammlung ausliegen 
   werden, jedem Aktionär kostenlos übersandt. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für 
   das Geschäftsjahr 2013 am 20. März 2014 gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG 
   die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 in Höhe von 
   4.890.145,46 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von 24 Cent je Stückaktie. 
 
   Für die geplante Dividendenausschüttung in Höhe von 24 Cent je Aktie 
   für das Geschäftsjahr 2013 (insgesamt also 1.188 TEUR) sind nach den 
   steuerlichen Vorschriften zuerst der ausschüttbare Gewinn des 
   Geschäftsjahres und danach das steuerliche Einlagekonto zu verwenden. 
 
   Für das Geschäftsjahr 2013 beträgt der erwirtschaftete ausschüttbare 
   Gewinn 1.913 TEUR und wird durch die geplante Dividendenausschüttung 
   nicht vollständig aufgebraucht, so dass ein Zugriff auf das mit 15.206 
   TEUR fortbestehende steuerliche Einlagekonto zur Ausschüttung nicht 
   möglich ist. Auf den vollen Ausschüttungsbetrag von 1.188 TEUR ist 
   deshalb Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag in Höhe von 
   26,38% einzubehalten. 
 
   Sofern in künftigen Jahren Dividendenausschüttungen den maßgeblichen 
   ausschüttbaren Gewinn übersteigen, können diese auch weiterhin 
   steuerfrei aus dem steuerlichen Einlagekonto geleistet werden. 
 
        Die Ausschüttung wird gemäß § 27 KStG auf das       1.187.999,76 
        Grundkapital in Höhe von EUR 4.949.999 erfolgen:             EUR 
 
 
 
        b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung                  3.702.145,70 
                                                                     EUR 
 
 
 
        Summe:                                              4.890.145,46 
                                                                     EUR 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 zu 
   wählen. 
 
   II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Teilnahmeberechtigung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der 
   Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung 
   bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
   bis spätestens zum Ablauf des 20. Mai 2014, 24.00 Uhr, angemeldet 
   haben. 
 
   Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des 
   depotführenden Instituts, die sich auf den Beginn des 6. Mai 2014, 
   00.00 Uhr, zu beziehen hat und spätestens bis zum Ablauf des 20. Mai 
   2014, 24.00 Uhr, der Gesellschaft oder der nachstehend bezeichneten 
   Stelle zugegangen sein muss. Dieser Nachweis ist in Textform in 
   deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen. 
 
   Die Anmeldung erfolgt in der Weise, dass der Aktionär das ihm über das 
   depotführende Institut zugesandte Formular zur 
   Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an das depotführende Institut 
   zurückschickt. Das depotführende Institut wird dann diese Anmeldung 
   bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift einreichen: 
 
   Geratherm Medical AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 69 12012-86045 
   E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
   Die Aktionäre können die Anmeldung und die Bescheinigung über den 
   Aktienbesitz auch selbst bei der Gesellschaft einreichen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis müssen in diesem Fall der Gesellschaft 
   unter der nachstehend angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf 
   des 20. Mai 2014, 24.00 Uhr, zugehen: 
 
   Geratherm Medical AG 
   Investor Relations - HV 2014 
   Fahrenheitstr. 1 
   98716 Geschwenda 
   Telefax: +49 36205-98115 
   E-Mail: info@geratherm.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richtet sich die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
   nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
   geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
   Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche 
   Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso 
   führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem 
   Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und 
   Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und 
   erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der 
   Hauptversammlung 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts 
   durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von 
   Aktionären oder ein Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste 
   Institute oder Personen, hin. Auch in diesem Fall sind eine 
   fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Erteilung kann 
   gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax oder 
   elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: 
 
   Geratherm Medical AG 
   Investor Relations - HV 2014 
   Fahrenheitstr. 1 
   98716 Geschwenda 
   Telefax-Nr.: +49 36205-98115 
   E-Mail: info@geratherm.com 
 
   Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß 
   angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. 
   Dieses Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter http://www.geratherm.com zum Herunterladen bereit. 
 
   Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken 
   sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis 
   von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere 
   von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können 
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
   solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von 
   ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

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