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DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in Ilmenau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Geratherm Medical AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
16.04.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Geratherm Medical AG 
 
   Geschwenda 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer 549 562 
   ISIN DE0005495626 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Dienstag, dem 27. Mai 2014, 13:30 Uhr, 
 
   im 'Hotel Tanne', 
   Lindenstraße 38, 98693 Ilmenau, 
 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Geratherm Medical 
   AG zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2013 sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 
   und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands mit den erläuternden 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Fahrenheitstraße 1 in 98716 Geschwenda, und im Internet unter 
   http://www.geratherm.com eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese 
   Unterlagen, die im Übrigen auch während der Hauptversammlung ausliegen 
   werden, jedem Aktionär kostenlos übersandt. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für 
   das Geschäftsjahr 2013 am 20. März 2014 gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG 
   die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
 
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
   handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 in Höhe von 
   4.890.145,46 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von 24 Cent je Stückaktie. 
 
   Für die geplante Dividendenausschüttung in Höhe von 24 Cent je Aktie 
   für das Geschäftsjahr 2013 (insgesamt also 1.188 TEUR) sind nach den 
   steuerlichen Vorschriften zuerst der ausschüttbare Gewinn des 
   Geschäftsjahres und danach das steuerliche Einlagekonto zu verwenden. 
 
   Für das Geschäftsjahr 2013 beträgt der erwirtschaftete ausschüttbare 
   Gewinn 1.913 TEUR und wird durch die geplante Dividendenausschüttung 
   nicht vollständig aufgebraucht, so dass ein Zugriff auf das mit 15.206 
   TEUR fortbestehende steuerliche Einlagekonto zur Ausschüttung nicht 
   möglich ist. Auf den vollen Ausschüttungsbetrag von 1.188 TEUR ist 
   deshalb Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag in Höhe von 
   26,38% einzubehalten. 
 
   Sofern in künftigen Jahren Dividendenausschüttungen den maßgeblichen 
   ausschüttbaren Gewinn übersteigen, können diese auch weiterhin 
   steuerfrei aus dem steuerlichen Einlagekonto geleistet werden. 
 
        Die Ausschüttung wird gemäß § 27 KStG auf das       1.187.999,76 
        Grundkapital in Höhe von EUR 4.949.999 erfolgen:             EUR 
 
 
 
        b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung                  3.702.145,70 
                                                                     EUR 
 
 
 
        Summe:                                              4.890.145,46 
                                                                     EUR 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 zu 
   wählen. 
 
   II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Teilnahmeberechtigung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der 
   Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung 
   bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache 
   bis spätestens zum Ablauf des 20. Mai 2014, 24.00 Uhr, angemeldet 
   haben. 
 
   Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die Bescheinigung des 
   depotführenden Instituts, die sich auf den Beginn des 6. Mai 2014, 
   00.00 Uhr, zu beziehen hat und spätestens bis zum Ablauf des 20. Mai 
   2014, 24.00 Uhr, der Gesellschaft oder der nachstehend bezeichneten 
   Stelle zugegangen sein muss. Dieser Nachweis ist in Textform in 
   deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen. 
 
   Die Anmeldung erfolgt in der Weise, dass der Aktionär das ihm über das 
   depotführende Institut zugesandte Formular zur 
   Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an das depotführende Institut 
   zurückschickt. Das depotführende Institut wird dann diese Anmeldung 
   bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift einreichen: 
 
   Geratherm Medical AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 69 12012-86045 
   E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
   Die Aktionäre können die Anmeldung und die Bescheinigung über den 
   Aktienbesitz auch selbst bei der Gesellschaft einreichen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis müssen in diesem Fall der Gesellschaft 
   unter der nachstehend angegebenen Adresse spätestens bis zum Ablauf 
   des 20. Mai 2014, 24.00 Uhr, zugehen: 
 
   Geratherm Medical AG 
   Investor Relations - HV 2014 
   Fahrenheitstr. 1 
   98716 Geschwenda 
   Telefax: +49 36205-98115 
   E-Mail: info@geratherm.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richtet sich die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
   nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
   geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
   Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche 
   Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso 
   führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem 
   Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und 
   Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und 
   erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der 
   Hauptversammlung 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts 
   durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von 
   Aktionären oder ein Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste 
   Institute oder Personen, hin. Auch in diesem Fall sind eine 
   fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, 
   ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Erteilung kann 
   gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax oder 
   elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: 
 
   Geratherm Medical AG 
   Investor Relations - HV 2014 
   Fahrenheitstr. 1 
   98716 Geschwenda 
   Telefax-Nr.: +49 36205-98115 
   E-Mail: info@geratherm.com 
 
   Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß 
   angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. 
   Dieses Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter http://www.geratherm.com zum Herunterladen bereit. 
 
   Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken 
   sich nicht auf die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis 
   von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere 
   von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können 
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
   solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von 
   ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

DJ DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der -2-

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht 
   erteilen möchten, müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehenden 
   Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und einen 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbringen. Weiterhin wird ein Formular 
   zur Vollmachts- und Weisungserteilung benötigt, welches den Aktionären 
   unter der Internetadresse http://www.geratherm.com zum Herunterladen 
   zur Verfügung steht. 
 
   Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß 
   einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten 
   Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein 
   von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen 
   Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform. Dieses kann auch elektronisch 
   übermittelt werden (E-Mail), indem z. B. die zugesandte Eintrittskarte 
   und das auf der Internetseite der Gesellschaft erhältliche 
   Vollmachts-/Weisungsformular als eingescannte Datei beispielsweise im 
   PDF-Format per E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet 
   wird. Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 
   Ablauf des 26. Mai 2014, 24.00 Uhr (Eingangsdatum bei der 
   Gesellschaft) an der nachfolgenden Adresse, Faxnummer oder 
   E-Mailadresse eingehen: 
 
   Geratherm Medical AG 
   Investor Relations - HV 2014 
   Fahrenheitstr. 1 
   98716 Geschwenda 
   Telefax-Nr.: +49 36205-98115 
   E-Mail: info@geratherm.com 
 
   Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der 
   Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten 
   und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, den von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
   Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung steht den 
   Aktionären unter der Internetadresse: http://www.geratherm.com zum 
   Download zur Verfügung oder kann werktäglich (Mo.-Fr.) zwischen 9:00 
   Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefon-Nummer +49 (0)36205 - 980 
   angefordert werden. 
 
   Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur 
   Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur 
   Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen 
   entgegen. 
 
   Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen 
   Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht. 
 
   III. Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 
   500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
   schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse 
 
   Geratherm Medical AG 
   Vorstand - HV 2014 
   Fahrenheitstr. 1 
   98716 Geschwenda 
 
   zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 26. April 2014, 
   24:00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine 
   Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben 
   nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des 
   Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien 
   bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG 
 
   Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem 
   bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und 
   Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des 
   Abschlussprüfers sind ausschließlich zu richten an: 
 
   Geratherm Medical AG 
   Vorstand - HV 2014 
   Fahrenheitstr. 1 
   98716 Geschwenda 
   Telefax-Nr. +49 36205-98115 
 
   Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von 
   Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers, die mit Begründung, wobei 
   Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers keiner 
   Begründung bedürfen, bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, 
   also bis zum 12. Mai 2014, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft an der 
   vorstehend genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem 
   Eingang unter der Internetadresse http://www.geratherm.com 
   veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
   berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den 
   Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlicht. 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 
   2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
   gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen 
   würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
   gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen 
   des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese 
   nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem 
   Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder 
   Prüfer) beziehungsweise nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Angaben über 
   die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten. 
 
   Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf 
   Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
   zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht 
   des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in 
   den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der 
   Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
   der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der 
   Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, 
   der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht 
   unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
   IV. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 
   124a AktG 
 
   Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich 
   auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.geratherm.com unter 
   'Investor Relations/Hauptversammlung'. 
 
   V. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Angaben nach § 30b Abs. 1 
   Nr. 1 WpHG 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen 
   Bundesanzeiger EUR 4.949.999 und ist eingeteilt in 4.949.999 
   nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Jede 
   Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl 
   der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung 
   der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 
   beträgt 4.949.999. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien 
   können keine Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der 
   Einberufung werden von der Gesellschaft keine eigenen Aktien gehalten. 
 
   Geschwenda, im April 2014 
 
   Geratherm Medical AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
16.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Geratherm Medical AG 
              Fahrenheitstr. 1 
              98716 Geschwenda 
              Deutschland 
Telefon:      +49 36205 980 
Fax:          +49 36205 98115 
E-Mail:       info@geratherm.com 
Internet:     http://www.geratherm.com 
ISIN:         DE0005495626 
WKN:          549562 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),  Freiverkehr 
              in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

(END) Dow Jones Newswires

April 16, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

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