Am Markt sind die Energieversorger in der Schlacht um die deutsche Energiewende anhaltend in der Defensive, vor Gericht können sie hingegen Erfolge erzielen. Die zu erwartenden Zahlungen verschaffen E.ON immerhin eine hilfreiche Atempause, um die Neuausrichtung weiter voranzutreiben.
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg vom Anfang der Woche haben die Energieversorger Anrecht auf eine Rückerstattung der Brennelementesteuer, für E.ON geht es hier immerhin um 1,7 Mrd. Euro. Weitere Zahlungen könnten als Schadensersatz für die Ad-hoc-Abschaltung von Kernkraftwerken anstehen, nach einem Gerichtserfolg von RWE pocht E.ON nun auf 250 Mio. Euro für die Atommeiler Unterweser und Isar 1 und will im Zweifelsfall ebenfalls Gerichte bemühen.
Bis dem Unternehmen aber tatsächlich Geld zufließt, das auch ergebniswirksam verbucht werden kann, wird aber noch etwas Zeit vergehen. Das Schadensersatzprocedere ...
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