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DGAP-HV: OpenLimit Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2014 in Zug, Schweiz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

OpenLimit Holding AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.04.2014 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   OpenLimit Holding AG 
 
   Baar, Schweiz 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2014 der Aktionäre 
 
   Dienstag, 12. Mai 2014, 14.00 Uhr, Parkhotel Zug, CH-6304 Zug 
 
   Traktanden und Anträge 
 
     1.    Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung 
           und der Konzernrechnung 2013 sowie Kenntnisnahme von den 
           Berichten der Revisionsstelle und des Konzernprüfers 
 
 
           Antrag des Verwaltungsrates: Gutheissung von Jahresbericht, 
           Jahresrechnung und Konzernrechnung 2013. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzverlustes 
 
 
           Antrag des Verwaltungsrates: Vortrag auf neue Rechnung. 
 
 
     3.    Entlastung der Organe 
 
 
           Antrag des Verwaltungsrates: Erteilung der Entlastung an die 
           verantwortlichen Organe für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 
           2013. 
 
 
     4.    Statutenänderungen - Schaffung von genehmigtem 
           Kapital 
 
 
           Antrag des Verwaltungsrates: Ersetzung des bisherigen Art. 3a 
           der Statuten durch Schaffung eines neuen genehmigten 
           Aktienkapitals von höchstens CHF 2'850'000 durch Ausgabe von 
           höchstens 9'500'000 voll zu liberierenden Inhaberaktien à CHF 
           -.30. Der Verwaltungsrat soll ermächtigt werden, diese 
           Kapitalerhöhung bis zum 11. Mai 2016 vorzunehmen. Die 
           Bezugsrechte können unter gewissen Umständen eingeschränkt 
           oder ausgeschlossen werden. 
 
 
           Art. 3a der Statuten ist wie folgt zu ersetzen: 
 
 
           Neue Fassung 
 
 
           Art. 3a Genehmigtes Aktienkapital 
 
 
           Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital der 
           Gesellschaft gemäss Art. 3 der Statuten bis zum 11. Mai 2016 
           im Maximalbetrage von CHF 2'850'000 durch Ausgabe von 
           höchstens 9'500'000 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien 
           mit einem Nennwert von je CHF -.30 (dreissig Rappen) zu 
           erhöhen. 
 
 
           Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der 
           Aktionäre einzuschränken oder auszuschliessen und Dritten 
           zuzuweisen, falls die neuen Aktien: 
 
 
             (1) für die Übernahme von Unternehmen, 
             Unternehmensteilen oder Beteiligungen durch Aktientausch; 
 
 
             (2) zur Finanzierung oder Refinanzierung des Erwerbs von 
             Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder 
             neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft; 
 
 
             (3) zur Platzierung auf nationalen oder internationalen 
             Kapitalmärkten oder zur Privatplatzierung bei ausgewählten 
             Investoren; 
 
 
             (4) zur raschen und flexiblen Beschaffung von Eigenkapital, 
             welche ohne Entzug des Bezugsrechts nur schwer möglich wäre; 
 
 
 
           verwendet werden sollen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte stehen 
           zur Verfügung des Verwaltungsrates, der diese im Interesse der 
           Gesellschaft verwendet. 
 
 
           Die Erhöhung kann mittels Festübernahme und/oder in 
           Teilbeträgen erfolgen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den 
           Ausgabepreis der Aktien, die Art der Einlage und den Zeitpunkt 
           der Dividendenberechtigung festzusetzen. 
 
 
           Erläuterung des Verwaltungsrates: Das bestehende genehmigte 
           Kapital läuft per 26. Juni 2014 ab und soll wie vorgeschlagen 
           bis zum 11. Mai 2016 neu eingeräumt werden. Um die 
           Flexibilität für künftige Projekte oder Finanzierungen zu 
           verbessern und die rasche und flexible Beschaffung von 
           Eigenkapital zu ermöglichen, schlägt der Verwaltungsrat vor, 
           ein neues genehmigtes Kapital gemäss Art. 3a der Statuten von 
           CHF 2'850'000 zu schaffen. 
 
 
     5.    Wahl der Revisionsstelle 
 
 
           Antrag des Verwaltungsrates: Wiederwahl der Ferax Treuhand AG 
           für eine Amtsdauer von einem Jahr. 
 
 
   Zutrittskarten 
 
   Die Aktionäre, die an der Generalversammlung teilzunehmen wünschen, 
   können bis spätestens am Freitag, 9. Mai 2014, von ihrer Depotbank 
   eine Bestätigung verlangen, dass die Aktien bis nach der 
   Generalversammlung gesperrt sind. Diese Bestätigung gilt als 
   Zutrittskarte. 
 
   Unterlagen 
 
   Der Geschäftsbericht, der Revisionsbericht und der Bericht des 
   Konzernrechnungsprüfers werden am 22. April 2014 veröffentlicht und 
   stehen am Sitz unserer Gesellschaft in CH-Baar zur Einsichtnahme durch 
   die Aktionäre bereit oder können auf der Homepage unserer Gesellschaft 
   (http://www.openlimit.com) unter der Rubrik Investor 
   Relations/Veröffentlichungen/Finanzberichte eingesehen werden. 
   Ausserdem können diese Unterlagen ab dem genannten Datum bei unserer 
   Gesellschaft bestellt werden (Fax: +41 41 560 10 39 oder eMail: 
   ir@openlimit.com). 
 
   Vollmachtserteilung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, 
   können sich durch einen Dritten oder die Gesellschaft vertreten 
   lassen. Auch in diesem Fall wird die Bestätigung der Depotbank 
   benötigt, dass die Aktien bis nach der Generalversammlung gesperrt 
   sind. 
 
   Falls ein Aktionär einen Dritten mit seiner Vertretung bevollmächtigen 
   will, hat er die Möglichkeit, neben Übergabe der unterzeichneten 
   Bestätigung der Depotbank, dem Bevollmächtigten seine Stimm- und 
   Wahlinstruktionen mit dem Vollmachtsformular zu übergeben. 
 
   Falls ein Aktionär die Gesellschaft mit seiner Vertretung 
   bevollmächtigen will, ist er gebeten, das beiliegende 
   Vollmachtsformular ausgefüllt und unterzeichnet unter Beilage der 
   Bestätigung der Depotbank bis zum Freitag, 9. Mai 2014 (Datum des 
   Empfangs durch die Gesellschaft), an die Gesellschaft zu senden. Wird 
   das Vollmachtsformular blanko, jedoch unterzeichnet, an die 
   Gesellschaft gesandt, wird die Gesellschaft dafür besorgt sein, dass 
   das Stimmrecht gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates ausgeübt wird. 
 
   Depotvertreter 
 
   Depotvertreter i.S. von Art. 689d OR werden gebeten, der Gesellschaft 
   die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien möglichst früh vor dem Tag 
   der Generalversammlung, spätestens jedoch am 12. Mai 2014 bei der 
   Zutrittskontrolle zur Generalversammlung, bekannt zu geben. 
 
   Angaben gemäss § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG (Deutschland) 
   Das Aktienkapital der Gesellschaft von CHF 5'746'065.30 ist im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Generalversammlung eingeteilt in 
   19'153'551 Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0,30. Jede 
   Inhaberaktie gewährt eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der 
   ordentlichen Generalversammlung auf Grundlage der Statuten 19'153'551 
   Stimmrechte bestehen. 
 
   Baar, 17. April 2014 
 
   Der Verwaltungsrat 
 
 
 
 
 
17.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  OpenLimit Holding AG 
              Zugerstrasse 76b 
              6341 Baar 
              Schweiz 
Telefon:      +41 41 5601020 
Fax:          +41 41 5601039 
E-Mail:       ir@openlimit.com 
Internet:     https://www.openlimit.com/ 
ISIN:         CH0022237009 
WKN:          A0F5UQ 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 17, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)

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