InVision Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
17.04.2014 15:14
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur
Ordentlichen Hauptversammlung 2014
InVision AG, Ratingen
ISIN: DE0005859698
WKN: 585969
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit ein zur
Ordentlichen Hauptversammlung der InVision Aktiengesellschaft,
Ratingen,
am
Mittwoch, den 28. Mai 2014, 10.00 Uhr,
im
TRYP Hotel Düsseldorf Airport
Am Schimmersfeld 9
40880 Ratingen
Raum Tricom 1-2
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen aus
Kostengründen keine Bewirtung bereitstellt und dass Fahrt- und
Parkkosten nicht erstattet werden können.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013 und dem erläuternden Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an stehen
die vorgenannten Unterlagen unter
www.invision.de/investors/shareholders_meetings zum Download
zur Verfügung. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 in seiner
Sitzung am 20. März 2014 gebilligt; der Jahresabschluss ist
damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des
Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses
durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher
nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
erfolgt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden
Beschluss zu fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden
Beschluss zu fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
4. Beschlussfassung über eine Erhöhung des
Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln
Die Gesellschaft verfügt über eine Kapitalrücklage gemäß § 272
Abs. 2 Nr. 1-3 HGB in Höhe von 12.291.269,20 Euro. Aufgrund
der gesetzlichen Vorschriften ist die Kapitalrücklage nur
eingeschränkt für bestimmte Zwecke und nur in engen Grenzen
verwendbar. Derzeit ist eine Kapitalrücklage in dieser Höhe
für den gegenwärtigen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft nicht
erforderlich. Ein Teilbetrag der Kapitalrücklage in Höhe von
5.587.500,00 Euro soll deshalb an die Aktionäre zurückgezahlt
werden, so dass die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1
HGB nach Umsetzung der Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten
4 und 5 nur noch in Höhe von 6.703.769,20 Euro besteht.
Für die Rückzahlung eines Teils der derzeit bestehenden
Kapitalrücklage ist es aus rechtlichen Gründen erforderlich,
eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit
anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung durchzuführen.
Zunächst erfolgt eine Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln, mittels derer das Grundkapital der
Gesellschaft durch die Umwandlung der Kapitalrücklage in
Grundkapital erhöht wird. Anschließend wird eine ordentliche
Kapitalherabsetzung in der Höhe durchgeführt, in der zuvor das
Grundkapital durch die Zuführung der Kapitalrücklage erhöht
worden war. Die aus der Kapitalherabsetzung frei werdenden
Beträge sollen in voller Höhe von 5.587.500,00 (das entspricht
EUR 2,50 je Stückaktie) an die Aktionäre zurückgezahlt werden.
Die nachstehenden Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 4, 5
und 6 werden nur dann und nur in dieser Reihenfolge zum
Handelsregister angemeldet, wenn die Hauptversammlung alle
Beschlüsse zu diesen drei Punkten gefasst hat.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
'a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den
Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von 2.235.000,00 Euro
um 5.587.500,00 Euro auf 7.822.500,00 Euro erhöht, durch
Umwandlung eines Betrages von 5.587.500,00 Euro der in der
Bilanz zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Kapitalrücklage.
Der Kapitalerhöhung wird der vom Vorstand aufgestellte und
vom Aufsichtsrat gebilligte und damit festgestellte
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013
zugrunde gelegt. Dieser ist mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft,
der Verhülsdonk & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, versehen. Die
Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe von neuen, auf den
Inhaber lautenden Stückaktien, mithin erhöht sich lediglich
der rechnerische Anteil der Stückaktien am Grundkapital.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung
festzusetzen.
c) Im Hinblick auf die mit der Kapitalerhöhung
verbundene nachfolgende Kapitalherabsetzung gemäß
Tagesordnungspunkt 5 wird eine Erhöhung des gemäß § 4 Ziffer
5 der Satzung bedingten Kapitals in Höhe von 1.117.500,00
Euro (bedingtes Kapital 2010) entsprechend § 218 AktG um
2.793.750,00 Euro auf 3.911.250,00 Euro ausdrücklich
abbedungen.
d) Mit Wirkung vom Tage der Eintragung des
Beschlusses der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
wird § 4 Ziffer 1 der Satzung (Höhe des Grundkapitals) in
Anpassung an die beschlossene Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln und die damit einhergehende Erhöhung
des Grundkapitals wie folgt neu gefasst:
'1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
7.822.500,00 Euro (in Worten: sieben Millionen
achthundertzweiundzwanzigtausendfünfhundert Euro). Es ist
eingeteilt in 2.235.000 Stückaktien."
5. Beschlussfassung über eine Herabsetzung des
Grundkapitals zum Zwecke der Rückzahlung eines Teiles des
Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche
Kapitalherabsetzung gemäß § 222 ff. AktG durch Herabsetzung
des Nennbetrags.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
'a) Die nachfolgende ordentliche Kapitalherabsetzung
der Gesellschaft steht unter der aufschiebenden Bedingung,
dass die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß
Tagesordnungspunkt 4 in das Handelsregister eingetragen
wird.
b) Das Grundkapital der Gesellschaft von
7.822.500,00 Euro, eingeteilt in 2.235.000 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien, wird nach den Vorschriften über die
ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zweck
der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals um
5.587.500,00 Euro auf 2.235.000,00 Euro herabgesetzt.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren
Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung
des Aufsichtsrates zu entscheiden, insbesondere die
ordentliche Kapitalherabsetzung zum Handelsregister
anzumelden, jedoch frühestens nach Eintragung der
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß
Tagesordnungspunkt 4.
d) Mit Wirkung vom Tage der Eintragung des
Beschlusses der ordentlichen Kapitalherabsetzung wird § 4
Ziffer 1 der Satzung (Höhe des Grundkapitals) in Anpassung
an die beschlossene ordentliche Kapitalherabsetzung und die
damit einhergehende Reduzierung des Grundkapitals wie folgt
neu gefasst:
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