InVision Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 17.04.2014 15:14 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 2014 InVision AG, Ratingen ISIN: DE0005859698 WKN: 585969 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein zur Ordentlichen Hauptversammlung der InVision Aktiengesellschaft, Ratingen, am Mittwoch, den 28. Mai 2014, 10.00 Uhr, im TRYP Hotel Düsseldorf Airport Am Schimmersfeld 9 40880 Ratingen Raum Tricom 1-2 Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen aus Kostengründen keine Bewirtung bereitstellt und dass Fahrt- und Parkkosten nicht erstattet werden können. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an stehen die vorgenannten Unterlagen unter www.invision.de/investors/shareholders_meetings zum Download zur Verfügung. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 in seiner Sitzung am 20. März 2014 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses sowie einer Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es daher nicht, so dass zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.' 4. Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln Die Gesellschaft verfügt über eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB in Höhe von 12.291.269,20 Euro. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ist die Kapitalrücklage nur eingeschränkt für bestimmte Zwecke und nur in engen Grenzen verwendbar. Derzeit ist eine Kapitalrücklage in dieser Höhe für den gegenwärtigen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft nicht erforderlich. Ein Teilbetrag der Kapitalrücklage in Höhe von 5.587.500,00 Euro soll deshalb an die Aktionäre zurückgezahlt werden, so dass die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB nach Umsetzung der Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 nur noch in Höhe von 6.703.769,20 Euro besteht. Für die Rückzahlung eines Teils der derzeit bestehenden Kapitalrücklage ist es aus rechtlichen Gründen erforderlich, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung durchzuführen. Zunächst erfolgt eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, mittels derer das Grundkapital der Gesellschaft durch die Umwandlung der Kapitalrücklage in Grundkapital erhöht wird. Anschließend wird eine ordentliche Kapitalherabsetzung in der Höhe durchgeführt, in der zuvor das Grundkapital durch die Zuführung der Kapitalrücklage erhöht worden war. Die aus der Kapitalherabsetzung frei werdenden Beträge sollen in voller Höhe von 5.587.500,00 (das entspricht EUR 2,50 je Stückaktie) an die Aktionäre zurückgezahlt werden. Die nachstehenden Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6 werden nur dann und nur in dieser Reihenfolge zum Handelsregister angemeldet, wenn die Hauptversammlung alle Beschlüsse zu diesen drei Punkten gefasst hat. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 'a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von 2.235.000,00 Euro um 5.587.500,00 Euro auf 7.822.500,00 Euro erhöht, durch Umwandlung eines Betrages von 5.587.500,00 Euro der in der Bilanz zum 31. Dezember 2013 ausgewiesenen Kapitalrücklage. Der Kapitalerhöhung wird der vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat gebilligte und damit festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 zugrunde gelegt. Dieser ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers der Gesellschaft, der Verhülsdonk & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, versehen. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, mithin erhöht sich lediglich der rechnerische Anteil der Stückaktien am Grundkapital. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzusetzen. c) Im Hinblick auf die mit der Kapitalerhöhung verbundene nachfolgende Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 5 wird eine Erhöhung des gemäß § 4 Ziffer 5 der Satzung bedingten Kapitals in Höhe von 1.117.500,00 Euro (bedingtes Kapital 2010) entsprechend § 218 AktG um 2.793.750,00 Euro auf 3.911.250,00 Euro ausdrücklich abbedungen. d) Mit Wirkung vom Tage der Eintragung des Beschlusses der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird § 4 Ziffer 1 der Satzung (Höhe des Grundkapitals) in Anpassung an die beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die damit einhergehende Erhöhung des Grundkapitals wie folgt neu gefasst: '1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 7.822.500,00 Euro (in Worten: sieben Millionen achthundertzweiundzwanzigtausendfünfhundert Euro). Es ist eingeteilt in 2.235.000 Stückaktien." 5. Beschlussfassung über eine Herabsetzung des Grundkapitals zum Zwecke der Rückzahlung eines Teiles des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß § 222 ff. AktG durch Herabsetzung des Nennbetrags. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 'a) Die nachfolgende ordentliche Kapitalherabsetzung der Gesellschaft steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß Tagesordnungspunkt 4 in das Handelsregister eingetragen wird. b) Das Grundkapital der Gesellschaft von 7.822.500,00 Euro, eingeteilt in 2.235.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) zum Zweck der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals um 5.587.500,00 Euro auf 2.235.000,00 Euro herabgesetzt. c) Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden, insbesondere die ordentliche Kapitalherabsetzung zum Handelsregister anzumelden, jedoch frühestens nach Eintragung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß Tagesordnungspunkt 4. d) Mit Wirkung vom Tage der Eintragung des Beschlusses der ordentlichen Kapitalherabsetzung wird § 4 Ziffer 1 der Satzung (Höhe des Grundkapitals) in Anpassung an die beschlossene ordentliche Kapitalherabsetzung und die damit einhergehende Reduzierung des Grundkapitals wie folgt neu gefasst:
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April 17, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)