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DGAP-HV: Fraport AG Frankfurt Airport Services -2-

DJ DGAP-HV: Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.04.2014 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide 
 
   Frankfurt am Main 
 
   ISIN DE 0005773303 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
   Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am 
   Freitag, dem 30. Mai 2014, um 10.00 Uhr in der Jahrhunderthalle 
   Frankfurt, Pfaffenwiese 301, in 65929 Frankfurt am Main, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. 
 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 mit 
           dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des 
           Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 21. 
           März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
           Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. 
 
 
           Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die 
           Internetseite www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich und 
           werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahrs 2013 in Höhe von EUR 115.373.630,00 zur 
           Ausschüttung einer Dividende im Betrag von EUR 1,25 je 
           dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt 
           einem Betrag in Höhe von EUR 115.270.048,75 zu verwenden und 
           den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 103.581,25 in andere 
           Gewinnrücklagen einzustellen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Bestellung des Abschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
           Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu 
           bestellen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Stefan H. Lauer hat sein Mandat als 
           Anteilseignervertreter mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 
           niedergelegt und ist zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat 
           ausgeschieden. Mit Beschluss vom 10. Februar 2014 hat das 
           Amtsgericht Frankfurt am Main Herrn Karl Ulrich Garnadt als 
           Nachfolger für Herrn Stefan H. Lauer zum Aufsichtsratsmitglied 
           bestellt. Vor dem Hintergrund seiner zum 1. Mai 2014 
           anstehenden Bestellung zum Mitglied des Vorstands der 
           Deutschen Lufthansa AG mit der Ressortverantwortlichkeit 
           'Lufthansa Passage' hat Herr Garnadt sein Aufsichtsratsmandat 
           bei der Fraport AG mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung 
           am 30. Mai 2014 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus 
           dem Aufsichtsrat ausscheiden. 
 
 
           Auch das Aufsichtsratsmitglied Jörg-Uwe Hahn hat sein Mandat 
           als Anteilseignervertreter mit Wirkung zum Ablauf der 
           Hauptversammlung am 30. Mai 2014 niedergelegt und wird zu 
           diesem Zeitpunkt ebenfalls aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 
           AktG und § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 
           Mitbestimmungsgesetz sowie nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung 
           aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer 
           zusammen. 
 
 
           Im Hinblick auf die Amtsniederlegungen von Herrn Karl Ulrich 
           Garnadt und Herrn Jörg-Uwe Hahn schlägt der Aufsichtsrat - 
           gemäß der Empfehlung des Nominierungsausschusses - vor, 
           folgende Personen für die jeweils verbleibende Amtszeit, d.h. 
           in beiden Fällen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2017 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner 
           in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 
       -     Herrn Peter Gerber, Personalvorstand der 
             Passagiersparte der Deutschen Lufthansa AG und designierter 
             Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa Cargo AG (ab 1. Mai 
             2014), wohnhaft in Butzbach; 
 
 
       -     Herrn Frank-Peter Kaufmann, Mitglied des 
             Hessischen Landtags und Mitglied im Wirtschafts- und 
             Haushaltsausschuss sowie Vorsitzender des Unterausschusses 
             für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung im Hessischen 
             Landtag, wohnhaft in Dietzenbach. 
 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
           Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es 
           ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
           entscheiden zu lassen. 
 
 
           Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 
           Satz 5 AktG zu den Aufsichtsratskandidaten 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kandidaten für 
           den Aufsichtsrat sind bei den nachfolgend jeweils unter a) 
           aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten 
           Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
           ausländischen Kontrollgremiums: 
 
 
           Herr Peter Gerber: 
 
 
       a)    Lufthansa CityLine GmbH, Köln 
 
 
       b)    Albatros Versicherungsdienste GmbH, Köln 
 
 
 
           Herr Frank-Peter Kaufmann: 
 
 
       b)    Hessische Staatsweingüter Kloster Eberbach GmbH, 
             Eltville. 
 
 
 
           Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß Ziffer 5.4.1 
           Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
 
 
           Herr Peter Gerber ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 
           dieser Einberufung noch Personalvorstand der Deutschen 
           Lufthansa AG. Mit Wirkung zum 1. Mai 2014 soll er zum 
           Vorsitzenden des Vorstands der Lufthansa Cargo AG, einer 
           hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa 
           AG, bestellt werden. Aus Gründen der Vollständigkeit werden 
           nachfolgend die geschäftlichen Beziehungen der Fraport AG 
           sowohl zur Deutschen Lufthansa AG als auch zur Lufthansa Cargo 
           AG als Teil der Lufthansa-Gruppe dargestellt. 
 
 
           Die Lufthansa-Gruppe ist - als einer der weltweit größten 
           zivilen Luftfahrtkonzerne - Hauptkunde der Fraport AG. Sowohl 
           mit der Deutschen Lufthansa AG als auch mit der Lufthansa 
           Cargo AG unterhält die Fraport AG intensive geschäftliche 
           Beziehungen mit Schwerpunkten in den Bereichen Abwicklung von 
           Starts und Landungen, Bodenabfertigung von Flugzeugen 
           einschließlich Frachtflugzeugen sowie der Nutzung von 
           Immobilien und landseitigen Flächen zur Frachtabwicklung. 
           Die Geschäftsbeziehungen mit der Deutschen Lufthansa AG, ihren 
           Partnern der Star Alliance sowie mit der Lufthansa Cargo AG 
           tragen in erheblichem Umfang zum Umsatz des Fraport-Konzerns 
           bei. Die wesentlichen Umsätze werden dabei in den Segmenten 
           Aviation und Ground Handling sowie Retail & Real Estate 
           generiert. 
           Der Flughafen Frankfurt am Main ist Heimatflughafen und 
           größtes Drehkreuz der Deutschen Lufthansa AG sowie der 
           wichtigste Standort im Netz der Lufthansa Cargo AG. Am 
           Flughafen Frankfurt hat die Lufthansa Cargo AG den größten 
           Anteil am Frachtumschlag. Die Fraport AG ist daher der 
           wichtigste Flughafenbetreiber für die Lufthansa-Gruppe. 
 
 
           Herr Frank-Peter Kaufmann ist Mitglied des Hessischen Landtags 
           und Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss sowie 
           Vorsitzender des Unterausschusses für Finanzcontrolling und 
           Verwaltungssteuerung im Hessischen Landtag. Das Land Hessen 
           hält direkt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der 
           Fraport AG und ist damit ein wesentlich an der Gesellschaft 
           beteiligter Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2014 09:17 ET (13:17 GMT)

Deutscher Corporate Governance Kodex. 
 
 
           Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten stehen 
           vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zum Abruf im 
           Internet unter www.hauptversammlung.fraport.de zur Verfügung. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der 
           Satzung zu zustimmungsbedürftigen Geschäften 
 
 
           § 11 der Satzung führt in Abs. 4 bestimmte Geschäfte auf, die 
           der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Die 
           Satzungsregelung zu zustimmungsbedürftigen Geschäften soll 
           künftig allgemeiner gehalten sein und insbesondere keine 
           festen Wertgrenzen mehr enthalten. Letzteres wird in Zukunft 
           vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung des Vorstands näher 
           geregelt, um auf sich ändernde wirtschaftliche Verhältnisse 
           schneller und flexibler durch entsprechende Anpassung der 
           Zustimmungsvorbehalte in der Geschäftsordnung reagieren zu 
           können. Daher soll ein neuer Satz 1 in § 11 Abs. 4 der Satzung 
           eingeführt werden, der darauf verweist, dass der Aufsichtsrat 
           in der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungsbedürftige 
           Geschäfte und Maßnahmen sowie Betragsgrenzen festlegt, ab 
           deren Überschreiten der Vorstand der Zustimmung des 
           Aufsichtsrats bedarf. Der bisherige § 11 Abs. 4 Satz 1 der 
           Satzung wird unter Streichung des dritten Spiegelstrichs zu § 
           11 Abs. 4 Satz 2. Im Übrigen bleibt § 11 der Satzung 
           unverändert. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
           Satzungsänderung zu beschließen: 
 
 
       a)    § 11 Abs. 4 der Satzung wird aufgehoben und wie 
             folgt neu gefasst: 
 
 
             'Der Aufsichtsrat legt in der Geschäftsordnung des Vorstands 
             zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen sowie 
             eventuelle Wertgrenzen fest, ab deren Überschreiten der 
             Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Abgesehen 
             von den gesetzlich vorgeschriebenen und den in der 
             Geschäftsordnung des Vorstands festgelegten Fällen bedarf 
             der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats für: 
 
 
         -     Geschäfte und Maßnahmen, die die 
               Unternehmensstruktur oder die Unternehmensstrategie 
               wesentlich ändern oder die zu einer wesentlichen Änderung 
               der Unternehmensentwicklung führen, 
 
 
         -     Geschäfte und Maßnahmen, die die betriebliche 
               Altersversorgung oder sonstige Zusatzversorgungen der 
               Arbeitnehmer wesentlich ändern.' 
 
 
 
 
   **** 
 
   Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und 
   Informationen 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
   Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter 
   www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich. 
 
   Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
   veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
   Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben 
   genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die genannte 
   Internetadresse können auch die zu Beginn der Hauptversammlung 
   gehaltenen Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des 
   Vorstandsvorsitzenden verfolgt werden. Unter dieser Internetadresse 
   werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse 
   veröffentlicht. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 
   92.293.404 Stückaktien ausgegeben. Alle ausgegebenen Aktien gewähren 
   je eine Stimme; die Anzahl der Stimmrechte beträgt demnach 92.293.404. 
   Von den 92.293.404 Stückaktien werden zum Zeitpunkt der Einberufung 
   77.365 Aktien von der Fraport AG selbst gehalten (eigene Aktien). Die 
   eigenen Aktien gewähren, solange sie von der Fraport AG gehalten 
   werden, keine Stimmrechte. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 
   3 AktG und dessen Bedeutung) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in 
   Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden 
   und der Gesellschaft unter dieser Adresse einen von ihrem 
   depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
   englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres 
   Anteilsbesitzes übermitteln: 
 
   Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   E-Mail: wp.hv@db-is.com 
   Telefax: +49 69 12012-86045 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 9. Mai 
   2014 (0.00 Uhr - sogenannter 'Nachweisstichtag') beziehen. Anmeldung 
   und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 23. 
   Mai 2014 (24.00 Uhr) zugehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft 
   ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des 
   Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird 
   dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die 
   Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, 
   die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach 
   Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur 
   teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen 
   Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. 
   Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
   Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der 
   Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter oder einem Dritten ausüben lassen. Auch 
   in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
   mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 
   3 Satz 3 AktG der Textform. Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, 
   eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 
   und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
   werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und die Satzung kein 
   Textformerfordernis vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen 
   die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise 
   eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG 
   die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich 
   daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine 
   mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
   gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten 
   Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte 
   am Tag der Hauptversammlung den Nachweis (z. B. die Vollmacht im 
   Original oder in Kopie) an der Einlasskontrolle vorlegt. Der Nachweis 
   kann auch per Post an die Adresse 
 
   Fraport AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 
   oder per Telefax an +49 89 309037-4675 
 
   übermittelt werden. 
 
   Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den 
   Nachweis per E-Mail an fraportAG-HV2014@computershare.de zu 
   übersenden. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2014 09:17 ET (13:17 GMT)

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