DJ DGAP-HV: Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 17.04.2014 15:17 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Frankfurt am Main ISIN DE 0005773303 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Freitag, dem 30. Mai 2014, um 10.00 Uhr in der Jahrhunderthalle Frankfurt, Pfaffenwiese 301, in 65929 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 21. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die Internetseite www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2013 in Höhe von EUR 115.373.630,00 zur Ausschüttung einer Dividende im Betrag von EUR 1,25 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von EUR 115.270.048,75 zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 103.581,25 in andere Gewinnrücklagen einzustellen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 6. Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat Das Aufsichtsratsmitglied Stefan H. Lauer hat sein Mandat als Anteilseignervertreter mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 niedergelegt und ist zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Mit Beschluss vom 10. Februar 2014 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main Herrn Karl Ulrich Garnadt als Nachfolger für Herrn Stefan H. Lauer zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Vor dem Hintergrund seiner zum 1. Mai 2014 anstehenden Bestellung zum Mitglied des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG mit der Ressortverantwortlichkeit 'Lufthansa Passage' hat Herr Garnadt sein Aufsichtsratsmandat bei der Fraport AG mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 30. Mai 2014 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Auch das Aufsichtsratsmitglied Jörg-Uwe Hahn hat sein Mandat als Anteilseignervertreter mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 30. Mai 2014 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt ebenfalls aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz sowie nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Im Hinblick auf die Amtsniederlegungen von Herrn Karl Ulrich Garnadt und Herrn Jörg-Uwe Hahn schlägt der Aufsichtsrat - gemäß der Empfehlung des Nominierungsausschusses - vor, folgende Personen für die jeweils verbleibende Amtszeit, d.h. in beiden Fällen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: - Herrn Peter Gerber, Personalvorstand der Passagiersparte der Deutschen Lufthansa AG und designierter Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa Cargo AG (ab 1. Mai 2014), wohnhaft in Butzbach; - Herrn Frank-Peter Kaufmann, Mitglied des Hessischen Landtags und Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss sowie Vorsitzender des Unterausschusses für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung im Hessischen Landtag, wohnhaft in Dietzenbach. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu den Aufsichtsratskandidaten Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat sind bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums: Herr Peter Gerber: a) Lufthansa CityLine GmbH, Köln b) Albatros Versicherungsdienste GmbH, Köln Herr Frank-Peter Kaufmann: b) Hessische Staatsweingüter Kloster Eberbach GmbH, Eltville. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex Herr Peter Gerber ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung noch Personalvorstand der Deutschen Lufthansa AG. Mit Wirkung zum 1. Mai 2014 soll er zum Vorsitzenden des Vorstands der Lufthansa Cargo AG, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa AG, bestellt werden. Aus Gründen der Vollständigkeit werden nachfolgend die geschäftlichen Beziehungen der Fraport AG sowohl zur Deutschen Lufthansa AG als auch zur Lufthansa Cargo AG als Teil der Lufthansa-Gruppe dargestellt. Die Lufthansa-Gruppe ist - als einer der weltweit größten zivilen Luftfahrtkonzerne - Hauptkunde der Fraport AG. Sowohl mit der Deutschen Lufthansa AG als auch mit der Lufthansa Cargo AG unterhält die Fraport AG intensive geschäftliche Beziehungen mit Schwerpunkten in den Bereichen Abwicklung von Starts und Landungen, Bodenabfertigung von Flugzeugen einschließlich Frachtflugzeugen sowie der Nutzung von Immobilien und landseitigen Flächen zur Frachtabwicklung. Die Geschäftsbeziehungen mit der Deutschen Lufthansa AG, ihren Partnern der Star Alliance sowie mit der Lufthansa Cargo AG tragen in erheblichem Umfang zum Umsatz des Fraport-Konzerns bei. Die wesentlichen Umsätze werden dabei in den Segmenten Aviation und Ground Handling sowie Retail & Real Estate generiert. Der Flughafen Frankfurt am Main ist Heimatflughafen und größtes Drehkreuz der Deutschen Lufthansa AG sowie der wichtigste Standort im Netz der Lufthansa Cargo AG. Am Flughafen Frankfurt hat die Lufthansa Cargo AG den größten Anteil am Frachtumschlag. Die Fraport AG ist daher der wichtigste Flughafenbetreiber für die Lufthansa-Gruppe. Herr Frank-Peter Kaufmann ist Mitglied des Hessischen Landtags und Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss sowie Vorsitzender des Unterausschusses für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung im Hessischen Landtag. Das Land Hessen hält direkt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der Fraport AG und ist damit ein wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4
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April 17, 2014 09:17 ET (13:17 GMT)
Deutscher Corporate Governance Kodex. Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten stehen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zum Abruf im Internet unter www.hauptversammlung.fraport.de zur Verfügung. 7. Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der Satzung zu zustimmungsbedürftigen Geschäften § 11 der Satzung führt in Abs. 4 bestimmte Geschäfte auf, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Die Satzungsregelung zu zustimmungsbedürftigen Geschäften soll künftig allgemeiner gehalten sein und insbesondere keine festen Wertgrenzen mehr enthalten. Letzteres wird in Zukunft vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung des Vorstands näher geregelt, um auf sich ändernde wirtschaftliche Verhältnisse schneller und flexibler durch entsprechende Anpassung der Zustimmungsvorbehalte in der Geschäftsordnung reagieren zu können. Daher soll ein neuer Satz 1 in § 11 Abs. 4 der Satzung eingeführt werden, der darauf verweist, dass der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungsbedürftige Geschäfte und Maßnahmen sowie Betragsgrenzen festlegt, ab deren Überschreiten der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der bisherige § 11 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wird unter Streichung des dritten Spiegelstrichs zu § 11 Abs. 4 Satz 2. Im Übrigen bleibt § 11 der Satzung unverändert. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen: a) § 11 Abs. 4 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat legt in der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen sowie eventuelle Wertgrenzen fest, ab deren Überschreiten der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen und den in der Geschäftsordnung des Vorstands festgelegten Fällen bedarf der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats für: - Geschäfte und Maßnahmen, die die Unternehmensstruktur oder die Unternehmensstrategie wesentlich ändern oder die zu einer wesentlichen Änderung der Unternehmensentwicklung führen, - Geschäfte und Maßnahmen, die die betriebliche Altersversorgung oder sonstige Zusatzversorgungen der Arbeitnehmer wesentlich ändern.' **** Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die genannte Internetadresse können auch die zu Beginn der Hauptversammlung gehaltenen Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden verfolgt werden. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt 92.293.404 Stückaktien ausgegeben. Alle ausgegebenen Aktien gewähren je eine Stimme; die Anzahl der Stimmrechte beträgt demnach 92.293.404. Von den 92.293.404 Stückaktien werden zum Zeitpunkt der Einberufung 77.365 Aktien von der Fraport AG selbst gehalten (eigene Aktien). Die eigenen Aktien gewähren, solange sie von der Fraport AG gehalten werden, keine Stimmrechte. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und der Gesellschaft unter dieser Adresse einen von ihrem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln: Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main E-Mail: wp.hv@db-is.com Telefax: +49 69 12012-86045 Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 9. Mai 2014 (0.00 Uhr - sogenannter 'Nachweisstichtag') beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 23. Mai 2014 (24.00 Uhr) zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einem Dritten ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform. Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und die Satzung kein Textformerfordernis vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie) an der Einlasskontrolle vorlegt. Der Nachweis kann auch per Post an die Adresse Fraport AG c/o Computershare Operations Center 80249 München oder per Telefax an +49 89 309037-4675 übermittelt werden. Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis per E-Mail an fraportAG-HV2014@computershare.de zu übersenden.
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