Wien - Mit Beschluss der 26. ordentlichen Hauptversammlung vom 03.05.2013 wurde der Vorstand der C-QUADRAT Investment AG (ISIN: AT0000613005, WKN: A0HG3U, Wien Ticker-Symbol: C8I) ermächtigt, auf Inhaber lautende eigene Nennbetragsaktien bis höchstens 10% des Grundkapitals der C-QUADRAT Investment AG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR 1,-- entspricht und zu einem höchsten Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR 40,-- entspricht zu erwerben, so das Unternehmen in einer aktuellen Ad hoc-Mitteilung.Den vollständigen Artikel lesen ...