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(1)

DGAP-HV: IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

IVU Traffic Technologies AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.04.2014 15:09 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   IVU Traffic Technologies AG 
 
   Berlin 
 
   WKN 744850 
   ISIN DE0007448508 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 
   Dienstag, den 3. Juni 2014, um 11:00 Uhr 
   in den Räumen der IVU Traffic Technologies AG, 
   Bundesallee 88, 12161 Berlin, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts des 
           Vorstands für die IVU Traffic Technologies AG und des 
           Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2013 und des erläuternden Berichts zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB 
           Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den 
           Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bundesallee 88, 12161 
           Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme 
           der Aktionäre aus und sind ab demselben Zeitpunkt über die 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2014/ 
           zugänglich. 
 
 
           Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der 
           Gesellschaft am Wortmeldetisch zur Einsichtnahme aus. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Neuwahl des Aufsichtsrats 
           Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf 
           der bevorstehenden Hauptversammlung am 3. Juni 2014. 
           Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei 
           Mitgliedern und setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
           aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
           zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge 
           gebunden. 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu 
           wählende Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
 
       1.    Frau Uli Mayer-Johanssen, Berlin 
             Vorstandsvorsitzende der MetaDesign AG, Berlin, 
 
 
       2.    Herr Prof. Dr. Herbert Sonntag, Berlin 
             Professor für Verkehrslogistik und Leiter Forschungsgruppe 
             Verkehrslogistik TH Wildau, 
 
 
       3.    Herr André Neiß, Hannover 
             Vorstandsvorsitzender der üstra Hannoversche 
             Verkehrsbetriebe AG, Hannover, 
 
 
 
           für eine Amtsperiode gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung. 
 
 
           Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien: 
 
 
           Uli Mayer-Johanssen, Berlin 
           Externe Sachverständige Bereich Wirtschaft des Aufsichtsrats 
           des Universitätsklinikums Düsseldorf, 
           Mitglied Hochschulrat Hochschule für Gestaltung Schwäbisch 
           Gmünd, 
           Beiratsmitglied Travel Industrie Club. 
 
 
           Prof. Dr. Herbert Sonntag, Berlin 
           Vorsitzender des Vorstands Logistiknetz Berlin Brandenburg 
           e.V., Berlin-Potsdam, 
           Mitglied des Vorstandes der Allianz pro Schiene e.V., Berlin. 
 
 
           André Neiß, Hannover 
           Geschäftsführer der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft 
           Hannover mbH, Hannover, 
           Mitglied des Beirats der Hannover Region 
           Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. Passerelle KG, Hannover, 
           Vorsitzender der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher 
           Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN), Bochum, 
           Aufsichtsratsmitglied der Einkaufs-Wirtschaftsgesellschaft für 
           Verkehrsunternehmen beka GmbH, Köln. 
 
 
     5.    Aufsichtsratsvergütung 
           Gemäß § 15 der Satzung beschließt die Hauptversammlung über 
           die Aufsichtsratsvergütung. Die Aufsichtsratsvergütung soll 
           erhöht werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Vergütung 
           für das Geschäftsjahr 2014 und die folgenden Geschäftsjahre 
           wie folgt festzusetzen: 
 
 
           'Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner 
           Auslagen eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 12.500,00 
           Euro. Der Vorsitzende erhält 20.000,00 Euro. 
 
 
           Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf 
           seine Vergütung entfallende Umsatzsteuer.' 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu 
           wählen. 
 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre 
   Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in Textform 
   erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer 
   Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, d. h. auf den 13. Mai 2014, 0:00 Uhr (sog. 
   Nachweisstichtag) beziehen. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der 
   nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 
   2014, 24:00 Uhr, zugegangen sein: 
 
   IVU Traffic Technologies AG 
   c/o Deutsche Bank AG - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
   Telefax: +49 69 12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag 
   noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
   Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären 
   Eintrittskarten übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber 
   zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
   für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die 
   zentrale Abwicklungsstelle Sorge zu tragen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten 
   ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es des ordnungsgemäßen 
   Nachweises der Teilnahmeberechtigung. Bevollmächtigt der Aktionär mehr 
   als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. 
 
   Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in 
   Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten 
   oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 

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April 23, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)

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