IVU Traffic Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 23.04.2014 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- IVU Traffic Technologies AG Berlin WKN 744850 ISIN DE0007448508 Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Dienstag, den 3. Juni 2014, um 11:00 Uhr in den Räumen der IVU Traffic Technologies AG, Bundesallee 88, 12161 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts des Vorstands für die IVU Traffic Technologies AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bundesallee 88, 12161 Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und sind ab demselben Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2014/ zugänglich. Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft am Wortmeldetisch zur Einsichtnahme aus. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Neuwahl des Aufsichtsrats Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der bevorstehenden Hauptversammlung am 3. Juni 2014. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: 1. Frau Uli Mayer-Johanssen, Berlin Vorstandsvorsitzende der MetaDesign AG, Berlin, 2. Herr Prof. Dr. Herbert Sonntag, Berlin Professor für Verkehrslogistik und Leiter Forschungsgruppe Verkehrslogistik TH Wildau, 3. Herr André Neiß, Hannover Vorstandsvorsitzender der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, Hannover, für eine Amtsperiode gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung. Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Uli Mayer-Johanssen, Berlin Externe Sachverständige Bereich Wirtschaft des Aufsichtsrats des Universitätsklinikums Düsseldorf, Mitglied Hochschulrat Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd, Beiratsmitglied Travel Industrie Club. Prof. Dr. Herbert Sonntag, Berlin Vorsitzender des Vorstands Logistiknetz Berlin Brandenburg e.V., Berlin-Potsdam, Mitglied des Vorstandes der Allianz pro Schiene e.V., Berlin. André Neiß, Hannover Geschäftsführer der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH, Hannover, Mitglied des Beirats der Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. Passerelle KG, Hannover, Vorsitzender der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN), Bochum, Aufsichtsratsmitglied der Einkaufs-Wirtschaftsgesellschaft für Verkehrsunternehmen beka GmbH, Köln. 5. Aufsichtsratsvergütung Gemäß § 15 der Satzung beschließt die Hauptversammlung über die Aufsichtsratsvergütung. Die Aufsichtsratsvergütung soll erhöht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Vergütung für das Geschäftsjahr 2014 und die folgenden Geschäftsjahre wie folgt festzusetzen: 'Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 12.500,00 Euro. Der Vorsitzende erhält 20.000,00 Euro. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung entfallende Umsatzsteuer.' 6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 13. Mai 2014, 0:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag) beziehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai 2014, 24:00 Uhr, zugegangen sein: IVU Traffic Technologies AG c/o Deutsche Bank AG - General Meetings - Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Telefax: +49 69 12012-86045 E-Mail: WP.HV@Xchanging.com Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die zentrale Abwicklungsstelle Sorge zu tragen. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es des ordnungsgemäßen Nachweises der Teilnahmeberechtigung. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
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April 23, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)