Die Commerzbank
Den Antrag Siebers auf unmittelbare Weiterbeschäftigung wies die Kammer zunächst ab, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Die Commerzbank prüft derzeit, Berufung vor dem Oberlandesgericht einzulegen. Sie sei überzeugt, dass die Abberufung aus wichtigen Gründen inhaltlich und formell richtig gewesen sei./mar/DP/stb
ISIN DE000CBK1001
AXC0122 2014-04-24/12:19