Schaltbau Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 24.04.2014 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Schaltbau Holding AG München - ISIN: DE0007170300 - - WKN: 717030 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni 2014 Sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie zu der am Donnerstag, dem 5. Juni 2014, 11.00 Uhr, im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 33, 80636 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. ____________________________________________ A.) Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Schaltbau Holding AG, jeweils zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts für die Schaltbau Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 sowie der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB Die vorgenannten Unterlagen können ab dem 24. April 2014 im Internet unter http://schaltbau.de/investor-relations/hauptversammlung-2014 und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Hollerithstraße 5, 81829 München, eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung aus. Eine Beschlussfassung erfolgt hierzu nicht. Denn die §§ 175, 176 Abs. 1 AktG sehen vor, dass die Hauptversammlung die genannten Rechnungslegungsdokumente entgegennimmt und ihr die erläuternden Berichte des Vorstandes zugänglich gemacht werden; Beschlussfassungen der Hauptversammlung sind dazu nicht erforderlich, insbesondere ist der Fall des § 173 AktG nicht gegeben. Ferner bedarf es auch im Hinblick auf den Bericht des Aufsichtsrates (§ 171 Abs. 2 AktG) keines Hauptversammlungsbeschlusses, da das Gesetz dies nicht vorsieht. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 7.827.949,66 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,96 auf jede EUR für das Geschäftsjahr 2013 grundsätzlich mit 5.906.102,40 Gewinnbeteiligungsrecht ausgestattete Stückaktie mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,22 auf das Grundkapital von EUR 7.505.671,80 b) Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 1.900.000,00 c) Vortrag auf neue Rechnung EUR 21.847,26 d) Bilanzgewinn EUR 7.827.949,66 Von der Gesamtanzahl von 6.152.190 Stückaktien hält die Gesellschaft derzeit 15.000 eigene Aktien. Diese sind gemäß § 71b AktG nicht gewinnberechtigt. Die Zahl eigener Aktien kann sich zwischen der Hauptversammlungseinberufung und dem Gewinnverwendungsbeschluss noch ändern. Derjenige Betrag, der auf die am Tag der Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien auszuschütten wäre, ist rechnerisch hier in der unter lit. a) angegebenen Summe berücksichtigt, soll jedoch bei der Gewinnverwendung als Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen werden, so dass sich der Betrag unter lit. c) entsprechend erhöht. Die auf jede einzelne gewinnberechtigte Aktie entfallende Dividende beträgt jedenfalls EUR 0,96 gemäß lit. a). Die Dividende wird am 06. Juni 2014 ausbezahlt. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer der AG und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 6. Beschlussfassung über die Ergänzung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 zur Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Die Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 hat die Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ermächtigt. Für den Wortlaut der Ermächtigung wird auf den von der Hauptversammlung angenommenen Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 5 in der Einladung zur Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 verwiesen, die am 23. April 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Diese Ermächtigung soll ergänzt werden, so dass künftig im Rahmen des bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsmodells eigene Aktien auch an Vorstandsmitglieder ausgegeben werden können. Derzeit können im Rahmen des bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsmodells eigene Aktien nur an Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder an Geschäftsführer und Mitarbeiter verbundener Unternehmen im In- und Ausland, an denen unmittelbar oder mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung der Schaltbau Holding AG besteht, ausgegeben werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Der Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 unter Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung) wird um den folgenden Gliederungspunkt h) ergänzt und bleibt im Übrigen unverändert: 'h) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in Form von Mitarbeiteraktien (Belegschaftsaktien) an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells auszugeben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf Aktien der Gesellschaft, die im Zeitpunkt der Erteilung dieser Ermächtigung bereits Eigentum der Gesellschaft sind.' Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3 und Abs. 4 AktG: Der Vorstand erstattet gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 3 und Abs. 4 AktG einen schriftlichen Bericht über die gemäß Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagene Ergänzung der am 9. Juni 2010 von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Veräußerung eigener Aktien. Der Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht: 'Die Gesellschaft war mit der Möglichkeit, erworbene eigene Aktien im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells als Mitarbeiteraktien (Belegschaftsaktien) auszugeben, im Rahmen des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung bislang auf Mitarbeiter der Gesellschaft und Geschäftsführer und Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen im In- und Ausland, an denen unmittelbar oder mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung der Schaltbau Holding AG besteht, beschränkt. Dadurch konnte bislang nur den Mitarbeitern der AG und den Geschäftsführern und Mitarbeitern verbundener
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April 24, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)