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DGAP-HV: Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Schaltbau Holding AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
24.04.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Schaltbau Holding AG 
 
   München 
 
   - ISIN: DE0007170300 - 
   - WKN: 717030 - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni 2014 
 
   Sehr geehrte Aktionäre, 
 
   wir laden Sie zu der am Donnerstag, dem 5. Juni 2014, 11.00 Uhr, im 
   Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 33, 
   80636 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   ____________________________________________ 
 
   A.) Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses der Schaltbau Holding AG, 
           jeweils zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die Schaltbau Holding AG und den Konzern für 
           das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2013 sowie der erläuternden Berichte des 
           Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 
           HGB 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können ab dem 24. April 2014 im 
           Internet unter 
 
 
           http://schaltbau.de/investor-relations/hauptversammlung-2014 
 
 
           und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 
           Hollerithstraße 5, 81829 München, eingesehen werden. Auf 
           Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos 
           eine Abschrift der Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen 
           liegen auch in der Hauptversammlung aus. 
 
 
           Eine Beschlussfassung erfolgt hierzu nicht. Denn die §§ 175, 
           176 Abs. 1 AktG sehen vor, dass die Hauptversammlung die 
           genannten Rechnungslegungsdokumente entgegennimmt und ihr die 
           erläuternden Berichte des Vorstandes zugänglich gemacht 
           werden; Beschlussfassungen der Hauptversammlung sind dazu 
           nicht erforderlich, insbesondere ist der Fall des § 173 AktG 
           nicht gegeben. Ferner bedarf es auch im Hinblick auf den 
           Bericht des Aufsichtsrates (§ 171 Abs. 2 AktG) keines 
           Hauptversammlungsbeschlusses, da das Gesetz dies nicht 
           vorsieht. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 7.827.949,66 wie folgt zu 
           verwenden: 
 
 
   a)    Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,96 auf jede             EUR 
         für das Geschäftsjahr 2013 grundsätzlich mit          5.906.102,40 
         Gewinnbeteiligungsrecht ausgestattete Stückaktie 
         mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,22 auf das 
         Grundkapital von EUR 7.505.671,80 
 
   b)    Einstellung in die Gewinnrücklage                              EUR 
                                                               1.900.000,00 
 
   c)    Vortrag auf neue Rechnung                                      EUR 
                                                                  21.847,26 
 
   d)    Bilanzgewinn                                                   EUR 
                                                               7.827.949,66 
 
 
           Von der Gesamtanzahl von 6.152.190 Stückaktien hält die 
           Gesellschaft derzeit 15.000 eigene Aktien. Diese sind gemäß § 
           71b AktG nicht gewinnberechtigt. Die Zahl eigener Aktien kann 
           sich zwischen der Hauptversammlungseinberufung und dem 
           Gewinnverwendungsbeschluss noch ändern. Derjenige Betrag, der 
           auf die am Tag der Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft 
           befindlichen eigenen Aktien auszuschütten wäre, ist 
           rechnerisch hier in der unter lit. a) angegebenen Summe 
           berücksichtigt, soll jedoch bei der Gewinnverwendung als 
           Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen werden, so dass sich der 
           Betrag unter lit. c) entsprechend erhöht. Die auf jede 
           einzelne gewinnberechtigte Aktie entfallende Dividende beträgt 
           jedenfalls EUR 0,96 gemäß lit. a). 
 
 
           Die Dividende wird am 06. Juni 2014 ausbezahlt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           der AG und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
           2014 zu wählen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Ergänzung des 
           Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 zur 
           Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu 
           deren Verwendung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des 
           Bezugsrechts der Aktionäre 
 
 
           Die Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 hat die Gesellschaft zum 
           Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ermächtigt. Für den 
           Wortlaut der Ermächtigung wird auf den von der 
           Hauptversammlung angenommenen Beschlussvorschlag von Vorstand 
           und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 5 in der Einladung zur 
           Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 verwiesen, die am 23. April 
           2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Diese 
           Ermächtigung soll ergänzt werden, so dass künftig im Rahmen 
           des bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsmodells eigene Aktien 
           auch an Vorstandsmitglieder ausgegeben werden können. Derzeit 
           können im Rahmen des bestehenden 
           Mitarbeiterbeteiligungsmodells eigene Aktien nur an 
           Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder an Geschäftsführer und 
           Mitarbeiter verbundener Unternehmen im In- und Ausland, an 
           denen unmittelbar oder mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung der 
           Schaltbau Holding AG besteht, ausgegeben werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           Der Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 unter 
           Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Ermächtigung 
           zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung) wird um den 
           folgenden Gliederungspunkt h) ergänzt und bleibt im Übrigen 
           unverändert: 
 
 
       'h)   Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, erworbene 
             eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
             Aktionäre in Form von Mitarbeiteraktien (Belegschaftsaktien) 
             an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im Rahmen eines 
             Mitarbeiterbeteiligungsmodells auszugeben. Die Ermächtigung 
             kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgeübt 
             werden. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf Aktien der 
             Gesellschaft, die im Zeitpunkt der Erteilung dieser 
             Ermächtigung bereits Eigentum der Gesellschaft sind.' 
 
 
 
           Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 71 Abs. 
           1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3 und Abs. 4 AktG: 
 
 
           Der Vorstand erstattet gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 
           Abs. 3 und Abs. 4 AktG einen schriftlichen Bericht über die 
           gemäß Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagene Ergänzung der am 
           9. Juni 2010 von der Hauptversammlung beschlossenen 
           Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der 
           Veräußerung eigener Aktien. Der Bericht liegt vom Tage der 
           Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der 
           Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen 
           wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
           übersandt. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht: 
 
 
           'Die Gesellschaft war mit der Möglichkeit, erworbene eigene 
           Aktien im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells als 
           Mitarbeiteraktien (Belegschaftsaktien) auszugeben, im Rahmen 
           des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 über die 
           Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu 
           deren Verwendung bislang auf Mitarbeiter der Gesellschaft und 
           Geschäftsführer und Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen im 
           In- und Ausland, an denen unmittelbar oder mittelbar eine 
           Mehrheitsbeteiligung der Schaltbau Holding AG besteht, 
           beschränkt. Dadurch konnte bislang nur den Mitarbeitern der AG 
           und den Geschäftsführern und Mitarbeitern verbundener 

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April 24, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

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