Schaltbau Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
24.04.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Schaltbau Holding AG
München
- ISIN: DE0007170300 -
- WKN: 717030 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni 2014
Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie zu der am Donnerstag, dem 5. Juni 2014, 11.00 Uhr, im
Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 33,
80636 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
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A.) Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der Schaltbau Holding AG,
jeweils zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten
Lageberichts für die Schaltbau Holding AG und den Konzern für
das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013 sowie der erläuternden Berichte des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4
HGB
Die vorgenannten Unterlagen können ab dem 24. April 2014 im
Internet unter
http://schaltbau.de/investor-relations/hauptversammlung-2014
und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft,
Hollerithstraße 5, 81829 München, eingesehen werden. Auf
Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift der Unterlagen. Die vorgenannten Unterlagen
liegen auch in der Hauptversammlung aus.
Eine Beschlussfassung erfolgt hierzu nicht. Denn die §§ 175,
176 Abs. 1 AktG sehen vor, dass die Hauptversammlung die
genannten Rechnungslegungsdokumente entgegennimmt und ihr die
erläuternden Berichte des Vorstandes zugänglich gemacht
werden; Beschlussfassungen der Hauptversammlung sind dazu
nicht erforderlich, insbesondere ist der Fall des § 173 AktG
nicht gegeben. Ferner bedarf es auch im Hinblick auf den
Bericht des Aufsichtsrates (§ 171 Abs. 2 AktG) keines
Hauptversammlungsbeschlusses, da das Gesetz dies nicht
vorsieht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 7.827.949,66 wie folgt zu
verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,96 auf jede EUR
für das Geschäftsjahr 2013 grundsätzlich mit 5.906.102,40
Gewinnbeteiligungsrecht ausgestattete Stückaktie
mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,22 auf das
Grundkapital von EUR 7.505.671,80
b) Einstellung in die Gewinnrücklage EUR
1.900.000,00
c) Vortrag auf neue Rechnung EUR
21.847,26
d) Bilanzgewinn EUR
7.827.949,66
Von der Gesamtanzahl von 6.152.190 Stückaktien hält die
Gesellschaft derzeit 15.000 eigene Aktien. Diese sind gemäß §
71b AktG nicht gewinnberechtigt. Die Zahl eigener Aktien kann
sich zwischen der Hauptversammlungseinberufung und dem
Gewinnverwendungsbeschluss noch ändern. Derjenige Betrag, der
auf die am Tag der Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft
befindlichen eigenen Aktien auszuschütten wäre, ist
rechnerisch hier in der unter lit. a) angegebenen Summe
berücksichtigt, soll jedoch bei der Gewinnverwendung als
Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen werden, so dass sich der
Betrag unter lit. c) entsprechend erhöht. Die auf jede
einzelne gewinnberechtigte Aktie entfallende Dividende beträgt
jedenfalls EUR 0,96 gemäß lit. a).
Die Dividende wird am 06. Juni 2014 ausbezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
der AG und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2014 zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Ergänzung des
Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 zur
Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu
deren Verwendung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre
Die Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 hat die Gesellschaft zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ermächtigt. Für den
Wortlaut der Ermächtigung wird auf den von der
Hauptversammlung angenommenen Beschlussvorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 5 in der Einladung zur
Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 verwiesen, die am 23. April
2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Diese
Ermächtigung soll ergänzt werden, so dass künftig im Rahmen
des bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsmodells eigene Aktien
auch an Vorstandsmitglieder ausgegeben werden können. Derzeit
können im Rahmen des bestehenden
Mitarbeiterbeteiligungsmodells eigene Aktien nur an
Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder an Geschäftsführer und
Mitarbeiter verbundener Unternehmen im In- und Ausland, an
denen unmittelbar oder mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung der
Schaltbau Holding AG besteht, ausgegeben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu
beschließen:
Der Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 unter
Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung) wird um den
folgenden Gliederungspunkt h) ergänzt und bleibt im Übrigen
unverändert:
'h) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, erworbene
eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre in Form von Mitarbeiteraktien (Belegschaftsaktien)
an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im Rahmen eines
Mitarbeiterbeteiligungsmodells auszugeben. Die Ermächtigung
kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgeübt
werden. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf Aktien der
Gesellschaft, die im Zeitpunkt der Erteilung dieser
Ermächtigung bereits Eigentum der Gesellschaft sind.'
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 71 Abs.
1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3 und Abs. 4 AktG:
Der Vorstand erstattet gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186
Abs. 3 und Abs. 4 AktG einen schriftlichen Bericht über die
gemäß Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagene Ergänzung der am
9. Juni 2010 von der Hauptversammlung beschlossenen
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der
Veräußerung eigener Aktien. Der Bericht liegt vom Tage der
Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen
wird der Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos
übersandt. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:
'Die Gesellschaft war mit der Möglichkeit, erworbene eigene
Aktien im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells als
Mitarbeiteraktien (Belegschaftsaktien) auszugeben, im Rahmen
des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 über die
Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu
deren Verwendung bislang auf Mitarbeiter der Gesellschaft und
Geschäftsführer und Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen im
In- und Ausland, an denen unmittelbar oder mittelbar eine
Mehrheitsbeteiligung der Schaltbau Holding AG besteht,
beschränkt. Dadurch konnte bislang nur den Mitarbeitern der AG
und den Geschäftsführern und Mitarbeitern verbundener
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