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DGAP-HV: Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2014 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Bechtle Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
24.04.2014 15:10 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Bechtle Aktiengesellschaft 
 
   Neckarsulm 
 
   - Wertpapier-Kenn-Nr. 515 870 - 
   - ISIN: DE0005158703 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
   Donnerstag, 5. Juni 2014, um 10.00 Uhr 
 
   im Konzert- und Kongresszentrum Harmonie, Allee 28, 74072 Heilbronn, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des 
           Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des 
           Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, 
           jeweils für das am 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Die genannten Unterlagen liegen ab Einberufung der 
           Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den 
           Geschäftsräumen der Bechtle Aktiengesellschaft, Bechtle Platz 
           1, 74172 Neckarsulm, aus, ebenso wie der Vorschlag des 
           Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, und können 
           dort und im Internet unter www.bechtle.com/hv2014 eingesehen 
           werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und 
           kostenlos zugesandt. Auf der Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.bechtle.com/hv2014 befinden sich auch Erläuterungen, 
           warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst 
           werden soll. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
           Jahresabschluss der Bechtle Aktiengesellschaft ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2013 in Höhe von EUR 
           23.100.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 
           1,10 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Soweit 
           die Gesellschaft am Tage der Hauptversammlung eigene Aktien 
           hält, wird der aus dem Ausschüttungsbetrag auf diese eigenen 
           Aktien entfallende Anteil auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2013 amtiert haben, für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt 
           der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. Dieser nimmt auch die 
           prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, 
           sofern eine solche erfolgt. 
 
 
     6.    Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
 
           Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, 
           §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG 1976 und 
           Nr. 7.1 der Satzung aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs von 
           den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des 
           Mitbestimmungsgesetzes und sechs von den Aktionären nach den 
           Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt werden. Die 
           Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht 
           an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Klaus Winkler hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied mit 
           Wirkung zum Ablauf des 30. November 2013 niedergelegt. Durch 
           Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 21. November 2013 
           wurde Gerhard Schick mit Wirkung zum 1. Dezember 2013 
           gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die Amtszeit 
           endet gemäß § 104 Abs. 5 AktG, sobald der Mangel behoben ist. 
           Vor diesem Hintergrund soll nach Nr. 7.2 Satz 3 der Satzung 
           für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds ein 
           Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre gewählt werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Dr. Matthias Metz, bis 1. Juni 2014 Vorstandsvorsitzender der 
           Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, wohnhaft in Rosengarten, 
 
 
           mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 5. Juni 2014 
           für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen 
           Aufsichtsratsmitglieds Klaus Winkler zum Aufsichtsratsmitglied 
           der Aktionäre zu wählen. Die Wahl erfolgt demnach bis zur 
           Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018. 
 
 
           Gemäß Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
           teilen wir mit, dass es keinerlei persönliche oder 
           geschäftliche Beziehungen zwischen Dr. Matthias Metz und der 
           Bechtle AG, ihren Organen oder einem wesentlich an der Bechtle 
           AG beteiligten Aktionär gibt. 
 
 
           Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird darauf hingewiesen, dass Dr. Matthias Metz im Fall 
           seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 
 
 
           Ein Lebenslauf des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten kann 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.bechtle.com/hv2014 eingesehen und heruntergeladen werden. 
 
 
           Dr. Matthias Metz ist zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
           Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
 
       -     Vice Chairman of the Board of Directors (Non 
             Executive Member) der Sino-German Bausparkasse Co. Ltd., 
             Heping-District, Tianjin / VR China 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen 
           genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten 
           Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts 
           der Aktionäre und eine entsprechende Änderung der Satzung 
 
 
           Das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2009 
           geschaffene genehmigte Kapital läuft am 15. Juni 2014 ab. Zur 
           Erweiterung des Handlungsspielraums der Gesellschaft soll das 
           bisherige genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues 
           genehmigtes Kapital geschaffen werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       'a)   Die Ermächtigung gemäß Ziff. 4.3 der Satzung, das 
             Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 15.06.2014 um bis zu insgesamt EUR 
             10.600.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital), wird 
             aufgehoben. 
 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 4. 
             Juni 2019 um bis zu insgesamt EUR 10.500.000,00 (in Worten: 
             Euro zehn Millionen fünfhunderttausend) gegen Bar- oder 
             Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf 
             den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien zu erhöhen 
             (Genehmigtes Kapital). 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats 
 
 
         aa)   das Bezugsrecht der Aktionäre bei 
               Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem 
               anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 
               2.100.000,00 (in Worten: Euro zwei Millionen 
               einhunderttausend) (10 %-Grenze) auszuschließen, um die 
               neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den 
               Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 1 
               und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); für die Frage des 
               Ausnutzens der 10 %-Grenze ist der Ausschluss des 
               Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 
               Abs. 3 Satz 4 AktG mit zu berücksichtigen; als 
               maßgeblicher Börsenpreis gilt dabei der Durchschnitt der 
               Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel 
               der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren 
               Nachfolgesystem) während der letzten fünf 
               Börsenhandelstage vor dem Zeitpunkt der Festlegung des 
               Ausgabebetrags durch den Vorstand; 
 
 
 
         bb)   das Bezugsrecht der Aktionäre zum Zwecke des 

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April 24, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

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