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DGAP-HV: Kontron AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2014 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Kontron AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
24.04.2014 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   KONTRON AG 
 
   Eching 
 
   - ISIN DE0006053952 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2014 
   am Donnerstag, 5. Juni 2014, um 10.00 Uhr 
 
 
   im VIP-Bereich der SGL Arena, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 
   Augsburg ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die 
           Gesellschaft und den Konzern, einschließlich des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 
           Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2013 (1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013) 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung 
           der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der KONTRON AG, 
           Oskar-von-Miller-Straße 1, 85386 Eching, zur Einsicht der 
           Aktionäre aus und sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
           unter http://www.kontron.com/hauptversammlung abrufbar. Sie 
           werden auch während der Hauptversammlung ausliegen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 sowie den 
           Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 in seiner Sitzung am 
           20. März 2014 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 
           172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des 
           Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses durch 
           die Hauptversammlung bedarf es mithin nicht, weshalb zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses 
           Geschäftsjahr im Wege der Einzelbeschlussfassung Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses 
           Geschäftsjahr im Wege der Einzelbeschlussfassung Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
           im Deutschen Corporate Governance Kodex, Ziffer 7.2.1, 
           vorgesehene Erklärung der Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu deren 
           Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der 
           Gesellschaft sowie eine entsprechende Änderung von § 1 Absatz 
           (2) der Satzung 
 
 
           Wie im Juli 2013 bekannt gemacht, hat der Vorstand im Rahmen 
           eines übergeordneten Programms zur Restrukturierung und 
           Neuausrichtung der Gesellschaft eine Standortkonsolidierung 
           beschlossen. In diesem Zusammenhang werden sämtliche Bereiche 
           der Standorte in Kaufbeuren, Eching, Roding und Ulm an die 
           Standorte Augsburg und Deggendorf verlagert. Die 
           geschäftlichen Aktivitäten werden am Standort Augsburg 
           konzentriert und weiter ausgebaut, an dem zukünftig auch die 
           Hauptverwaltung der Gesellschaft, einschließlich des 
           Vorstands, ansässig sein soll. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, den Sitz der 
           Gesellschaft von Eching nach Augsburg zu verlegen und zu 
           beschließen: 
 
 
           § 1 Absatz (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Augsburg.' 
 
 
     6.    Beschlussfassung über eine Änderung von § 2 der 
           Satzung betreffend den Gegenstand des Unternehmens 
 
 
           Die gegenwärtige Regelung des Unternehmensgegenstands in der 
           Satzung ist historisch bedingt auf eine Holdingfunktion der 
           Gesellschaft mit konzernleitenden Aufgaben ausgerichtet. In 
           Zukunft soll die Gesellschaft nicht nur über ihre Tochter- und 
           Beteiligungsgesellschaften, sondern auch selbst operativ tätig 
           werden. Darüber hinaus soll die Beschreibung der 
           Geschäftsfelder, in denen die Gesellschaft unmittelbar oder 
           mittelbar tätig ist, an die aktuellen technischen 
           Gegebenheiten angepasst und um die Möglichkeit der Erbringung 
           mit der Kerngeschäftstätigkeit im Zusammenhang stehender 
           Dienstleistungen ergänzt werden. 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, zu beschließen: 
 
 
           § 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
 
       '(1)  Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, 
             Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Geräten, 
             Systemen und Erzeugnissen aller Art, von Hard- und 
             Softwareprodukten für industrielle Computeranwendungen 
             einschließlich des Handels mit diesen, von modularen 
             Mikrocomputer-Baugruppen und -systemen einschließlich 
             Software, sowie die Erbringung damit im Zusammenhang 
             stehender Dienstleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist 
             ferner der Erwerb, das Halten, Verwalten und Handeln mit 
             gewerblichen Schutzrechten, Patenten und anderem geistigen 
             Eigentum. 
 
 
 
       (2)   Die Gesellschaft kann den Unternehmensgegenstand 
             selbst, durch Tochter- oder Beteiligungsunternehmen oder 
             durch den Abschluss von Unternehmens- und 
             Kooperationsverträgen mit Dritten verwirklichen. 
 
 
       (3)   Die Gesellschaft ist darüber hinaus zu allen 
             Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung und 
             Verwirklichung des Geschäftszwecks gemäß Absatz (1) 
             notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann hierzu 
             insbesondere Niederlassungen im In- und Ausland errichten 
             sowie Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, 
             erwerben oder sich an ihnen beteiligen, Teile ihres 
             Geschäftsbetriebs auf Beteiligungsunternehmen einschließlich 
             Gemeinschaftsunternehmen mit Dritten ausgliedern, 
             Beteiligungen an Unternehmen veräußern, Unternehmensverträge 
             abschließen oder sich auf die Verwaltung von Beteiligungen 
             beschränken.' 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über eine Änderung von § 20 der 
           Satzung betreffend die Vergütung des Aufsichtsrats 
 
 
           Um den erheblich gestiegenen qualitativen und quantitativen 
           Anforderungen an die immer komplexer werdenden Aufgaben des 
           Aufsichtsrats gerecht zu werden und um gleichzeitig zu 
           gewährleisten, dass auch in Zukunft geeignete Mitglieder 
           gewonnen werden können, die über die erforderliche Kompetenz 
           in der Beratung und Überwachung eines weltweit tätigen 
           Technologieunternehmens verfügen, schlagen Vorstand und 
           Aufsichtsrat vor, die jährliche Grundvergütung der 
           Aufsichtsratsmitglieder von EUR 34.000,00 auf EUR 48.000,00 zu 
           erhöhen. 
 
 
           Daneben soll die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss sowie die 
           Wahrnehmung der Funktion des Vorsitzenden im 
           Gesamtaufsichtsrat bzw. im Prüfungsausschuss weiterhin 
           zusätzlich vergütet werden. Hierdurch soll der damit 
           verbundene Umfang der Verantwortung, der tatsächliche 
           Arbeitsaufwand und der Komplexitätsgrad der zu übernehmenden 
           Aufgaben weiterhin angemessen differenzierend berücksichtigt 
           werden. Insoweit schlagen der Vorstand und Aufsichtsrat vor, 
           die zusätzliche Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden auf 
           EUR 48.000,00, die zusätzliche Vergütung des Vorsitzenden des 
           Prüfungsausschusses auf EUR 24.000,00 und die zusätzliche 
           Vergütung des einfachen Prüfungsausschussmitglieds auf EUR 
           12.000,00 anzuheben. Die Mitgliedschaft im 
           Nominierungsausschuss soll zukünftig nicht mehr zusätzlich 
           vergütet werden. 
 
 
           Neben den vorstehenden Änderungen zur Vergütungshöhe soll eine 
           Präzisierung betreffend die Fälligkeit der 
           Aufsichtsratsvergütung vorgenommen werden. 
 
 

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April 24, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)

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