Kontron AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 24.04.2014 15:11 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- KONTRON AG Eching - ISIN DE0006053952 - Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2014 am Donnerstag, 5. Juni 2014, um 10.00 Uhr im VIP-Bereich der SGL Arena, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 (1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013) Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der KONTRON AG, Oskar-von-Miller-Straße 1, 85386 Eching, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kontron.com/hauptversammlung abrufbar. Sie werden auch während der Hauptversammlung ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 in seiner Sitzung am 20. März 2014 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung bedarf es mithin nicht, weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr im Wege der Einzelbeschlussfassung Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr im Wege der Einzelbeschlussfassung Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die im Deutschen Corporate Governance Kodex, Ziffer 7.2.1, vorgesehene Erklärung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft sowie eine entsprechende Änderung von § 1 Absatz (2) der Satzung Wie im Juli 2013 bekannt gemacht, hat der Vorstand im Rahmen eines übergeordneten Programms zur Restrukturierung und Neuausrichtung der Gesellschaft eine Standortkonsolidierung beschlossen. In diesem Zusammenhang werden sämtliche Bereiche der Standorte in Kaufbeuren, Eching, Roding und Ulm an die Standorte Augsburg und Deggendorf verlagert. Die geschäftlichen Aktivitäten werden am Standort Augsburg konzentriert und weiter ausgebaut, an dem zukünftig auch die Hauptverwaltung der Gesellschaft, einschließlich des Vorstands, ansässig sein soll. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, den Sitz der Gesellschaft von Eching nach Augsburg zu verlegen und zu beschließen: § 1 Absatz (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Augsburg.' 6. Beschlussfassung über eine Änderung von § 2 der Satzung betreffend den Gegenstand des Unternehmens Die gegenwärtige Regelung des Unternehmensgegenstands in der Satzung ist historisch bedingt auf eine Holdingfunktion der Gesellschaft mit konzernleitenden Aufgaben ausgerichtet. In Zukunft soll die Gesellschaft nicht nur über ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, sondern auch selbst operativ tätig werden. Darüber hinaus soll die Beschreibung der Geschäftsfelder, in denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar tätig ist, an die aktuellen technischen Gegebenheiten angepasst und um die Möglichkeit der Erbringung mit der Kerngeschäftstätigkeit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen ergänzt werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, zu beschließen: § 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Geräten, Systemen und Erzeugnissen aller Art, von Hard- und Softwareprodukten für industrielle Computeranwendungen einschließlich des Handels mit diesen, von modularen Mikrocomputer-Baugruppen und -systemen einschließlich Software, sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb, das Halten, Verwalten und Handeln mit gewerblichen Schutzrechten, Patenten und anderem geistigen Eigentum. (2) Die Gesellschaft kann den Unternehmensgegenstand selbst, durch Tochter- oder Beteiligungsunternehmen oder durch den Abschluss von Unternehmens- und Kooperationsverträgen mit Dritten verwirklichen. (3) Die Gesellschaft ist darüber hinaus zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung und Verwirklichung des Geschäftszwecks gemäß Absatz (1) notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann hierzu insbesondere Niederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen, Teile ihres Geschäftsbetriebs auf Beteiligungsunternehmen einschließlich Gemeinschaftsunternehmen mit Dritten ausgliedern, Beteiligungen an Unternehmen veräußern, Unternehmensverträge abschließen oder sich auf die Verwaltung von Beteiligungen beschränken.' 7. Beschlussfassung über eine Änderung von § 20 der Satzung betreffend die Vergütung des Aufsichtsrats Um den erheblich gestiegenen qualitativen und quantitativen Anforderungen an die immer komplexer werdenden Aufgaben des Aufsichtsrats gerecht zu werden und um gleichzeitig zu gewährleisten, dass auch in Zukunft geeignete Mitglieder gewonnen werden können, die über die erforderliche Kompetenz in der Beratung und Überwachung eines weltweit tätigen Technologieunternehmens verfügen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die jährliche Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder von EUR 34.000,00 auf EUR 48.000,00 zu erhöhen. Daneben soll die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss sowie die Wahrnehmung der Funktion des Vorsitzenden im Gesamtaufsichtsrat bzw. im Prüfungsausschuss weiterhin zusätzlich vergütet werden. Hierdurch soll der damit verbundene Umfang der Verantwortung, der tatsächliche Arbeitsaufwand und der Komplexitätsgrad der zu übernehmenden Aufgaben weiterhin angemessen differenzierend berücksichtigt werden. Insoweit schlagen der Vorstand und Aufsichtsrat vor, die zusätzliche Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden auf EUR 48.000,00, die zusätzliche Vergütung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf EUR 24.000,00 und die zusätzliche Vergütung des einfachen Prüfungsausschussmitglieds auf EUR 12.000,00 anzuheben. Die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss soll zukünftig nicht mehr zusätzlich vergütet werden. Neben den vorstehenden Änderungen zur Vergütungshöhe soll eine Präzisierung betreffend die Fälligkeit der Aufsichtsratsvergütung vorgenommen werden.
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April 24, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)