von Angelika Kunath, Gastautorin von Euro am Sonntag Kommt der Ausdruck Genussrecht von genießen? Anleger, die auf vollmundige Versprechungen so manches späteren Pleitiers vertraut haben, neigen dazu, an der Herleitung zu zweifeln. Die Absicht, (unerfahrene) Anleger vor Abzockern zu schützen, ist dabei durchaus legitim. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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