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DGAP-HV: MeVis Medical Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2014 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

MeVis Medical Solutions AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
28.04.2014 15:06 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
 
   Bremen 
 
   ISIN DE000A0LBFE4 
   WKN A0LBFE 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zu der am Donnerstag, den 5. Juni 2014, um 9:30 Uhr 
   im Kleinen Saal, im Bremer Konzerthaus 'Die Glocke', Domsheide 4-5 in 
   28195 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der MeVis 
   Medical Solutions AG ('Gesellschaft') mit dem Sitz in Bremen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2013 sowie der Lageberichte für die MeVis Medical 
           Solutions AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des 
           Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Gesellschaft, Caroline-Herschel-Straße 1, 28359 Bremen, und 
           auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.mevis.de im 
           Bereich Investor Relations / Hauptversammlung) eingesehen 
           werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 
 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung 
   im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und 
   die sich bei der Gesellschaft nicht später als am 29. Mai 2014, 24:00 
   Uhr, unter der nachstehenden Adresse anmelden: 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene 
   Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende 
   des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des 
   Aktienregisters in der Zeit vom 30. Mai 2014 bis einschließlich zum 5. 
   Juni 2014 erst mit Gültigkeitsdatum 6. Juni 2014 verarbeitet und 
   berücksichtigt werden. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes einher. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
   eingetragen sind und sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können ihr 
   Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut 
   oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Ist ein Kreditinstitut 
   im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für 
   Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des 
   wirtschaftlichen Eigentümers der Aktien ausüben. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
   Textform. Ausnahmen können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. 
   § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten 
   wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
   Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der 
   Gesellschaft kann auch an die folgende E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
   HV@mevis.de 
 
   Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bereits vor oder während der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter werden 
   die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten 
   Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur 
   Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den 
   einzelnen Beschlussvorschlägen vorliegt. 
 
   Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   sind in Textform zu übermitteln. Vordrucke erhalten die Aktionäre 
   zusammen mit den Anmeldeunterlagen und der Eintrittskarte, die mit den 
   Anmeldeunterlagen angefordert werden kann. Die Aktionäre werden 
   gebeten, die Vollmachts- und Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter 
   per Brief, Telefax oder E-Mail zu senden an: 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: HV@mevis.de 
 
   Die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   im Vorfeld der Hauptversammlung ist nur bis zum 3. Juni 2014 möglich. 
   Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den 
   Aktionären übersandt werden. 
 
   Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 5. Juni 2014 und die 
   Informationen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung (einschließlich 
   Vollmachtsformularen) wird die Gesellschaft an die im Aktienregister 
   der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre übersenden. 
 
   Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG) 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand 
   gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung, also bis zum 5. Mai 2014, 24:00 Uhr, zugehen. Wir bitten, 
   derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
   Vorstand 
   Caroline-Herschel-Straße 1 
   28359 Bremen 
 
   Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 
   127 AktG) 
 
   Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten 
   der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
 
   Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens 
   des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
   Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.mevis.de 
   im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung) zugänglich machen, 
   wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 
   21. Mai 2014, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag 
   gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
   bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend 
   genannte Adresse übersandt hat. 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
   Vorstand 
   Caroline-Herschel-Straße 1 
   28359 Bremen 
   Telefax: +49 421 22495-499 
   E-Mail: HV@mevis.de 
 
   Diese Regelungen gelten gem. § 127 AktG für den Vorschlag eines 
   Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern sinngemäß mit der Maßgabe, dass Wahlvorschläge nicht 
   begründet werden müssen. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
   Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
   Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG) 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
   zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand 
   unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft 
   verweigern darf. 
 
   Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und 
   Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen 
   möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. 
   Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche 

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April 28, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)

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