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DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2014 in Landau a. d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Einhell Germany AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
29.04.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Einhell Germany AG 
 
   Landau a. d. Isar 
 
   ISIN DE 0005654909/DE 0005654933 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Mittwoch, den 11. Juni 2014, um 10.00 Uhr 
 
   in der Stadthalle Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau a. d. Isar, 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, 
           Vorlage des Lageberichts für den Einhell-Konzern und die 
           Einhell Germany AG sowie Vorlage des Berichts des 
           Aufsichtsrates. 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen 
           Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu 
           Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den 
           gesetzlichen Bestimmungen bereits am 10. April 2014 gebilligt 
           und den Jahresabschluss festgestellt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 
           der Einhell Germany AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2013 in Höhe von Euro 31.342.946,97 wie folgt 
           zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,34 je    Euro       712.096,00 
   Stammaktie auf 2.094.400 Stück 
   dividendenberechtigte Stammaktien 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,40 je    Euro       672.000,00 
   Vorzugsaktie auf 1.680.000 Stück 
   dividendenberechtigte Vorzugsaktien 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                        Euro    29.958.850,97 
 
   Bilanzgewinn                                     Euro    31.342.946,97 
 
 
           Die Dividende ist am 12. Juni 2014 zahlbar. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen 
           Genehmigten Kapitals I, die Schaffung eines neuen Genehmigten 
           Kapitals I sowie eine Satzungsänderung. 
 
 
           Die Satzung sieht in § 4 Abs. (4) eine Ermächtigung zur 
           Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage (Genehmigtes 
           Kapital I) vor. Diese Ermächtigung ist bis zum 18. Juni 2014 
           befristet. Sie soll daher aufgehoben und durch ein neues 
           Genehmigtes Kapital I in gleicher Höhe ersetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Die in § 4 Abs. (4) der Satzung bestehende 
             Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2014 um 
             bis zu Euro 3.864.985,60 einmal oder mehrmals zu erhöhen, 
             wird aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
             der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien 
             und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen 
             Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 
             3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist 
             den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist 
             jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen 
             und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und 
             Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer 
             Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, 
             sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich 
             festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die 
             Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher 
             ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der 
             Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens 
             vorgehen oder gleichstehen. 
 
 
       c)    § 4 Abs. (4) der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der 
             Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien 
             und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen 
             Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 
             3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist 
             den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist 
             jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen 
             und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und 
             Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer 
             Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, 
             sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich 
             festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die 
             Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher 
             ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der 
             Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens 
             vorgehen oder gleichstehen.' 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen 
           Genehmigten Kapitals II, die Schaffung eines neuen Genehmigten 
           Kapitals II sowie eine Satzungsänderung. 
 
 
           In § 4 Abs. (5) sieht die Satzung eine weitere Ermächtigung 
           zur Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage (Genehmigtes 
           Kapital II) vor. 
           Diese Ermächtigung ist bis zum 18. Juni 2014 befristet. Sie 
           soll daher aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital 
           II in gleicher Höhe ersetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Die in § 4 Abs. (5) der Satzung bestehende 
             Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2014 um 
             bis zu Euro 966.246,40 einmalig oder mehrmalig zu erhöhen, 
             wird aufgehoben. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital 
             der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien 
             und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen 
             Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 
             966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist 
             den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist 
             jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen 
             und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und 
             Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer 
             Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, 
             sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich 
             festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht 
             insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose 
             Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu 
             können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet 
             (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung 
             umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, 
             die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht 
             bei der Verteilung des Gewinnes oder des 
             Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. 
 
 
       c)    § 4 Abs. (5) der Satzung wird wie folgt gefasst: 
 
 
             'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der 
             Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien 
             und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen 
             Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 
             966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist 
             den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist 
             jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen 
             und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und 
             Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer 
             Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich 
             festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht 
             insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose 
             Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu 
             können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet 
             (§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung 
             umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, 
             die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht 
             bei der Verteilung des Gewinnes oder des 
             Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen.' 
 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
           der Einhell Germany AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
           2014 zu wählen. 
 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der 
   Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000 
   Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der 
   Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die Einhell Germany 
   AG hält keine eigenen Aktien. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
   anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugsaktionäre 
   berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur 
   Teilnahme nachweisen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen der 
   Gesellschaft unter 
 
   Einhell Germany AG 
   c/o Commerzbank AG 
   GS-MO 2.1.1 AGM Service 
   60261 Frankfurt/Main 
   Telefax +49 (0) 69 / 13626351 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung wobei der Tag 
   der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, 
   also bis zum 4. Juni 2014 (24.00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis der 
   Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder englischer 
   Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich 
   auf den Beginn des 21. Mai 2014 (00.00 Uhr) ('Nachweisstichtag') 
   beziehen. 
 
   Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien 
   kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen 
   Einreichung der Aktien ausgestellt werden. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerlichkeit 
   des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
   teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
   des Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe 
 
   Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte 
 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht (Stammaktionäre) bzw. seine 
   sonstigen Teilnahmerechte (Stamm- und Vorzugsaktionäre) in der 
   ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigen, z.B. 
   durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Aktionäre, die eine 
   Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie vorstehend 
   aufgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre 
   Berechtigung nachweisen. Soweit die Vollmacht nicht einem 
   Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen, mit 
   diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten 
   Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre, die einen 
   Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, das 
   Vollmachtsformular, welches sie mit der Eintrittskarte erhalten, zu 
   verwenden. 
 
   Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft 
 
   Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären an, von 
   der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Stammaktionäre, die den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, 
   müssen sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt zur ordentlichen 
   Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die 
   Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von 
   Weisungen an sie können in Textform möglichst bis zum 09. Juni 2014, 
   24.00 Uhr eingehend, übermittelt werden. Entsprechende Unterlagen und 
   Informationen erhalten die Stammaktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Weitere Angaben zur Stimmrechtsvertretung 
 
   Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung sowie die 
   Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter per Post, per Telefax oder auf 
   elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende 
   Adresse: 
 
   Einhell Germany AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 (0) 89 30903-74675 
   E-Mail: Einhell-hv2014@computershare.de 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 
   2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro 
   erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss 
   schriftlich an den Vorstand gerichtet und der Gesellschaft mindestens 
   30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und 
   der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 11. Mai 2014 
   (24.00 Uhr) zugegangen sein. Wir bitten, derartige Verlangen an 
   folgende Adresse zu übersenden: 
 
   Einhell Germany AG 
   Investor Relations 
   Wiesenweg 22 
   94405 Landau a. d. Isar 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 
   AktG 
 
   Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge 
   von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern sind ausschließlich an nachfolgend genannte Adresse 
   zu richten: 
 
   Einhell Germany AG 
   Investor Relations 
   Wiesenweg 22 
   94405 Landau a. d. Isar 
   Telefax: +49 (0) 9951 / 942-162 
   E-Mail: investor-relations@einhell.com 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, 
   die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also 
   bis zum 27. Mai 2014 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft eingegangen 
   sind, werden, soweit nicht ein Hintergrund gemäß § 126 Abs. 2 AktG 
   vorliegt, unverzüglich nach ihrem Eingang und Nachweis der 
   Aktionärseigenschaft unter der Internetadresse http://www.einhell.com 
   (dort im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung') 
   veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich 
   auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des 
   Konzern und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
   Veröffentlichungen auf der Internetseite 
 
   Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG sowie 
   weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter http://www.einhell.com (dort im 
   Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung') zugänglich. 
 
   Landau a. d. Isar, im April 2014 
 
   Einhell Germany AG 
 
   Der Vorstand 
 
   Bericht des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung und an die 
   gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre der Einhell Germany AG am 
   11. Juni 2014 gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz zu 
   Punkt 5 und 6 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung sowie 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)

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