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DGAP-HV: Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2014 in World Conference Center Bonn - Veranstaltungsraum Wasserwerk (Alter Plenarsaal 1986 - 1992), Hermann-Ehlers-Str.29, 531

Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
05.05.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft 
 
   Alfter 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer A1TNLL 
 
   ISIN DE000A1TNLL3 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur 
 
   ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   ein, die 
 
   am Donnerstag, dem 12. Juni 2014, um 10:00 Uhr (MESZ), 
 
   im World Conference Center Bonn, 
   Veranstaltungsraum Wasserwerk (Alter Plenarsaal 1986-1992), 
   Hermann-Ehlers-Str. 29, 53113 Bonn, 
 
   stattfindet. 
 
   Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie im Internet unter folgender 
   Adresse: 
 
   www.deutsche-steinzeug.de/investor_relations/hauptversammlung 
 
     I. TAGESORDNUNG 
 
 
 
 
     1.    Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2013 
           und die Geschäftslage 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Zu diesem 
           Tagesordnungspunkt wird lediglich der Vorstand über das 
           Geschäftsjahr 2013 und die Geschäftslage berichten. 
 
 
     2.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
           Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 
           315 Abs. 4, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB zum 31. Dezember 2013 mit dem 
           Bericht des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 
           29. April 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, 
           Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des 
           Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4, 315 Abs. 
           2 Nr. 5 HGB sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach 
           Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu 
           machen. 
 
 
           Die vorstehend genannten Unterlagen liegen in den 
           Geschäftsräumen der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG 
           (Servaisstraße, 53347 Alfter-Witterschlick) zur Einsichtnahme 
           durch die Aktionäre aus und sind auch im Internet unter 
           www.deutsche-steinzeug.de/investor_relations/hauptversammlung 
           veröffentlicht. 
 
 
     3.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.665.471,86 in 
           voller Höhe, d.h. in Höhe von EUR 1.665.471,86, auf neue 
           Rechnung vorzutragen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstands für 
           diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     5.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
           für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     6.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2014 
 
 
     Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Glade, König und Partner GmbH, 
     Neuss, als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 
     2014 zu bestellen. 
 
 
 
 
     II. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN 
 
 
 
 
     1.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 9.205.206 
           auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen 
           Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die 
           Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft zum 
           Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich 
           daher auf 9.205.206. 
 
 
     2.    Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechtes sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei 
           der Gesellschaft in Textform im Sinne von § 126b BGB (z.B. 
           schriftlich, per Fax oder per E-Mail) in deutscher oder 
           englischer Sprache unter folgender Adresse angemeldet haben: 
 
 
             Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer 
             Aktiengesellschaft 
             c/o Deutsche Bank AG 
             Securities Production 
             - General Meetings - 
             Postfach 20 01 07 
             D-60605 Frankfurt am Main 
 
 
       Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 
       E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
 
 
 
 
           Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der vorstehend 
           mitgeteilten Adresse bis spätestens Donnerstag, 5. Juni 2014, 
           24:00 Uhr (MESZ), zugehen. 
 
 
           Ferner haben Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen 
           und Stimmrechte ausüben wollen, nach § 17 Abs. 2 der Satzung 
           ihre Teilnahmeberechtigung nachzuweisen. Für diesen Nachweis 
           bedarf es eines in Textform (§ 126 b BGB) erstellten 
           Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- 
           oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in 
           deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis hat 
           sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
           Hauptversammlung (also Donnerstag, 22. Mai 2014, 0:00 Uhr 
           (MESZ)) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der oben 
           angegebenen Adresse bis spätestens Donnerstag, 5. Juni 2014, 
           24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
           für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
           Stimmrechtes als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. 
 
 
     3.    Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
 
     Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
     die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
     Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
     Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
     wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
     hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts 
     bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
     Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
     Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem 
     Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
     Anteilsbesitzes verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder 
     teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
     ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts der 
     Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen 
     von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die 
     Berechtigung zur Teilnahme oder den Umfang des Stimmrechts. 
     Aktionäre, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besaßen, 
     sondern diese erst danach erworben haben, können somit nur an der 
     Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben, sofern sie 
     sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der 
     Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
     Dividendenberechtigung. 
 
 
 
 
     III.  STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
 
           Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht 
           nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. 
           die depotführende Bank, eine Vereinigung von Aktionären oder 
           eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. 
 
 
           Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
           Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
           Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 und 
           10 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen zur 
           Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Werden 
           Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen 
           gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 
           125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen im 
           Sinne von § 135 Abs. 8 AktG erteilt, besteht kein 
           Textformerfordernis. Jedoch ist die Vollmachtserklärung vom 
           Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem 
           vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
           verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, 
           die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
           anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, 
           Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung 

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May 05, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)

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