Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
05.05.2014 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft
Alfter
Wertpapier-Kenn-Nummer A1TNLL
ISIN DE000A1TNLL3
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
ein, die
am Donnerstag, dem 12. Juni 2014, um 10:00 Uhr (MESZ),
im World Conference Center Bonn,
Veranstaltungsraum Wasserwerk (Alter Plenarsaal 1986-1992),
Hermann-Ehlers-Str. 29, 53113 Bonn,
stattfindet.
Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie im Internet unter folgender
Adresse:
www.deutsche-steinzeug.de/investor_relations/hauptversammlung
I. TAGESORDNUNG
1. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2013
und die Geschäftslage
Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Zu diesem
Tagesordnungspunkt wird lediglich der Vorstand über das
Geschäftsjahr 2013 und die Geschäftslage berichten.
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten
Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5,
315 Abs. 4, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB zum 31. Dezember 2013 mit dem
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am
29. April 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht,
Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des
Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4, 315 Abs.
2 Nr. 5 HGB sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu
machen.
Die vorstehend genannten Unterlagen liegen in den
Geschäftsräumen der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG
(Servaisstraße, 53347 Alfter-Witterschlick) zur Einsichtnahme
durch die Aktionäre aus und sind auch im Internet unter
www.deutsche-steinzeug.de/investor_relations/hauptversammlung
veröffentlicht.
3. Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.665.471,86 in
voller Höhe, d.h. in Höhe von EUR 1.665.471,86, auf neue
Rechnung vorzutragen.
4. Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstands für
diesen Zeitraum zu beschließen.
5. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
für diesen Zeitraum zu beschließen.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Glade, König und Partner GmbH,
Neuss, als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2014 zu bestellen.
II. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 9.205.206
auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich
daher auf 9.205.206.
2. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechtes sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei
der Gesellschaft in Textform im Sinne von § 126b BGB (z.B.
schriftlich, per Fax oder per E-Mail) in deutscher oder
englischer Sprache unter folgender Adresse angemeldet haben:
Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer
Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
D-60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der vorstehend
mitgeteilten Adresse bis spätestens Donnerstag, 5. Juni 2014,
24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Ferner haben Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen
und Stimmrechte ausüben wollen, nach § 17 Abs. 2 der Satzung
ihre Teilnahmeberechtigung nachzuweisen. Für diesen Nachweis
bedarf es eines in Textform (§ 126 b BGB) erstellten
Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit-
oder Finanzdienstleistungsinstitut. Der Nachweis muss in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis hat
sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der
Hauptversammlung (also Donnerstag, 22. Mai 2014, 0:00 Uhr
(MESZ)) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der oben
angegebenen Adresse bis spätestens Donnerstag, 5. Juni 2014,
24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechtes als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
3. Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts
bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Mit dem
Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts der
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die
Berechtigung zur Teilnahme oder den Umfang des Stimmrechts.
Aktionäre, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besaßen,
sondern diese erst danach erworben haben, können somit nur an der
Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben, sofern sie
sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der
Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
III. STIMMRECHTSVERTRETUNG
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht
nur selbst, sondern auch durch einen Bevollmächtigten, z.B.
die depotführende Bank, eine Vereinigung von Aktionären oder
eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 und
10 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen zur
Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Werden
Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen
gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10,
125 Abs. 5 AktG) sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen im
Sinne von § 135 Abs. 8 AktG erteilt, besteht kein
Textformerfordernis. Jedoch ist die Vollmachtserklärung vom
Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem
vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung
verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre,
die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein
anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute,
Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung
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May 05, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)
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