Powerland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 05.05.2014 15:09 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Powerland AG Frankfurt am Main - ISIN DE000PLD5558 - - WKN PLD555 - Einladung zur Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2013 Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 11. Juni 2014, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) im Saalbau Gutleut, Rottweiler Str. 32, 60326 Frankfurt am Main ein. Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 sowie Vorlage des Lageberichts und Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Powerland AG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.256.968,55 wird in gesamter Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.' 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Im Geschäftsjahr 2013 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft Shunyuan Guo, Yongliang Guo (bis 1. Dezember 2013), Qingsheng Cai (bis 1. Juli 2013), Kelvin Ho (bis 26. März 2013) und Yachen Jiang (seit 16. Juli 2013) an. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2013 Dr. Peter Diesch, Volker Potthoff und Hsueh Yi Huang an. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 'Die Moore Stephens Düsseldorf AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 bestellt.' Vorlagen Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden Unterlagen im Internet unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung eingesehen werden: - Zu Tagesordnungspunkt 1 - Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland AG zum 31. Dezember 2013 - Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31. Dezember 2013 - Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 - Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches - Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG Die vorgenannten Unterlagen liegen außerdem während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Grundkapital und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 15.000.000. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. Teilnahmebedingungen Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 23 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss spätestens am 04. Juni 2014, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter folgender Adresse zugehen: Powerland AG c/o AAA HV Management GmbH Ettore-Bugatti-Str. 31 51149 Köln Fax: +49 (0) 2203/20229-11 E-Mail: powerland2014@aaa-hv.de Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 21. Mai 2014, 00:00 Uhr) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse spätestens am 04. Juni 2014, 24:00 Uhr, eingehen. Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt werden. Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. § 135 AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bereit. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an folgende Adresse zu richten: Powerland AG, c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, 51149 Köln, Telefax: +49 (0) 2203/20229-11, E-Mail: powerland2014@aaa-hv.de. Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die allen angemeldeten Aktionären über die Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse: http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Anträge und Anfragen von Aktionären Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 11. Mai 2014, 24:00 Uhr, zugehen. Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 27. Mai 2014, 24:00 Uhr, zugeht. Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 27. Mai 2014, 24:00 Uhr, zugeht. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Powerland AG Lyoner Straße 14 60528 Frankfurt am Main Fax: +49 (0) 69/66554-276 E-Mail: ir@powerland.ag Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
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May 05, 2014 09:09 ET (13:09 GMT)